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VFR-Flüge in TMZ’s

Seit 23. März 2023 gibt es eine Änderung bei den Verfahren in TMZs mit Hörbereitschaft. Diese Änderung gilt für die Flieger, die schon auf der FIS-Frequenz sind. Hier gibt es deutschlandweit nur noch ein Standardverfahren – Wechsel auf den TMZ-Code und Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Radarfrequenz.

Wie bekannt, besteht während des Durchflugs durch eine TMZ für den Piloten die Verpflichtung, den auf der ICAO-Karte veröffentlichten Transponder-Code zu schalten und auf der dazugehörigen, ebenfalls auf der ICAO-Karte veröffentlichten Frequenz Hörbereitschaft zu halten.

Wenn der Pilot vor Einflug in eine TMZ in Kontakt mit dem Fluginformationsdienst (FIS) ist, gilt die Verpflichtung, sich bei FIS abzumelden, bevor auf die für die TMZ festgelegte Frequenz gewechselt wird.

Abweichend von dieser Regelung gab es für die TMZ-Gebiete im Bereich der FIR Langen und FIR-Bremen auch die Möglichkeit, auf Anfrage und nach Bestätigung auf der Frequenz des Fluginformationsdienstes zu verbleiben und den von FIS zugewiesenen Transponder-Code beizubehalten. Diese abweichende Regelung wurde nun aufgehoben.

Damit gilt dann für alle TMZ-Gebiete in Deutschland (Ausnahme TMZ Egelsbach, da diese zusätzlich auch als Gebiet mit Funkkommunikationspflicht / RMZ ausgewiesen ist) eine einheitliche Regelung:

  • Mit Durchflug durch eine TMZ ist der Pilot verpflichtet, (unaufgefordert) den veröffentlichten Transponder-Code für die entsprechende TMZ zu schalten und Hörbereitschaft auf der dazugehörigen Frequenz zu halten.
  • Besteht vor Einflug in eine TMZ Sprechfunkkontakt mit FIS, so hat der Pilot bei FIS das Verlassen der FIS-Frequenz zu melden. Erst danach wird auf die für die TMZ veröffentlichte Frequenz geschaltet und der entsprechende Transponder-Code eingestellt. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Änderung der Funkrufzeichen von „Info-Plätzen“

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat am 7. Februar eine neue Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren veröffentlicht, die am 8. Februar in Kraft getreten ist und unter NfL 2023 -1- 2726, aber auch in der AIP veröffentlicht ist.

Die Änderung, die uns betrifft, ist ein weiterer Schritt in Richtung „SERA“, aber auch ein Schritt in Richtung „Fliegen ohne Flugleiter“. Damit werden Plätze, die keine Flugverkehrsdienste anbieten, auch kenntlich gemacht.

  • Flugplätze ohne Flugverkehrsdienst durch den Flugleiter an unkontrollierten Flugplätzen ohne AFIS-Anbieter nicht mehr INFO, sondern RADIO
  • Die Plätze mit AFIS haben weiterhin das Rufzeichen INFORMATION
  • Dies gilt auch für FIS-INFORMATION

Diese Rufzeichen sind ab sofort gültig, auch wenn die Sichtflugkarten noch nicht geändert sind. Insgesamt empfiehlt der Fachbereich Luftraum, Flugsicherheit und -betrieb, die „Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren“ zu lesen, da diese neu sortiert ist und einige Erklärungen enthält. Vielleicht gelingt es auch, die Bezeichnung „Endanflug“ (siehe 1.4.14) statt Endteil zu benutzen.

In diesem Zusammenhang ist auch die neue TMZRegelzu beachten – es gilt das Verfahren für alle:

  • Listening Squawk“ und Hörbereitschaft auf der Radarfrequenz, wie auf der ICAO-Karte veröffentlicht
  • Andere Verfahren sind nicht gestattet.
  • Eine Nachfrage beim FIS für ein anderes Verfahren ist nicht notwendig und sollte unterbleiben. Quelle: ‚DAeC‚.

Neues TMZ*-Verfahren ab 23.März 2023

Ab 23. März 2023 wird es in Transponder Mandatory Zones nur noch ein Standardverfahren geben – Wechsel auf den TMZ-Code und Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Radarfrequenz. Es entfällt der optionale Verbleib auf der FIS-Frequenz, wie derzeit in der Langen FIR und Bremen FIR noch gehandhabt. Quelle: ‚Bundesministerium für Digitales und Verkehr‚.

Ab 24. März: TMZ Northeast

Das BAZL wird per 24. März 2022 die Transponder Mandatory Zone Northeast (TMZ NE) einführen. Zur weiteren Erhöhung der Flugsicherheit und zur Verbesserung der situativen Aufmerksamkeit der Pilotinnen und Piloten (nachfolgend «Piloten») im Gebiet der TMZ NE prüfte das BAZL in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung Skyguide die Einführung einer Hörbereitschaft (Listening Squawk). Das Konzept wurde mit Vertretern der Leichtaviatik und der Skyguide im Mai 2021 besprochen und in der Folge noch angepasst.

Die Idee der «TMZ mit Hörbereitschaft» ist, dass VFR-Piloten nicht nur einen Transponder betreiben, sondern sich zusätzlich auf der Frequenz des zuständigen Flugsicherungssektors in Hörbereitschaft befinden. Es erfolgt kein aktiver Erstaufruf seitens der Piloten. Die Hörbereitschaft gibt den Flugverkehrsleitenden (nachfolgend «ATCO») die Möglichkeit, den VFR-Piloten entweder Informationen über startende oder landende IFR-Flüge zu erteilen oder, im Fall eines potentiellen Konflikts, VFR-Piloten gezielt anzusprechen, um deren Absichten zu klären und/oder Verkehrsinformationen (Traffic Information) zu erteilen. Die Hörbereitschaft in der TMZ NE gilt für Motor-und Segelflugzeuge sowie Ballone. Sie wird zumindest in einer ersten Phase freiwillig sein. Es sollen Erfahrungen gesammelt und ausgewertet werden bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird.

Service gemäss ICAO-Definition
Im Luftraum der Klasse E und damit im ARFA-Sektor wird Flugsicherungsdienst gemäss ICAO-Definition von ATS und ATC geboten. Für einen «Service», der eine Warnung an den Piloten im Falle einer drohenden Luftraumverletzung sicherstellt, gibt es weder eine Rechtsgrundlage, noch wäre ein solcher Service mit dem jetzigen System im betroffenen Sektor möglich. Ein kontinuierliches Beobachten aller Radarziele ist für den ATCO nicht möglich, ebenso wenig lässt sich die Absicht eines Piloten nur aufgrund des Radarziels erkennen. Wird jedoch eine drohende oder bereits geschehende Luftraumverletzung erkannt, wird der ATCO selbstverständlich versuchen, den hörbereiten VFR-Piloten zu kontaktieren und diesen auf den Umstand hinzuweisen. Dies sieht auch das oben erwähnte Konzept vor, welches mit Vertretern der Leichtaviatik und Skyguide besprochen wurde. Es kann aber aus den oben genannten Gründen keine 100% Sicherheit für den VFR-Piloten geben, dass er in jedem Fall gewarnt wird.

Rückblick
Im Frühling 2020 hatte das BAZL auf die Einführung einer flächendeckenden Transponderpflicht auch für Segelflugzeuge und Ballone verzichtet. Stattdessen sollten in sicherheitskritischen Zonen Transponder Mandatory Zones (TMZ) eingeführt werden. Eine solche Zone befindet sich in der Nordostschweiz im Bereich des Flugsicherungs-Sektors ARFA (Anflugsektor Friedrichshafen / Altenrhein). Auf Antrag der Skyguide und auf Wunsch des Schweizerischen Aero-Clubs hatte das BAZL zusätzlich das Thema Hörbereitschaft für die TMZ NE aufgenommen. Dieses Verfahren wird bislang in der Schweiz nirgends angewendet und bedingt daher genauere Abklärungen, unter anderem auch über rechtliche und operative Aspekte. Quelle: ‚BAZL‚. Information von Skyguide.

TMZ Nordostschweiz ab 2022

Im Frühling 2020 hat das BAZL auf die Einführung einer flächendeckenden Transponderpflicht auch für Segelflugzeuge und Ballone verzichtet. Stattdessen sollten in sicherheitskritischen Zonen Transponder Mandatory Zones (TMZ) eingeführt werden. Eine solche Zone befindet sich in der Nordostschweiz im Bereich des Flugsicherungs-Sektors ARFA (Anflugsektor Friedrichshafen / Altenrhein). Sie gilt seit Jahren als «Hotspot» mit Mischverkehr IFR/VFR im Luftraum E. Nach der Anhörung im Rahmen der Luftraumstruktur 2021 hat sich das BAZL entschieden, die TMZ Nordostschweiz erst auf Frühling 2022 einzuführen. Bis dann sollten auch die offenen Fragen rund um die Hörbereitschaft (Listening Squawk) geklärt sein. Die TMZ Nordostschweiz, vorab noch ohne Listening Squawk, wird spätestens im März / April 2021 verfügt und wird im Frühling 2022 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten auch offene Fragenzum Listening Squawk geklärt sein. Quelle: ‚BAZL‚.

Schweiz: Kein flächendeckendes Transponder-Obligatorium

Im Frühling 2019 führte das BAZL bei den involvierten Stakeholdern eine Vernehmlassung über die Einführung einer generellen Transponderpflicht auch für Segelflugzeuge und Ballone durch. Nach einer Abwägung der Vor-und Nachteile hat sich das BAZL entschlossen, auf ein flächendeckendes Obligatorium zu verzichten und dafür Transponder Mandatory Zones (TMZ) in sicherheitskritischen Zonen einzuführen.

In den vergangenen Jahren hatte die SUST mehrere Sicherheitsempfehlungen zu gefährlichen Annäherungen (Airprox) zwischen Luftfahrzeugen im VFR- und IFR-Verkehr ausgesprochen. Dabei wurde empfohlen, auch den Sichtflugverkehr für die Flugsicherung mit Hilfe von Transpondern sichtbar zu machen. Gestützt auf einen Beschluss der Amtsleitung des BAZL führte das Amt im Frühling 2019 ein Stakeholder-Involvement zur Einführung eines flächendeckenden Transponderobligatoriums im gesamten Luftraum E durch.

Bei der Vernehmlassung wurde das flächendeckende Obligatorium zwar von der Flugsicherung Skyguide, dem Ballonverband oder dem Dachverband Aerosuisse begrüsst, vom Schweizerischen Aero-Club und mehreren Segelflugorganisationen aber abgelehnt. Hauptgegenargumente waren vor allem die fehlende Verhältnismässigkeit sowie der aus Sicht dieser Verbände nicht vorhandene tatsächliche Sicherheitsgewinn.

Das BAZL hat die Einwände gegen ein flächendeckendes Obligatorium analysiert und den Vorteilen gegenübergestellt. Ein generelles Transponder-Obligatorium im gesamten Luftraum E (bis jetzt nur ab 7000ft über Grund für Motorflieger) hätte zwar die Sichtbarkeit des VFR-Verkehrs für die Flugsicherung im Luftraum E und damit auch die Sicherheit erhöht, ohne die bereits komplexe Luftraumstruktur in der Schweiz zusätzlich zu belasten. Auf der anderen Seite bewegen sich viele Segelflieger im Luftraum E in Zonen, wo kaum oder gar kein IFR-Verkehr stattfindet und die Radarabdeckung nicht immer gewährleistet ist

Gemäss den Abklärungen des BAZL sind erst ein Drittel der in der Schweiz immatrikulierten Segelflugzeuge mit Transpondern ausgerüstet. Ein Umrüsten bei Oldtimersegelflugzeugen wäre zum Teil schwierig bis unmöglich. Auch bei Akrobatiksegelflugzeugen stellt sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit, da diese Flugzeuge in der Regel nicht für Streckenflüge verwendet werden. Zudem würde die Flugdauer bei Segelflugzeugen durch den zusätzlichen Energiebedarf reduziert. Ein weiterer Punkt betrifft die Berücksichtigung neuer Technologien wie U-Space, die in absehbarer Zeit eingeführt werden.

Aufgrund der eigenen Lagebeurteilung verzichtet das BAZL daher auf das ursprünglich vorgesehene flächendeckende Transponder-Obligatorium für Segelflugzeuge und Ballone sowie auf die Ausdehnung auf den gesamten Luftraum E. Da das Betreiben von Transpondern grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Verbesserung der Sicherheit ist, ist die Einführung einer lokalen Transponderpflicht mittels Schaffung von neuen Transponder Mandatory Zones (TMZ) vorgesehen. Diese sollen an Orten errichtet werden, wo ein erhöhtes Risiko von gefährlichen Annäherungen zwischen IFR-und VFR-Verkehr besteht.

Zudem prüft das BAZL zusammen mit Skyguide, wie «listening squawk» als weitere Massnahme zur Erhöhung der Flugsicherheit eingeführt werden soll, nachdem im Ausland damit bereits gute Erfahrungen gemacht wurden. Mit der entsprechenden Transpondereinstellung signalisiert der VFR-Pilot gegenüber der Flugsicherung, dass er hörbereit ist. Entsprechend wird das BAZL ein neues Projekt starten, welches aufgrund einer Risikobeurteilung die geeigneten Lösungen so rasch als möglich umsetzen wird.