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Segelflieger warnen vor Windkraft-Plänen

Die Ausweitung des Windparks Lauterstein könnte für das Segelfluggelände auf dem Hornberg gravierende Folgen haben. Darauf weist der Vorsitzende der Fliegergruppe Schwäbisch Gmünd, Stefan Kroboth, in einer Stellungnahme zu den Plänen der Region Stuttgart zur intensiveren Windkraftnutzung in diesem Gebiet hin. Das Fluggelände Hornberg, so Kroboth, kann im nächsten Jahr auf eine 100jährige Geschichte zurückblicken und gilt als eine Wiege des Segelflugsports. Es ermögliche Menschen aus allen Schichten den Zugang zum Segelfliegen und bringe immer wieder deutsche und internationale Meister hervor.

Auch für die Naherholung
Gleichzeitig sei das Gelände für zahlreiche Besucher das Tor zum Naherholungsgebiet Kaltes Feld. Weitere Windkrafträder in der Umgebung könnten die schon jetzt eingeschränkte Nutzung des Fluggeländes weiter stark behindern. So überschneiden sich die Gebiete für weitere Windräder mit der vom Regierungspräsidium genehmigten Ostplatzrunde, obwohl das doch gar nicht sein dürfte, bemängelt der Flieger-Vorsitzende und fordert schon deshalb eine Änderung der Planung.

Zudem, so die Stellungnahme, beeinflussen Windkraftanlagen die Windströmung – diesen Effekt bezeichnet man als Nachlaufturbulenz – was für Segelflieger gefährlich werden könne. Wenn die Rotoren, was zu erwarten ist, größer werden, wachse diese Gefahr. Deshalb sollten Windräder zumindest nicht näher an die festgelegte Flugroute, die Platzrunde, heranrücken. Schon diese Platzrunde sei ein Kompromiss, auf den sich die Beteiligten geeinigt haben.

Schmaler Korridor
Außerdem bliebe zwischen zwei geplanten Windkraftgebieten nur noch ein verhältnismäßig schmaler Korridor, durch den sich der Flugverkehr zu drängen hätte. Das würde die Bewohner Lautersteins stärker belasten, aber auch die Sicherheit für die Flieger mindern. Quelle: ‚Gmünder Tagespost‚.

Kein Anspruch auf Genehmigung für Windkraftanlage

Selbst in Vorranggebieten für Windenergie haben Unternehmen nicht automatisch einen Anspruch auf den Betrieb einer Windkraftanlage, wenn dem Vorhaben andere Rechtsgüter entgegenstehen. Das macht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg deutlich. Das Gericht hat jetzt die Klage der Energie 3000 Energie- und Umweltgesellschaft zurückgewiesen, mit der das Unternehmen die Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage in der Nähe des Flugplatzes Holtorfsloh erzwingen wollte. Mehr Informationen im Originalbericht der Kreiszeitung.