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Bayern will Windkraftanlagen Priorität einräumen

Für große Beunruhigung unter Flugplatzbetreibern und -nutzern sorgte in den letzten Tagen ein Antrag aus Bayern zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. In der Bundesrats-Drucksache mit dem Kürzel 108/24 vom 6. März 24 bittet der Freistaat Bayern, „dass der Bundesrat diesen Antrag gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG im Bundestag einbringen möge. Es wird gebeten, den Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.“

Um was geht es? In Deutschland und speziell in Bayern geht der Bau von Windenergieanlagen nicht so schnell voran wie geplant. Oftmals ist der Grund dafür, dass hohe Windenergieanlagen in der Umgebung von Flugplätzen von den Luftfahrtbehörden als Sicherheitsrisiko für den Luftverkehr eingestuft und deshalb nicht realisiert werden. Der Gesetzesantrag hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin die Sicherheit in der Luftfahrt als wichtiges Ziel beizubehalten, aber „das Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien besonders zu gewichten und zu prüfen, wie die Abwicklung des Luftverkehrs zumutbar angepasst werden kann“.

Dieses Ziel soll erreicht werden, indem die finale Abwägung zwischen den Zielen der Energiewirtschaft und der Luftfahrt der Behörde zur Genehmigung der Windenergieanlage übertragen wird: „Zur Umsetzung der notwendigen Anpassung ist vorgesehen, § 14 Absatz 1 LuftVG dahingehend zu ergänzen, dass für die Genehmigung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien das „harte“ Erfordernis der Zustimmung der Luftfahrtbehörden durch eine Stellungnahme der zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden ersetzt wird, die im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen ist.“

„Die Entscheidung obliegt zukünftig der für die Erteilung der – regelmäßig immissionsschutzrechtlichen – Genehmigung der Energieanlage zuständigen Behörde. Mit der Beteiligung der Luftfahrtbehörden wird sichergestellt, dass die Beurteilung der luftrechtlichen Fragen, insbesondere welche Anpassungen im Luftverkehr ggf. möglich bzw. erforderlich sind, um die Sicherheit im Luftverkehr ausreichend zu gewährleisten, auf fachlich fundierter Grundlage erfolgen kann.“

Offen gesagt wurden die Luftfahrtverbände einschließlich der AOPA-Germany von dieser bayerischen Gesetzesinitiative völlig überrascht, bislang fand keine Konsultation statt. Auf Bundesebene sind wir Verbände recht gut in Gesetzesvorhaben eingebunden und haben unsere Kontakte, auf Landesebene wird es da schwieriger, schon auf Grund des Faktors 16.

Tatsächlich halten wir diesen Gesetzesentwurf für bedrohlich, und wir werden uns mit unseren Juristen und den anderen Luftfahrtverbänden selbstverständlich eng abstimmen. Sollte der Gesetzesantrag im Bundesrat eine Mehrheit finden, wird er in den Bundestag eingebracht, denn nur dort werden Bundesgesetze verabschiedet. Dieser Prozess wird Zeit benötigen, so dass sich die Verbände in der Zwischenzeit auch positionieren können. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Lampen aus im Windpark

Am nächtlichen roten Dauerblinken von Windrädern stört sich manch einer. Damit soll bis Ende des Jahres Schluss sein. Erhöht das die Akzeptanz der Anlagen im Land? Für manche haben die blinkenden Windräder in der Nacht etwas Beruhigendes. Doch viele Anwohner sind einfach nur noch genervt, berichten sogar von Schlafstörungen aufgrund der Lichtverschmutzung. Und diese hat stark zugenommen.

Die Windenergieanlagen sind in den beiden zurückliegenden Jahrzehnten immer leistungsstärker und die Türme immer höher geworden. Da ab einer Höhe von hundert Metern „Gefahrfeuer“ für so gut wie alle Bauwerke Pflicht sind, mussten auch die Betreiber von Windenergieanlagen diese Warnung vor Hindernissen auf ihren Gondeln montieren. Die Lampen blinken während der Nachtstunden ständig. Mitunter haben Kommunen und Kreise deshalb geplante neue Windparks nicht genehmigt – mit dem Hinweis auf die zu erwartenden Lichteffekte während der Nachtstunden und der damit verbundenen Anwohnerklagen. Die Windbranche musste reagieren.

Licht nur bei Flugzeug in der Nähe
2019 beschloss der Bundestag das Energiesammelgesetz; es enthält auch die Entscheidung, in den Windparks die Lichter abzuschalten. Sie sollten nachts nur noch blinken, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. „Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ heißt das in der Fachsprache. Die Technologie ist komplex und Ergebnis jahrelanger Entwicklung, vor allem aufgrund der hohen Anforderungen an die Flugsicherheit. Sie erkennt Flugverkehr anhand verschiedener Signale, die Flugzeuge regelmäßig aussenden. Das funktioniert ähnlich wie ein Bewegungsmelder. Wenn sich kein Flugverkehr im Umkreis der Windenergieanlage befindet und es somit sicher ist, wird die Beleuchtung ausgeschaltet. Sobald ein Luftfahrzeug erkannt wird, geht das Licht wieder an.

98 Prozent der Nachtzeit bleiben die Lichter aus
Dort, wo die Systeme schon arbeiten, bleiben Lichter nun in etwa 98 Prozent der Nachtzeit aus. In einem Windpark-Verbund am Niederrhein wurde vorige Woche das nächtliche Dauerblinken roter Warnlampen auf acht Windrädern ausgeschaltet. „Wir erhoffen uns, dass solche Umrüstungen zu mehr Zustimmung in der Bevölkerung für die Windenergie führt“, sagte der Vorsitzende des Windkraft-Branchenverbands, Reiner Priggen. In Issum (Kreis Kleve) wurden die Systeme im Beisein von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst umgestellt. Der Betreiber des SL Windparks Oermten begrüßt die Neuerung. „Windenergie wird künftig zu jedem Ort gehören. Eine nachhaltige Versorgungssicherheit ist sonst nicht denkbar, gerade im Energieland NRW. Umso wichtiger ist es, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Dazu zählt unter anderem definitiv ein ruhiger, dunkler Nachthimmel“, so Geschäftsführer Klaus Schulze Langenhorst.

Windräder über 100 Meter müssen umgerüstet werden
Nach Angaben des Landesverbands war es der erste Windpark-Verbund in NRW, der mit der „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ (BNK) ausgestattet wurde. Bisherige Planungen des Branchenverbandes sehen vor, dass in den kommenden Monaten landesweit 46 Verbünde mit mehr als 300 Anlagen umgerüstet werden. Der Bürgerwindpark Hollich, der 35 Windenergieanlagen in Steinfurt betreibt, wird auch 2022 umstellen. „Die Ausrüstung der Windenergieanlagen mit BNK ist durchaus aufwändig, aber die heutzutage zu Verfügung stehende Technik macht diese Nachtabschaltung mit vertretbarem Aufwand und damit Kosten möglich“, sagt Geschäftsführer Gerhard Göckenjan. Die Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt haben sich zusammengeschlossen, um mit gemeinsam angeschaffter Technik die Kosten je Anlage günstig zu halten. „Somit kostet diese Nachrüstung je Anlage nach Parksituation die Betreiber im Kreis Steinfurt etwa zwischen 10.000 und 20.000 Euro je Anlage, sowie laufende Betriebskosten von bis zu 1000 Euro je Anlage“, so Göckenjan.

Die Ausstattung mit BNK-Anlagen ist für Windräder ab einer Höhe von 100 Metern, die seit 2006 in Betrieb gingen, gesetzlich vorgeschrieben. Von den gut 3500 Windrädern in NRW fallen laut Fachagentur Windenergie an Land rund 1500 unter die Vorschrift. Im Herbst vergangenen Jahres war laut einer Umfrage der Agentur in NRW allerdings erst eine einstellige Anzahl mit der neuen Technik ausgerüstet. Bundesweit hatten damals 17 Prozent aller umzurüstenden Windenergieanlagen bereits eine BNK oder die Genehmigung dafür. Bis Ende 2022 muss die Umstellung abgeschlossen sein. Quelle: ‚Tagesschau.de‘.

Risiko Windkraftanlagen in Flugplatznähe eindämmen

Nordrhein-Westfalen möchte den Ausbau der Windkraftenergie in Zukunft stärker reglementieren. Während ein wünschenswerter Mindestabstand von Windkraftanlagen von 1,5 Kilometern zu reinen Wohngebieten im neuen Landesentwicklungsplan festgehalten wurde, fehlt eine solche Richtlinie für Anlagen in Flugplatznähe allerdings völlig. Deshalb befürchtet der Deutsche Aero Club (DAeC), Spitzenverband des Luftsports und der Allgemeinen Luftfahrt, dass das Gefahrenpotenzial für Piloten weiter anwächst. Allgemeine Luftfahrt und Luftsport sind der größte Luftraumnutzer bundesweit mit vier Millionen Flugbewegungen pro Jahr. „Kleine Flugplätze des Luftsports werden zunehmend regelrecht umzingelt und können auf Grund begrenzter finanzieller Mittel die rechtliche Sicherung nicht wahrnehmen. Diese Entwicklung beeinträchtigt zunehmend die Flugsicherheit in Deutschland. Leider weicht die Bundesregierung bis heute einer sachgerechten Diskussion der offenen Fragen aus“, so die AG Windkraftanlagen weiter. DAeC-Präsident Stefan Klett verspricht: „Der Landesverband NRW setzt sich seit Langem vehement für die Einführung von Mindestabständen in Flugplatznähe ein. Und genau diese Diskussion werden wir auf Bundesebene weiterführen.“ Eine Prüfung der Anpassung der Regelwerke und eine Terminierung eines Arbeitstreffens im BMVI wurden deshalb bereits durch die AG Windkraftanlagen vorgeschlagen. Quelle: ‚DAeC‘. Foto: NDR / Oliver Gressieker.

Kein Anspruch auf Genehmigung für Windkraftanlage

Selbst in Vorranggebieten für Windenergie haben Unternehmen nicht automatisch einen Anspruch auf den Betrieb einer Windkraftanlage, wenn dem Vorhaben andere Rechtsgüter entgegenstehen. Das macht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg deutlich. Das Gericht hat jetzt die Klage der Energie 3000 Energie- und Umweltgesellschaft zurückgewiesen, mit der das Unternehmen die Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage in der Nähe des Flugplatzes Holtorfsloh erzwingen wollte. Mehr Informationen im Originalbericht der Kreiszeitung.