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So soll sich Mainz-Finthen entwickeln

Mehr Starts und Landungen und gleichzeitig weniger Fluglärm – wie kann das auf dem Flugplatz in Mainz-Finthen funktionieren? Das soll jetzt geprüft werden. 23.500 Starts und Landungen pro Jahr – nicht mehr und nicht weniger darf es auf dem Flugplatz in Mainz-Finthen geben. So steht es im Vertrag zwischen dem Zweckverband Layenhof/Münchwald und dem Luftfahrtverein Mainz. Dieser wurde allerdings schon 2008 geschlossen. Damals wollte man die Menschen in Mainz-Finthen und Wackernheim vor zu viel Fluglärm schützen. Gleichzeitig wurde der Fluglärmbeirat Layenhof gegründet – ein Gremium, das sich zwei Mal im Jahr trifft und überprüft, ob das, was man beschlossen hat, auch eingehalten wird.

2.000 Starts und Landungen mehr als erlaubt
Bei der Sitzung jetzt im April hat der Luftfahrtverein die Zahlen zu den Flugbewegungen im vergangenen Jahr vorgestellt. Demnach sind 2.000 Flieger mehr als erlaubt von Mainz-Finthen aus gestartet oder gelandet – deutlich mehr also als vertraglich vereinbart. Die Zahl der Beschwerden über Fluglärm ist aber offenbar nicht gestiegen, so war es aus der Sitzung zu hören. Wohl auch deshalb wurde ein Projekt in Auftrag gegeben: Eine Arbeitsgruppe soll ein neues Bewertungssystem entwickeln. Dieses soll zum einen mehr Flugbewegungen im Jahr zulassen, gleichzeitig aber den Lärm für die Nachbarschaft des Flugplatzes weiter reduzieren.

Klingt paradox, ist aber möglich. So sagt es Alexander Chatzigeorgiou, vom Vorstand der Interessengemeinschaft Layenhof, die die Nachbarschaft des Flugplatzes vertritt. „Inzwischen sind die Maschinen leiser und die Anflugrouten wurden geändert.“ Nur noch selten komme es zu extremen Lärmbelästigungen durch anfliegende Maschinen. Wenn das passiere, dann oftmals von ortsfremden Piloten, die nicht wüssten, dass sie die Wohngebiete nicht überfliegen dürften.

Er habe im Prinzip nichts gegen mehr Flieger auf dem Landeplatz in Mainz-Finthen, sagt auch Dieter Berg (FWG), Ortsvorsteher aus dem benachbarten Ingelheimer Stadtteil Wackernheim. Fluglärm sei dabei aber nur ein Aspekt. Man müsse auch über die Infrastruktur nachdenken. Mehr Flugverkehr bedeute auch mehr An- und Abfahrten auf den Straßen durch Wackernheim und Mainz-Finthen. Dafür seien die Straßen nicht ausgelegt, bereits jetzt komme es oft zu Staus.

Zukunft des Layenhofs sollte komplett überdacht werden
Auch Weikko Müller von der Interessensgemeinschaft Layenhof argumentiert für eine bessere Infrastruktur. 450 Menschen leben dort, vor allem Geflüchtete. Mehr Flugverkehr bedeute mehr Gewerbe und damit auch mehr Menschen auf dem Layenhof, so Müller, durch neue Flugschulen oder Fluglinien beispielsweise. Die müssten aber auch entsprechend versorgt werden. Aber es gebe dort keinen Supermarkt, nicht einmal einen Kiosk, bei dem man ein Päckchen Kaugummi kaufen könne.

Flugplatz Mainz-Finthen wird zum Wirtschaftsfaktor
Eine Flugschule, eine Werft, in der Maschinen repariert und gewartet werden, Luftfahrtunternehmen die Passagiere befördern – der Landeplatz in Mainz-Finthen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem immer wichtigeren Wirtschaftsfaktor entwickelt, sagt Andreas Kroemer, Sprecher des Luftfahrtvereins Mainz. Inzwischen arbeiteten 100 Menschen in zum Teil hochqualifizierten Berufen auf dem Layenhof. Das bringe auch immer mehr Gewerbesteuereinnahmen in die Kassen der Städte Mainz und Ingelheim, denen der Layenhof gehört.

Entscheidung über mehr Flugbewegungen im Oktober
Ob es tatsächlich mehr Starts und Landungen auf dem Flugplatz in Mainz-Finthen geben wird, entscheidet sich möglicherweise im Oktober. Dann wird der Fluglärmbeirat wieder zu einer Sitzung zusammenkommen. Bis dahin soll die Arbeitsgruppe Vorschläge machen, ob und wie über dem Layenhof mehr geflogen werden kann, ohne dass sich Menschen mehr gestört fühlen. Quelle: ‚SWR‘.

Petition gegen Industriegebiet Schwarzheide-Schipkau

In einer trockenen Region der Lausitz soll ein Industriegebiet auf einer 135 Hektar großen Fläche errichtet werden. Dabei sollen ca. 35 Hektar Wald gerodet und die gesamte Wiesenfläche industriell bebaut und damit versiegelt werden. Das Gelände befindet sich zwischen den Betriebsgeländen der BASF Schwarzheide und einem Windpark, was eine zusätzliche hohe Belastung für die Region mit sehr viel Bergbaufolgelandschaft darstellt. Dieses Vorhaben betrifft mich persönlich, da es auf dem vom Aero-Club Schwarzheide e.V. gepachteten Gelände des Flugplatzes Schwarzheide-Schipkau stattfinden soll, einem Ort, der mir sehr am Herzen liegt.

Die Errichtung dieses Industriegebiets würde nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die lokale Umwelt haben, sondern auch den Lebensraum zahlreicher Tierarten zerstören. Darüber hinaus würde es zu einer erhöhten Luftverschmutzung und weiterer Emissionen in unserer ohnehin schon belasteten Region führen. Wir fordern daher ein Verbot für das geplante Industriegebiet Schwarzheide – Schipkau zum Schutz unserer Umwelt und unseres geliebten Ortes. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Anliegen und unterschreiben Sie diese Petition. Quelle und Zugang zur Petition: ‚Klaus Wonneberger‚.

Reminder für zehn-Schlösser-Rallye

Das Flugsportzentrum Spitzerberg (FSZ) veranstaltet mit Unterstützung durch den Österreichischen Aero-Club und den Landesverbänden Wien und NÖ eine „Zehn-Schlösser-Rallye“ und ladet dazu alle Pilotinnen und Piloten sowie deren Angehörige und Freunde recht herzlich ein.

Programm von Samstag, 08. Juni 2024
09:30 Begrüßung und Briefing beider Gruppen (im Lehrsaal)
11:00 Beginn Flugplanung 1. Gruppe
12:15 Start 1.Gruppe

bei doppelter Verwendung eines Flugzeuges:
13:00 Beginn Flugplanung 2. Gruppe
14:15 Start 2.Gruppe

bei einer Gruppe:
ab 14:30 Ausgabe der individuellen Ergebnisse
ab 15:00 Aushang der Ergebnisse

bei zwei Gruppen:
ab 16:30 Ausgabe der individuellen Ergebnisse
ab 17:00 Aushang der Ergebnisse

Allgemeines

  • Der Bewerb wird nach Sichtflugregeln (VFR) geflogen. Die Entscheidung über das ausreichende Vorhandensein der für den Flug gesetzlich erforderlichen Wetterminima, sowohl vor dem Start als auch während des gesamten Fluges, obliegt alleine dem für das jeweilige Luftfahrzeug verantwortlichen Piloten.
  • Zur Teilnahme zugelassen sind einmotorige Flächenflugzeuge (auch Motorsegler und UL) mit einem Höchstabfluggewicht von maximal 2.000 kg. Die Flugzeuge können doppelt verwendet werden (1. und 2. Gruppe).
  • Die Flugzeuge können von einem Piloten allein oder zusammen mit einem Navigator, welcher keine Fluglizenz haben muss, geflogen werden. Dafür gibt es keine Fehlerpunkte-Aufschläge. Die Wettbewerbsgeschwindigkeit beträgt min. 60 kts und ist nach oben um jeweils 5 kts gestuft.
  • Der Bewerb besteht aus der Flugplanung, dem Navigationsflug und einer Ziellandung und wird nach den im Folgenden angeführten Regeln ausgetragen.

Fliegen ohne Flugleiter – Update

In dieser Flugsaison wird es an den ersten Flugplätzen losgehen mit dem Fliegen ohne Flugleiter, die ersten Betriebsgenehmigungen sind bereits erteilt oder befinden sich in der letzten Phase der Genehmigung.

Bis Ende März 2024 wurde auch ein gemeinsames Grundsatzpapier des Bundes und der Länder zum Thema final kommentiert, so dass es in diesem Monat veröffentlicht werden soll. Das wäre zwar etwas verspätet, aber gerade noch rechtzeitig zu Beginn der Flugsaison. Inhalte dieses Grundsatzpapiers sind Details zum Flugbetrieb, An- und Abflugverfahren, Funksprechgruppen, und auch zu verwaltungsrechtlichen Aspekten wird Stellung bezogen. Vor der Veröffentlichung dieses Grundsatzpapiers wollen einige Landesluftfahrtbehörden offenbar noch keine Entscheidungen zu gestellten Anträgen der Flugplatzbetreiber treffen.

Nicht einheitlich gelöst ist offenbar die Frage, ob an Verkehrslandeplätzen der für kommerziellen Flugverkehr nach wie vor vorgeschriebene Feuerlösch- und Rettungsdienst permanent vorgehalten werden muss, oder ob für die Bereitstellung des Feuerlöschdiensts eine PPR-Anfrage mit zeitlichem Vorlauf von einigen Stunden ausreicht, wie das regelmäßig auch heute schon bei Schulungsflügen gehandhabt wird. Die Lösung hängt wohl sehr stark von der Einstellung der jeweiligen Landesluftfahrt-Behörde ab. Bei Sonderlandeplätzen besteht diese Problematik nicht, da sie keine öffentliche Infrastruktur darstellen und damit auch keiner Betriebspflicht für kommerziellen Luftverkehr unterliegen. Deshalb gehen wir davon aus, dass die ersten Erfolge beim Fliegen ohne Flugleiter überwiegend bei den Sonderlandeplätzen erzielt werden. Sobald hier positive Erfahrungen im Flugbetrieb gesammelt werden, dann ist sicher auch mit einem flächendeckenden Durchbruch bei den kleineren Verkehrs-Landeplätzen ohne IFR-Flugbetrieb zu rechnen. Wir empfehlen allen Flugplätzen, die sich für das Fliegen ohne Flugleiter interessieren, frühzeitig mit ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde Kontakt aufzunehmen.

Sehr hilfreich ist die Initiative von Guido Frey aus Paderborn, der in seinen Newslettern zum Thema Fliegen ohne Flugleiter wichtige Fragen aus der Praxis aufgreift. Wer Kontakt aufnehmen und den Newsletter beziehen will: Interessengemeinschaft Fliegen ohne Flugleiter, Guido Frey, Telefon: +49 178-4 04 43 32, E-Mail: Guido.Frey[a]posteo.de. Selbstverständlich steht Ihnen für Rückfragen auch die AOPA Geschäftsstelle mit den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Bayern will Windkraftanlagen Priorität einräumen

Für große Beunruhigung unter Flugplatzbetreibern und -nutzern sorgte in den letzten Tagen ein Antrag aus Bayern zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. In der Bundesrats-Drucksache mit dem Kürzel 108/24 vom 6. März 24 bittet der Freistaat Bayern, „dass der Bundesrat diesen Antrag gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG im Bundestag einbringen möge. Es wird gebeten, den Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.“

Um was geht es? In Deutschland und speziell in Bayern geht der Bau von Windenergieanlagen nicht so schnell voran wie geplant. Oftmals ist der Grund dafür, dass hohe Windenergieanlagen in der Umgebung von Flugplätzen von den Luftfahrtbehörden als Sicherheitsrisiko für den Luftverkehr eingestuft und deshalb nicht realisiert werden. Der Gesetzesantrag hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin die Sicherheit in der Luftfahrt als wichtiges Ziel beizubehalten, aber „das Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien besonders zu gewichten und zu prüfen, wie die Abwicklung des Luftverkehrs zumutbar angepasst werden kann“.

Dieses Ziel soll erreicht werden, indem die finale Abwägung zwischen den Zielen der Energiewirtschaft und der Luftfahrt der Behörde zur Genehmigung der Windenergieanlage übertragen wird: „Zur Umsetzung der notwendigen Anpassung ist vorgesehen, § 14 Absatz 1 LuftVG dahingehend zu ergänzen, dass für die Genehmigung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien das „harte“ Erfordernis der Zustimmung der Luftfahrtbehörden durch eine Stellungnahme der zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden ersetzt wird, die im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen ist.“

„Die Entscheidung obliegt zukünftig der für die Erteilung der – regelmäßig immissionsschutzrechtlichen – Genehmigung der Energieanlage zuständigen Behörde. Mit der Beteiligung der Luftfahrtbehörden wird sichergestellt, dass die Beurteilung der luftrechtlichen Fragen, insbesondere welche Anpassungen im Luftverkehr ggf. möglich bzw. erforderlich sind, um die Sicherheit im Luftverkehr ausreichend zu gewährleisten, auf fachlich fundierter Grundlage erfolgen kann.“

Offen gesagt wurden die Luftfahrtverbände einschließlich der AOPA-Germany von dieser bayerischen Gesetzesinitiative völlig überrascht, bislang fand keine Konsultation statt. Auf Bundesebene sind wir Verbände recht gut in Gesetzesvorhaben eingebunden und haben unsere Kontakte, auf Landesebene wird es da schwieriger, schon auf Grund des Faktors 16.

Tatsächlich halten wir diesen Gesetzesentwurf für bedrohlich, und wir werden uns mit unseren Juristen und den anderen Luftfahrtverbänden selbstverständlich eng abstimmen. Sollte der Gesetzesantrag im Bundesrat eine Mehrheit finden, wird er in den Bundestag eingebracht, denn nur dort werden Bundesgesetze verabschiedet. Dieser Prozess wird Zeit benötigen, so dass sich die Verbände in der Zwischenzeit auch positionieren können. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Segelflieger wünschen mehr Abstand zu Windkraftanlagen

Jüngst waren Mitglieder des Laichinger Flugsportvereins (FSV) Gäste im Hohenstadter Gemeinderat. Dort machten sie darauf aufmerksam, dass zu viele Windenergieanlagen zu nah am Jakob-Laur-Flugplatz vor allem die Segelflieger sehr stark beeinträchtigen würden. Wir sprechen mit FSV-Vorstand Hans-Peter Bleher über das Spannungsfeld Segelflieger und Windenergieanlagen. Der 64-Jährige ist seit seinem 19. Lebensjahr begeisterter Segelflieger und seit fast 40 Jahren ehrenamtlicher Fluglehrer.

Herr Bleher, was haben Sie gegen Windenergie?
Überhaupt nichts! Ich möchte betonen, dass wir keineswegs gegen Windkraft oder andere erneuerbare Energie sind. Schließlich nutzen wir die Energie der Sonne und des Windes für unsere emissionsfreien Flüge. Wir fürchten aber starke Einschränkungen des Flugsports und der Ausbildung des fliegerischen Nachwuchses, wenn weitere Windenergieanlagen in der Umgebung des Flugplatzes gebaut werden. Da geht es um Sicherheitsaspekte.

Was hat das mit der Ausbildung der jungen Flieger zu tun?
Wir sind sehr stolz darauf, dass wir unter unseren 81 aktiven Mitgliedern auch 22 Flugschüler ab 14 Jahren haben. Segelflugschüler dürfen bei entsprechendem Können bereits nach etwa einem Jahr alleine fliegen – allerdings immer nur in Sichtweite des Flugplatzes und auf Verantwortung des Fluglehrers. Daraus ergibt sich ein sogenannter Übungsraum mit einem ungefähren Radius von fünf Kilometern um den Flugplatz.

Auf der Nord-Südachse erstreckt er sich in etwa zwischen den Gemeinden Hohenstadt und Heroldstatt, auf der Ost-West-Achse vom Stadtrand von Laichingen bis fast an den Ortsrand von Donnstetten. Innerhalb dieses Radius sollte es möglichst wenige Windenergieanlagen geben, damit die Segelflieger Raum zum manövrieren haben und die Sicherheitsabstände zu den Windenergieanlagen einhalten können.

Welche Sicherheitsabstände?
Windräder sind laut Gesetz „Luftfahrthindernisse“, zu denen sowohl horizontal als auch vertikal jeweils 150 Meter Abstand zu halten sind. Bei einer Windkraftanlage, die insgesamt mit Rotor 285 Meter in der Höhe misst und einen Rotordurchmesser von 150 Meter hat, entsteht ein gedachter Zylinder mit 450 Meter Durchmesser und einer Höhe von 435 Meter. Das ist ein großer Raum, den wir nicht durchfliegen dürfen und auch nicht wollen.

Dann fliegen Sie doch um ihn herum.
Einen einzelnen Zylinder kann man natürlich umfliegen. Aber wenn mehrere Windanlagen nebeneinander stehen, überlappen sich ihre Zylinder und es entsteht ein sehr großer Bereich, den wir nicht durchfliegen dürfen.

Wie hoch kann denn so ein Segler fliegen?
Das ist abhängig vom Wetter. Es gibt wenige Tage pro Jahr, an denen die Thermik ‐ also die aufsteigende Warmluft ‐ ausreicht, uns in dieser Region auf bis zu 2150 Meter zu tragen. Dabei ist aber zu bedenken, dass ein Segelflieger keineswegs wie eine Rakete senkrecht in den Himmel aufsteigen kann. Wir müssen uns auf Warmluftschläuchen Kreis für Kreis hocharbeiten. Und das kann uns auch schon zu nah zu einer Windanlage bringen.

Warum das?
Gerade Flugschüler sind so mit dem Fliegen, dem Kontrollieren und Korrigieren der Geschwindigkeit, dem Kreisen und der Suche nach der Thermik so beschäftigt, dass ich fürchte, dass sich jemand unabsichtlich einer Windanlage nähern könnte. Das kann man mit einem jungen Menschen vergleichen, der frisch den Führerschein gemacht hat: Der ist zunächst ganz mit Fahren beschäftigt und muss den vorausschauenenden Blick auch erst lernen. Am besten wäre es deshalb aus Sicherheitsgründen, wenn dieser Übungsraum um unseren Flugplatz frei von Windkraftanlagen bleiben würde und möglichst auch weitere Korridore für uns.

Welche Korridore wären das?
Normalerweise starten wir unsere Segelflugzeug mithilfe einer Winde. Das ist die wirtschaftlichste Methode. Es gibt aber auch Wetterlagen, das reicht die Winde nicht aus und wir schleppen die Segler mit einem Motorflugzeug hoch. Derzeit verwenden wir eine Route in Richtung Nordosten, die über unbewohntes Gebiet verläuft, damit wir keine unnötige Lärmbelästigung verursachen. Wenn jetzt genau dort neue Luftfahrthindernisse entstehen, wären wir gezwungen, diese Schlepprouten näher an die Ortschaften zu legen.

Es stehen ja schon einige Windanlagen in der Umgebung herum. Wie gehen Sie mit denen um?
Wir halten natürlich die Abstände ein und umfliegen sie. Aber es ist tatsächlich keine angenehme Erfahrung, an so einer Windkraftanlage auf Nabenhöhe vorbeizufliegen. Das würden wir ungern noch öfter erleben. Quelle: ‚Schwäbische‚.

100 Jahre Luftsport in Laucha

In der Fliegerstadt Laucha im Burgenlandkreis nähert sich ein besonderes Jubiläum. Rund 100 Jahre ist es her, dass die frühen Luftpioniere die weinbewachsenen Hänge an der Unstrut für das Segelfliegen entdeckten. Seltene Filmaufnahmen zeigen die Piloten von damals. Nach erfolgreichem Flug über die Unstrut wird das Fluggerät mit dem Floß zurück über den Fluss gesetzt und dann per Muskelkraft den Berg hinaufgezogen. Noch heute ist der Flugplatz Laucha ein deutschlandweit bekannter Hotspot der Luftsportszene. Gleitschirme, Drachen, Segelflieger, Kunstflieger, Modellflieger – alle finden hier ideale Aufwindbedingungen. Um sicher und mit möglichst wenig Risiko zu fliegen, brauche es vor allem Respekt vor dem Sport, sagt die Fluglehrerin Sarah St. Clair.

Sie ist für das Fliegen aus Hessen nach Sachsen-Anhalt gezogen und verbringt nun jede freie Minute auf dem Flugplatz, um hier dem Pilotennachwuchs das Fliegen beizubringen. Ihr Flugschüler Albert ist gerade einmal 16 Jahre alt und übt fleißig, um irgendwann ganz alleine in der Thermik kreisen zu können. So wie er haben hier in Laucha Generationen vor ihm bereits das Fliegen gelernt. Statt wie heute auf Augenhöhe, früher mit viel Drill und Disziplin. Denn der Flugplatz hat auch ein dunkles Kapitel. Die Nationalsozialisten bauten hier eine Reichssegelflugschule und bildeten den Nachwuchs für die Bomber und Jagdflieger aus. Nach dem Krieg übernahm die GST, die Gesellschaft für Sport und Technik, das Gelände. In der DDR gehörte die vormilitärische Ausbildung zum Segelfliegen dazu.

Zeitzeuge Klaus Garbe erinnert sich an dieses Kapitel der Fliegerei in Laucha. Der 80-Jährige ist noch heute im Luftsport aktiv. Einmal im Jahr ist er mit seiner Antonov2 und den Merseburger Fallschirmspringern in Laucha zu Gast, wenn der Flugplatz bei den Flugtagen Tür und Tor für das Publikum öffnet. Hier kann der Luftsport in all seinen Facetten bestaunt werden. In den 70er Jahren war Klaus Garbe als Flugzeugmechaniker in Laucha stationiert. Das war einige Jahre, bevor das Fliegen in Laucha komplett verboten wurde. Fluchtversuche mit Segelflugzeugen wurden befürchtet. Trotz Verbot wollten sich einige wenige Abenteurer nicht vom Fliegen abhalten lassen. Bäckermeister Thilo Schwarz baute sich mit Hilfe eines polnischen Bauplans einen Drachenflieger und flog heimlich an den Hängen im Unstruttal. Bis ihm die Stasi auf die Schliche kam.

Erst im März 1990 durfte er das erste Mal ganz offiziell in Laucha starten. Als das Flugverbot aufgehoben und der Flughang feierlich eingeweiht wurde, kamen tausende Besucher nach Laucha, um das Spektakel am Himmel zu bewundern. Auch eine junge Reporterin des DDR-Fernsehens war damals dabei: Maybrit Illner. Sie bewies Mut und flog im Starkwind im Tandemdrachen an der Lauchaer Hangkante über den Weinbergen. Diese und andere Geschichten aus der Fliegerstadt Laucha erzählt Autor Ben Arnold. Quelle: ‚Fernsehserien.de‚.

Familie Müller vom Flugplatz

Familie Müller ist die einzige Familie der Schweiz, die auf einem Flugplatz lebt. Auf der Flying Ranch in Triengen kümmert sich Trudi Müller um den Flugbetrieb und ihr Mann Bruno um die Wartung, die Flugschule und die Pistenarbeit. Quelle: ‚Tele M1‚.

Lehrgang für Luftaufsichtspersonal

Es sind noch Plätze frei: Das Fachreferat Luftraum, Flugsicherheit und Flugbetrieb im DAeC lädt zu einem weiteren Lehrgang für Luftaufsichtspersonal ein. Das Seminar vereint gemäß NFL I 170/01 Theorie und Praxis für Verbandsmitglieder. Der Lehrgang wird vom 5. bis 7. und 12. sowie 13. April in der Bundesgeschäftsstelle in Braunschweig stattfinden. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

  • Zeitraum: 5 Tage, vom 5. – 7.04. und 12. – 13.04.2024
  • Kosten: für Vereinsmitglieder 550,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  • Für Nicht-Mitglieder betragen die Kosten 965.– zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  • Teilnehmerzahl: max. 12 Teilnehmer

Vorrausetzung für die Teilnahme: Teilnehmer sollten im Besitz eines Luftfahrerscheines sein oder eine ähnliche Qualifikation aufweisen und im Besitz des BZF I oder II sein.

Für Rückfragen steht Ihnen Andreas Bucher zur Verfügung. E-Mail: a.bucher[a]web.de

-> Hier geht`s zur Anmeldung.

Fallschirm verursachte Flugzeugabsturz in Grenchen

Grund für den Absturz eines Flugzeugs in Grenchen SO im Februar ist wahrscheinlich ein Fallschirm, der sich ungewollt geöffnet hat. Dies geht aus dem Vorbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hervor.

Beim Absturz des Transportflugzeuges des Vereins “Skydive Grenchen” war am 18. Februar der Pilot ums Leben gekommen. Er befand sich zum Zeitpunkt des Flugunfalls alleine an Bord, nachdem zuvor elf Personen mit dem Fallschirm abgesprungen waren, wie bereits kurz nach dem Absturz bekannt gegeben wurde.

Bei einem der Fallschirmspringer sei es “zu einer ungewollten Öffnung des Reserveschirms” gekommen, als er noch an Bord war, schreibt die SUST nun in ihrem Vorbericht. Der Fallschirmspringer sei in der Folge mit dem Höhenleitwerk kollidiert, wodurch dieses vollständig vom Flugzeug abgerissen worden sei. Danach sei das Flugzeug abgestürzt. Der Pilot selber trug keinen Rettungsfallschirm. Ein Fallschirmspringer wurde leicht verletzt. Das Flugzeug wurde zerstört. Quelle: ‚SDA/Swissinfo‚.

Bäume fällen am Flugplatz Barnsen

Die Kahlschlagpläne für den Flugplatz Uelzen bei Barnsen sind beschlossen: In seiner Sitzung am Dienstag hat der Kreisausschuss nach sechs Vertagungen – weil Stellungnahmen des Landes fehlten – die Mittel für die Baumfällungen und die anschließend erforderliche Wiederaufforstung auf einer Ausgleichsfläche in Höhe von 250’000 Euro freigegeben. Wie Kreissprecher Martin Theine am Mittwoch im AZ-Gespräch erklärte, werde nun kurzfristig die Ausschreibung für eine Ersatzfläche erfolgen.

Die Grünen hatten im Kreisausschuss noch einen Antrag auf Entnahme der Kiefernhochstämme und den Erhalt der jungen Buchen auf dem Flugplatz-Gelände gestellt. Dieser Antrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Ebenso ungehört verhallt damit der Appell der Kreisgruppe Uelzen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der hatte den Landkreis in einer Stellungnahme erneut dazu aufgefordert, die Pläne für den Kahlschlag am Flugplatz fallen zu lassen. Stattdessen solle der Landkreis die geplante Waldumwandlung „mit Methoden der naturnahen Waldbewirtschaftung durchführen“, wie sie im Stadtwald bereits seit Jahren vollzogen werde.

Am 29. Februar hatte der Flugsportverein (FSV) „Cumulus“ den diesjährigen Flugtag abgesagt, weil man sich nicht in der Lage sieht, den durch neue Formalitäten entstandenen Zusatzaufwand zu bewältigen (AZ berichtete). Grund für die behördlichen Auflagen sind die zu hohen Kiefern im Bereich der östlichen Anflugschneise.

Der BUND zeigt sich in seiner Reaktion auf die Berichterstattung über die Absage des Flugtages in Barnsen überzeugt davon, dass die Kiefern mutmaßlich schon bei der Verlängerung der Landebahn Ende der 1990er-Jahre zu hoch gewesen seien. Würden die Bäume jetzt zum Problem für die Flugsicherheit, sei dafür die Kreisverwaltung verantwortlich, die in den vergangenen Jahrzehnten nichts dagegen unternommen habe.

Zudem hätten sich Waldfreunde und Naturschutzverbände nicht grundsätzlich gegen die Entnahme der Kiefernhochstämme ausgesprochen. Es sei bereits im September 2023 ein Kompromiss zwischen Waldfreunden und Vertretern des FSV Cumulus gefunden worden, der die Entnahme der Kiefernhochstämme bei möglichst weitgehender Schonung der darunter wachsenden Buchen vorsah. Darauf wolle sich die Kreisverwaltung aber nicht einlassen. Quelle / Foto: ‚AZ-online‚.

Zepfehnhan: Lärm vernachlässigbar?

Der Lärm, der vor allem an Wochenenden vom Zepfenhaner Fluglatz kommt, hat im vergangenen Jahr zugenommen und ist auch in Schörzingen zu hören. Die Schörzinger allerdings scheint das wenig zu kümmern. Anders lässt sich nicht erklären, dass die Bitten an die Ortschaftsverwaltung, hier einzuschreiten, überschaubar sind. Ortsvorsteher Tommy Geiger wollte nun wissen, wie das seine Ratskollegen interpretieren.

Ist der Lärm des Zepfenhaner Flugplatzes so heftig, dass er auch die Schörzinger Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt, oder sind die Lärmemmissionen vernachlässigbar? Schörzingens Ortsvorsteher Tommy Geiger stellte diese Fragen in der jüngsten Ortschaftsratssitzung – und bat die Ortschaftsräte um Mithilfe und Ratschläge.

Lediglich drei Personen melden sich bei der Ortschaftsverwaltung
Nur ein Ehepaar und eine Einzelperson aus Schörzingen hätten sich bisher bei ihm gemeldet mit der Aufforderung, sich mehr um den Fluglärm zu kümmern. „Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema aus der Bevölkerung?“, wollte der Ortsvorsteher von seinen Räten wissen. Enttäuscht zeigte sich Tommy Geiger auch darüber, dass die betreffenden Personen noch nie in einer Ortschaftsratssitzung gewesen sind und dort ihre Anliegen vorgetragen haben. Auch in der Sitzung am vergangenen Dienstag nicht. Und da habe er ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass das Anliegen Thema im Gremium ist.

Tommy Geiger stellte die Frage dann eben ohne Beteiligung der Kritiker des eher defensiven Verhaltens der Ortschaftsverwaltung an die Ortschaftsräte: „Muss man sich seitens der Ortschaftsverwaltung mehr gegen den Flugplatz einsetzen?“ Er spreche das nun zum dritten Mal in der Ortschaftsratssitzung an – bisher allerdings ohne Resonanz. Die gab es dann zwar von den Räten, aber auch diese waren eigentlich ratlos.

Kein Feedback nach Infoveranstaltung
Etwa 25 Schörzinger Bürger seien bei der Informationsveranstaltung in der Zepfenhaner Gemeindehalle kurz vor Weihnachten gewesen, führte Harald Schmuck, der zusammen mit Matthias Senn als Vertreter des Schörzinger Ortschaftsrats in der Nachbargemeinde zugegen waren, aus. Nach der Veranstaltung habe er aber nur sehr wenige Rückmeldungen bekommen, so Schmuck. Die, die sich angesprochen gefühlt haben, hätten im Nachgang mehr machen müssen, führte er aus.

„Ich setzte mich auch für fünf Personen ein“, führte Tommy Geiger aus. Aber auch er bemängelte „ein sehr, sehr geringes Feedback“ – und zwar auf allen Kanälen. Weder per Mail noch über Whatsapp habe er Nachfragen erhalten. Zudem, so Geiger, befinde sich der Flugplatz auf Rottweiler Gemarkung. Eigentlich sei die Stadt Rottweil Ansprechpartner und nicht die Ortschaftsverwaltung. Quelle: ‚Zollern-Alb-Kurier‚.

Segelflieger warnen vor Windkraft-Plänen

Die Ausweitung des Windparks Lauterstein könnte für das Segelfluggelände auf dem Hornberg gravierende Folgen haben. Darauf weist der Vorsitzende der Fliegergruppe Schwäbisch Gmünd, Stefan Kroboth, in einer Stellungnahme zu den Plänen der Region Stuttgart zur intensiveren Windkraftnutzung in diesem Gebiet hin. Das Fluggelände Hornberg, so Kroboth, kann im nächsten Jahr auf eine 100jährige Geschichte zurückblicken und gilt als eine Wiege des Segelflugsports. Es ermögliche Menschen aus allen Schichten den Zugang zum Segelfliegen und bringe immer wieder deutsche und internationale Meister hervor.

Auch für die Naherholung
Gleichzeitig sei das Gelände für zahlreiche Besucher das Tor zum Naherholungsgebiet Kaltes Feld. Weitere Windkrafträder in der Umgebung könnten die schon jetzt eingeschränkte Nutzung des Fluggeländes weiter stark behindern. So überschneiden sich die Gebiete für weitere Windräder mit der vom Regierungspräsidium genehmigten Ostplatzrunde, obwohl das doch gar nicht sein dürfte, bemängelt der Flieger-Vorsitzende und fordert schon deshalb eine Änderung der Planung.

Zudem, so die Stellungnahme, beeinflussen Windkraftanlagen die Windströmung – diesen Effekt bezeichnet man als Nachlaufturbulenz – was für Segelflieger gefährlich werden könne. Wenn die Rotoren, was zu erwarten ist, größer werden, wachse diese Gefahr. Deshalb sollten Windräder zumindest nicht näher an die festgelegte Flugroute, die Platzrunde, heranrücken. Schon diese Platzrunde sei ein Kompromiss, auf den sich die Beteiligten geeinigt haben.

Schmaler Korridor
Außerdem bliebe zwischen zwei geplanten Windkraftgebieten nur noch ein verhältnismäßig schmaler Korridor, durch den sich der Flugverkehr zu drängen hätte. Das würde die Bewohner Lautersteins stärker belasten, aber auch die Sicherheit für die Flieger mindern. Quelle: ‚Gmünder Tagespost‚.

Segelfluggruppe Bern kann Betrieb vorerst weiterführen

Die Segelfluggruppe (SG) Bern erhält eine Verschnaufpause, da sie ihre Zukunft aufgrund der Erweiterungspläne des Berner Flughafens als gefährdet ansieht.

Atempause für die Segelfluggruppe (SG) Bern, die ihre Existenz durch die Ausbaupläne des Flughafens Bern bedroht sieht: Die Flughafen Bern AG hält ihre Kündigung zwar aufrecht, doch darf die SG ihren Betrieb 2024 und 2025 auf Zusehen hin weiterführen. Denn mit dem Bau der geplanten Photovoltaikanlage sei nicht vor 2026 zu rechnen, teilte die Segelfluggruppe am Freitag mit. Ihre Saison im Belpmoos könne demnach planmässig Anfang März starten. Unabhängig davon verhandelt die SG Bern nach eigenen Angaben weiterhin mit dem bernischen Energiekonzern BKW. Ziel sei es auszuloten, ob auf dem Segelfluggelände eine Koexistenz von Flugbetrieb und Photovoltaik möglich sei, welche die Interessen aller Partner berücksichtige.

Hundert Jahre Tradition in Gefahr
Der Segelflug auf dem Belpmoos geht 2024 in sein 100stes Jahr. Wegen der geplanten Solaranlage erhielt die SG vor knapp einem Jahr die Kündigung. Auf dem Areal des Berner Flughafens bei Belp soll auf einer Fläche von rund 25 Hektaren die grösste Freiflächen-Solaranlage der Schweiz entstehen. Beteiligt daran sind die BKW Energie AG, die Flughafen Bern AG und Energie Wasser Bern. Quelle: ‚Nau.ch‚.

Team-Erweiterung in Vinon

Die AAVA in Vinon teilt mit, dass Roger Eyrier ab Mai 2024 als Chefpilot für den Verein tätig sein wird. Roger und die AAVA teilen gleiche Visionen der Entwicklung und Dynamisierung der geplanten Aktivitäten.

Mit Kelly, Nathalie, Stephane, Nicolas und Thanos verfügt Vinon ab 1. März über ein kompetentes und dynamisches Team, um die Gäste im Jahr 2024 willkommen zu heißen.

Rottweil: Flugplatz ist Ausschlusskriterium für Windräder

Windkraftanlagen im Oberen Schlichemtal wird es keine geben. Wohl aber sogenannte Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das geht aus den Planentwürfen des Regional-Verbands Neckar-Alb hervor, die sich aktuell in der Anhörungsphase befinden. Am kommenden Mittwoch wollen die Schömberger Gemeinderäte über die Thematik beraten.

Mindestens zwei Prozent der Fläche Baden-Württembergs soll für erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Davon 1,8 Prozent für Windkraft und 0,2 Prozent für Photovoltaik. Das geht aus dem Wind-an-Land-Gesetz von 2022 und dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg von 2023 hervor. Bei der Windkraft bleibt das Obere Schlichemtal außen vor. Die Region ist unattraktiv für Windräder. Zu umfangreich sind die Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen. Dabei ist eines dieser Kriterien besonders interessant: die Nähe zum Flugplatz Zepfenhan, der seit der Übernahme durch einen neuen Betreiber ob des zunehmenden Fluglärms in der Kritik der Anwohner aus Zepfenhan, Neukirch, Schömberg, Täbingen und Schörzingen steht.

Windpotenzial wäre ausreichend
Lena Dölker, beim Regionalverband Neckar-Alb in Mössingen unter anderem verantwortlich für erneuerbare Energien und das Kompetenzzentrum Windkraft, führte im Juli vergangenen Jahres die Schömberger Gemeinderäte in die Thematik ein. Sie führte damals aus, dass noch keine Aussagen über eine mögliche Anzahl von Windkraftanlage in Schömberg und Schörzingen getroffen werden könne. Aber, so sagte sie damals, das Windpotenzial sei in Schömberg und Schörzingen ausreichend.

Nun könnte gerade ein Kriterium ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass die Stadt kein Standort für Windräder sein wird. Der Flugplatz in Zepfenhan sei ein Ausschlusskriterium, bestätigt Lena Dölker auf Nachfrage unserer Zeitung. Dadurch habe sich zudem der Suchraum verkleinert. Dölker wies in der Juli-Sitzung 2023 auch darauf hin, dass das Ziel eine dezentrale Konzentration sei. Soll heißen, man wolle lieber wenige große Gebiete als viele kleine Gebiete für Windkraft ausweisen. Bei der Auswahl befinde man sich in engem Austausch mit den Nachbarlandkreisen. Dieser Austausch hat offensichtlich zwischenzeitlich stattgefunden. Gerade im Hinblick auf den Flugplatz Zepfenhan muss gesehen werden, dass sich dieser unmittelbar an der Landkreisgrenze auf Rottweiler Gemarkung befindet.

„Platzrunden“ müssen freigehalten werden
Sogenannte „Platzrunden“, abhängig von der Start- und Landebahn, müssten bei der Standortsuche freigehalten werden. Wie große der Abstand von Windrädern zu Flugplätzen sein muss, dafür gibt es unterschiedliche rechtliche Bewertungen. Der Luftsport-Landesverband Brandenburg hat die FH Aachen beauftragt, die Abstände zu bestimmen, die eingehalten werden müssen, um eine Gefährdung des Flugverkehrs auszuschließen. „Unter Berücksichtigung ausreichender Sicherheitsabstände können bei Flugplätzen mit Standardplatzrunde bis zu 4,5 km Abstand zwischen Windenergieanlage und Landebahn erforderlich sein“, heißt es dazu auf der Homepage des Verbands der Allgemeinen Luftfahrt (AOPA).

Weitere Ausschlusskriterien sind die Nähe zur Wohnbebauung, die 700 Meter nicht unterschreiten darf, Naturschutz- und Artenschutzgebiete, in denen nur in Ausnahmefällen Windräder gebaut werden dürfen, das Landschaftsbild und Wasser- oder Quellschutzgebiete. Ein weiterer Ausschlussgrund für das Obere Schlichemtal sei dann auch die Kleinflächigkeit der möglichen Gebiete.

Photovoltaik ist an mehreren Standorten möglich
Windkraft bleibt außen vor – die ehemalige Grünabfalldeponie Herrleswasen in Schörzingen ist allerdings weiter als sogenanntes Vorranggebiet Photovoltaik vorgesehen und sollte, wenn es nach der Stadtverwaltung Schömberg geht, „vor dem Hintergrund der notwendigen Energiewende der Vorrang vor dem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege eingeräumt werden“, heißt es im Beschlussvorschlag für den Gemeinderat. Seit nunmehr 13 Jahren haben die Stadtverwaltung und die Gemeinderäte dieses Gebiet für die Nutzung mit Photovoltaik im Auge. Bereits 2011 wollte ein privater Investor tätig werden, das Vorhaben zerschlug sich allerdings.

Weitere PV-Vorranggebiete im Oberen Schlichemtal
Zwischenzeitlich plant ein privater Investor aus Wiesbaden an der B27 zwischen Schömberg und Neukirch, unmittelbar am Ortsausgang Schömberg, einen Solarpark. Hier soll auf einem sogenannten Sondergebiet eine rund 8 Hektar große Photovoltaikanlage entstehen. Im Augenblick ist man seitens der Stadt an der Aufstellung eines Bebauungsplans. Weitere Projekte laufen im Gewann Aspen in Zimmern unter der Burg und in Dotternhausen, an der Landesstraße in Richtung Roßwangen. Quelle: ‚Zollern Alb Kurier‚.

Wellenflug in Sondrio

Ein Bericht von Jörg Maier über seine Flüge im Osterurlaub (2012).

Schon lange hatte ich mir gewünscht, einmal in den Alpen mit einem Segelflugzeug Steigwerte zu erreichen, von denen wir in Südwestdeutschland nur zu träumen wagen. Wohl hatte ich vor Jahren schon Gelegenheit in den Abruzzen am Grand Sasso d´Italia vom Flugplatz l`Aquila aus Gebirgssegelflug durchführen zu können, aber was die Kollegen aus den Alpen immer berichteten, lockte mich sehr. In einer Welle fliegen zu können hatte ich in den 30 Jahren, in denen ich im Segelflug tätig bin, nie erlebt.

Meine beiden Segelfluglehrer S.Blöchle und U.Karrais, die beide schon seit Jahren bei der Flugschule Oerlinghausen immer im Frühjahr in Sondrio als Gastfluglehrer tätig sind, berichteten Verlockendes. Sondrio mit dem Flugplatz Caiolo liegt im Addatal, östlich des Comer Sees auf ca. 270 m NN. Eingerahmt im Südosten von der Brenta, im Osten vom Ortler, der die Grenze ins Etschtal markiert und im Norden vom Bernina Massiv mit knapp über 4000 m eine der höchsten Berggruppen in den Alpen. Zu Ostern 2012 konnte ich noch Fliegerkamerad V.Schütz animieren und wir fuhren mit der vereinseigenen ASK 21 nach Italien. Nach dem täglichen, intensiven Briefing stand ein obligatorischer Einweisungsflug an, denn außer wenigen Außenlandefeldern gibt es in den teilweise schroffen und tiefen Seitentälern keine Möglichkeit, außenzulanden. Andererseit erfordert die Geografie, der allernächste Berg steht immerhin sofort mit 2200 m NN an, einen abweichenden Flugstil zum gewohnten „Flachland“.

Die sehr nostalgische Schleppmaschine, eine Cessna Bird Dog, verrichtet gute Dienste, überrascht wird man sofort von den erfahrenen Piloten, natürlich nützen auch sie die Steigmöglichkeiten, die wir Segelflieger nutzen. Gemeinsames Hangwindfliegen geht mit nur wenigen Dutzend Metern Abstand vom Hang, es wird in Täler eingeflogen, wo man sich fragt, ob der Schleppzug wenden kann. Im Addatal muss teilweise 1000-1600 m über Platz geschleppt werden, um an die begehrte Thermik zu kommen. Bei einem Einweisungsflug lernt man u.a. auch weitere Aspekte vom Theoriefach HPL (human performance und limits). Nicht nur das Thema Sauerstoff, vielmehr optische Dinge, denn beim Flug in Tälern fehlt der sonst gewohnte flache Horizont. Der steile Horizont verursacht beim an einen flachen Horizont gewohnten Piloten Fahrtschwankungen beim Kurven am Hang.

Das durften wir beide leibhaftig erleben, Karfreitag war ein termisch gut nutzbarer Tag. Nach einem F-Schlepp auf 1300 m, der einer Karusellfahrt glich, kam der Haushang an der Sarsella. Hangwind und Thermin sind vermischt. Es ist erforderlich, in 50m Abstand am Hang entlang zu fliegen, um an kleinen, exponierten Vorsprüngen oder Graten thermisch ausgelöste Steigwerte von 5m/s zu bekommen. Das heißt, schön brav mit 20 km/h mehr als gewohnt zu fliegen, denn teilweise fühlt man sich eher in einer Waschmaschine als im Flugzeug.

So erreichten wir nach einem 1,5 h „Kampf“ am Haushang knapp 2200 m, um den Sprung über das Val Malenco, einem tief eingeschnittenen, schroffen Tal, an die sog. „Glatze“ zu wagen. Denn, wo es mit 5 m/s raufgeht, geht´s an anderen Stellen genauso schnell und ruppig nach unten. Wohl bekamen wir an der „Glatze“ weiteres gutes Steigen, das uns beim Einflug in´s Val Malenco leider nicht so treu blieb. So passierten wir den frisch verschneiten Scalino-Grat direkt unter den Wolken und konnten noch die Motta sehen, ein lokales, in der Jahreszeit noch aktives Skigebiet. Um wieder in den Trichter des Flugplatzes zu kommen, entschlossen wir uns, am Haushang der Sarsella noch den jetzt aktiven Hangwind auszufliegen… schon beeindruckend, in 50 m Abstand an den Balkonen der Bergdörfer vorbeizuschweben. Diesen Tag konnten wir nach drei Flugstunden und vielen neuen Eindrücken abschließen.

Unser für eine Woche geplanter Aufenthalt drohte, beinahe zerregnet zu werden, doch für Ostersonntag gab es eine Vorhersage, die nicht nur „fliegbar“ hieß, sonder, evtl. sogar eine Welle versprach. So entschlossen wir uns, die Rückfahrt auf die Nacht zu verschieben, um diesen fliegbaren Tag zu nutzen. Wir wurden belohnt. Bereits das morgendliche Briefing kündigte 75kt Wind FL 150 aus NNO an. Genau die Wetterlage, die es braucht, um im Süden des Piz Bernina Leewellen zu erzeugen. Wir wunderten uns, dass in der Flugschule die Parole ausgegeben wurde, dass selbst Scheininhaber auf den Flugzeugen der Schule an diesem Tag nur mit Lehrer fliegen durften… später am Tag sollten wir erfahren, warum.

Wenn ich berichtete, dass Tage zuvor im F-Schlepp und am Hang „Waschmaschine“ angesagt war, in der man schon mit Ruder-Vollausschlägen agieren musste, dann war das damals der Schonwaschgang. Der aktuelle Tag sollte dann zur „Kochwäsche“ werden. Zuerst wunderten wir uns, dass uns die Schleppmaschine an der südlichen Talseite bereits in 1000 m nötigte, sie zu verlassen. Das Vario, das wir bis dato vor lauter Konzentration auf die vor uns tanzende Schleppmaschine außer Acht gelassen hatten, zeigte bereits Endanschlag nach oben. Also ließen wir uns überreden und erreichten im Hangwind nach kurzer Zeit schon 2500 m. Es vermischte sich bereits der Hangwind mit der Thermik und nach wenigen Kreisen stand am Höhenmesser bereits knapp 3000 m.

Also ab quer über´s Tal, wie uns die Kollegen geraten hatten, an die bereits in Talmitte stehenden, sichtbaren Rotoren. Hier war die „Kochwäsche“ fertig uns wir kamen ins Schleuderprogramm. Rotor heißt nun mal Rotor, und die wurden ihrem Namen an dem Tag gerecht. Das Vario kam gar nicht mehr mit, es kannte nur noch zwei Stellungen abwechselnd zwischen den beiden Endanschlägen hin und her im Sekundenabstand. Auf der Luvseite des Rotors trafen wir wie erwartet Steigen, alles unter 3 m war schon fast langweilig. Spätestens jetzt aktivierten wir die Sauerstoffanlage. So war deren mühsame Organisation doch nicht umsonst, denn am Höhenmesser waren wir jetzt schon bei 3800 m angelangt.

Wie angekündigt und morgens beim Briefing erwartet, begann das laminare Steigen bei knapp unter 4000m knapp nördlich des Tales. Jetzt genossen wir ein umfassendes Panorama, der Blick reichte bis in die Poebene. Den Blick, wenn wir ihn denn hatten, gefror doch die Luftfeuchtigkeit unseres Atems innen an der Haube und wir hatten alle Handschuhe voll zu tun um „sichtbar“ zu bleiben, immerhin war es draußen bereits –28°C.

In 4500 m stoppten wir das Steigen, leider, denn wir hatten bereits den Anflugsektor von Milano Malpensa erreicht. Immerhin konnten wir noch eine Sightseeing Tour an den Comer See machen, aus der Höhe sieht der schon recht klein aus. Das Bernina-Massiv versteckte sich bereits im Dunstschleier des Nordstaus, dessen Wolken schwapten herüber. Aber das Beste sollte uns noch erwarten, der Abstieg. Man glaubt es kaum, es ging kaum mehr nach unten. Erst der gezielte Einflug in Abwindbereiche und Leezonen hinter den Bergen, Bremsklappen und Slippen brachte uns nach unten. Der inzwischen bis auf den Talgrund durchgeschlagene Wind verursachte Rotoren bis auf die Landebahn. Man hatte inzwischen den F-Schlepp eingestellt, das Risiko, bei der Turbulenz das Seil und damit das Schleppflugzeug in geringer Höhe und fast unlandbarem Gelände zu verlieren, war zu groß.

Jetzt wuchs bei uns das Verständnis, warum an diesem Tag alle Teilnehmer der Flugschule nur mit Lehrer fliegen durften… der Wind am Talgrund war geschätzte 30 bis 35 Knoten stark und wehte aufgrund des Rotorcharakters am Bahnbeginn vielleicht noch frontal entgegen, in Bahnmitte genau 90° cross und am Bahnende von hinten. Da hilft nur eines… mehr Fahrt, unter 130 km/h erscheint alles zu langsam. Eine Erkenntnis war, dass die Bahn 1000 m lang ist und wo wir darauf landen, ist eigentlich egal, Hauptsache die Landung ist gut. Nach der erfolgreichen Landung stellten wir überglücklich in Anbetracht des erlebnisreichen Fluges fest, dass unsere Fußsohlen derart eingefroren waren. Das Aussteigen fiel entsprechend schwer, bzw. zuerst waren Auftaumaßnahmen notwendig, um den festen Boden unter den Füße wieder zu spüren.

Saisonstart 2024 in den Alpen (Sondrio)

In Sondrio (Italien) wird die Segelflugschule Oerlinghausen ab Montag, 4. März 2024, ihr traditionelles Gebirgsflugtraining anbieten. Die Flugschule ist mit eigenen Segelflugzeugen und Fluglehrern vor Ort. Acht Wochen sind geplant, d.h. bis zum 27.April 2024.

Heilbronn: Motorflugsparte mit Kappa-UL

Die Motorflugsparte der Fliegergruppe Heilbronn erfährt eine Erweiterung der Flugzeugpalette, indem sie ein weiteres Flugzeug in ihre Flotte aufnimmt. Der Hubschrauberlandeplatz Oedheim dient als Operationsbasis für die Sparte, die jetzt auch ein Ultraleichtflugzeug des renommierten Herstellers Kappa vorstellen kann. Diese Maschine gesellt sich zu den bereits vorhandenen Flugzeugen, einer Cessna 172 Rocket und einer Robin DR 253, und vervollständigt somit den vielfältigen Flugzeugpark der Motorflieger.

Das neueste Flugzeug, aus der Produktion in Tschechien stammend, gehört einem Vereinsmitglied, das die Maschine privat betreibt. Besonders hervorzuheben ist die Eignung des schnellen Flugzeugs mit Einziehfahrwerk für den Flugplatz Oedheim. Die kurze Start- und Landebahn stellt für das Ultraleichtflugzeug kein Hindernis dar. Mit einer bemerkenswert geringen Startstrecke von gerade einmal 100 Metern und einer Landestrecke von 140 Metern beweist die Maschine auf der 500 Meter langen Graspiste eine beeindruckende Sicherheit. Die Landung eines Ultraleichtflugzeugs in Oedheim kennzeichnet nicht nur den Beginn der Saison 2024, sondern auch die Entwicklung der Sparte, die künftig nicht nur Motorflugzeuge betreibt, sondern auch Ultraleichtflugzeuge in ihr Vereinsangebot integriert. Quelle: “Meine Stimme‚.

Schweizer Meisterschaft im Segelflug 2024

Wir führen dieses Jahr die Schweizer Meisterschaften im Segelflug in der Woche vor Pfingsten und an Pfingsten durch. Wir starten die Ausschreibung mit allen Klassen. Sollten sich nicht für alle Klassen genügend Piloten anmelden, so werden wir vor dem Wettbewerb die Klassen so zusammenlegen, dass die Spannung erhalten bleibt und ein fairer Wettkampf geführt werden kann. Quelle: ‚SM Birrfeld‚.

Segelflug-Urlaubs-Destinationen im flieger.shop

Im flieger.shop finden Sie nun auch Berichte über typische Segelflug-Destinationen, etwa Alzate-Brianza, Rieti, Vinon oder Schänis für Ihre nächsten Ferien oder ein Segelflug-Lager.

Ständerat gegen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm

Der Schweizer Ständerat will keinen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm in der Lärmschutzverordnung. Das hat er am Mittwoch im Rahmen einer Debatte zur Revision des Umweltschutzgesetzes entschieden. Eine links-grüne Minderheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) beantragte, für den vom Luftverkehr ausgehenden Lärm neu einen spezifischen Grenzwert für die Zeit von 6 bis 7 Uhr morgens in die Lärmschutzverordnung aufzunehmen. In einem Anhang dieser Verordnung sind derzeit Belastungsgrenzwerte für den Tag sowie für die Zeit zwischen 22 und 23, zwischen 23 und 24 und zwischen 5 und 6 Uhr zu finden, nicht aber für 6 bis 7 Uhr. Mit 31 zu 11 Stimmen lehnte die kleine Kammer diesen Antrag ab.

Sie folgte damit den Argumenten des Kommissionssprechers Daniel Fässler (Mitte/AI), wonach mit diesem neuen Grenzwert der Flugverkehr an den Schweizer Flughäfen „noch stärker“ eingeschränkt würde. Bundesrat Albert Rösti sagte zudem, ein Ja zu diesem Antrag entspreche nicht dem Ziel der Gesetzesrevision. Deren Ziel sei es, die innere Verdichtung von Siedlungen zu ermöglichen. Ausserdem prüfe sein Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation derzeit diese Grenzwerte. Dieser Überprüfung sei nicht vorzugreifen. Es sei sinnvoll, dem Bundesrat die Kompetenz zu belassen, gestützt auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Lärmgrenzwerte in der Verordnung festzulegen.

Bedingungen fürs Bauen in Lärmgebieten
Zwei Hauptziele verfolgt der Bundesrat mit der Revision des Umweltschutzgesetzes: Er will die Siedlungsentwicklung besser mit dem Lärmschutz vereinbaren und die Sanierung von Altlasten ankurbeln – vor allem im Fall von Kinderspielplätzen. Insbesondere Spielplätze könnten durch frühere Düngungen der Böden und Luftverschmutzung belastet sein. Das Eintreten auf die Vorlage war im Ständerat unbestritten. Die Detailberatung der Vorlage unterbrach die kleine Kammer wegen der Feiern der neuen Ständeratspräsidentin und des neuen Nationalratspräsidenten dann aber. Quelle: ‚Parlament.ch‚.

Fliegen ohne Flugleiter: Ein Zwischenbericht

Quelle: ‚AOPA Germany‘. Bericht im PDF auf Seite 11.

Wir stehen unmittelbar vor einem großen Zwischenschritt auf dem Weg zum Fliegen ohne Flugleiter (FoF). Vor zwei Wochen trafen sich in Berlin Mitarbeiter des Bundes-Verkehrsministeriums und der Länderministerien, um – unter anderem – über das Thema FoF zu beraten. Präsentiert und diskutiert wurde offenbar eine Vorlage, die wesentliche Details zum Flugbetrieb wie An- und Abflugverfahren sowie Funksprechgruppen vorgibt, und auch zu verwaltungsrechtlichen Aspekten Stellung bezieht. Wie man uns inoffiziell mitgeteilt hat, ist diese Diskussion im Sinne des FoF sehr positiv verlaufen.Den Verbänden wurde in Aussicht gestellt, dieses Papier in den nächsten Tagen zur Kommentierung zu erhalten. Konkretes Ziel mehrerer Landesluftfahrt-Behörden ist es offensichtlich, zu Beginn der Flugsaison 2024 auch an vielen Flugplätzen FoF anbieten zu können.

Das setzt aber auch voraus, dass die Flugplatzhalter bei ihrer zuständigen Behörde ein Interesse an diesem Thema anmelden und sich mit eventuell noch bestehenden Auflagen in der aktuellen Flugplatzgenehmigung auseinandersetzen. Denn diese Auflagen müssen beseitigt werden, dazu bedarf es entweder Allgemeinverfügungen der Behörde (wie in Hessen vorbildlich geschehen), oder die Flugplatzhalter müssen im jeweiligen Einzelfall Änderungen der Genehmigungen beantragen. Die Herausforderungen sollten sich bei vorhandenem Wohlwollen auf beiden Seiten aber in Grenzen halten.

Wir halten Sie selbstverständlich – auch aktuell über unsere Website – über den Fortschritt informiert. Sehr hilfreich für Flugplatzbetreiber ist die Initiative von Guido Frey aus Paderborn, der in seinem inzwischen achten Newsletter zum Thema Fliegen ohne Flugleiter wichtige Fragen aus der Praxis aufgreift:

  • Erste erteilte Genehmigungen
  • Vorbereitung Genehmigungsänderung
  • Tanken und Abrechnung ohne Flugleiter
  • Flugassistenzsystem

Wer Kontakt aufnehmen und den Newsletter beziehen will:
Interessengemeinschaft Fliegen ohne Flugleiter, Guido Frey, Telefon: +49 178-4 04 43 32, E-Mail: Guido.Frey@posteo.de. Selbstverständlich steht Ihnen für Rückfragen auch die AOPA-Geschäftsstelle mit den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Jahresabschluss der Wangener Segelflieger

Es war ein gutes, erfolgreiches und unfallfreies Jahr, mit diesen Worten begrüßte Vorstand Klaus Heer die Fliegerfamilie, Ehrenmitglieder und die Flugplatzbauern in der weihnachtlich geschmückten Flieger-Clause am Flugplatz in Wallmusried.

Begonnen hat das Jahr mit dem traditionellen Dreikönigsfrühschoppen mit internationaler Beteiligung. Das Alte Adler Treffen mit Fliegern über 60 Jahre im Februar fand wieder regen Zuspruch, und das Kinderfliegen, das die Segelflieger seit Jahrzehnten im August durchführen, war wieder ein großer Erfolg.

Nach langer Corona-Abstinenz wurden insgesamt 1400 Starts durchgeführt, so viele wie seit zehn Jahren nicht und es war möglich, an Wettbewerben und externen Fluglagern auch im Ausland teilzunehmen. Ziele waren Puimoisson in Südfrankreich, St. Johann in Tirol und Bad Königshofen bei Würzburg. In Worcester nähe Kapstadt, flog Bernd Sauter bereits das zweite Mal in Afrika 1000 Kilometer ohne Motor. Auch vom eigenen Flugplatz aus waren weite, herrliche Flüge mit Strecken über die 700 Kilometer hinaus erfolgreich wie der Flug vor einigen Wochen bis an das Matterhorn, ein seit langem angepeiltes Ziel von Bernd Sauter.

Schwyzerdütsch, das war die vorherrschende Sprache während eines Fluglagers auf dem eigenen Flugplatz in Wallmusried. Segelflieger vom Flugplatz Birrfeld, westlich von Zürich, waren wieder eine Woche bei den Wangener Segelfliegern zu Gast, auch um die Startberechtigung am Windenseil zu erlangen, was in Birrfeld nicht möglich ist. Hier hat sich seit über zehn Jahren eine enge Fliegerfreundschaft entwickelt. Quelle: ‚Schwäbische‚.

Zepfenhan: Fluglärm erhitzt Gemüter


Die Infoveranstaltung in Rottweil diskutierte den Fluglärm am Zepfenhaner Flugplatz. Oberbürgermeister Dr. Ruf lehnte eine Verlegung des KSK-Absetzgeländes ab und betonte, dass viele Beschwerden über zunehmenden Fluglärm eingingen. Robert Hamm vom Regierungspräsidium betonte, dass der Flugbetrieb den Genehmigungen entspricht und keine Grenzwertüberschreitungen feststellbar sind.

Rund 2600 Starts und Landungen fanden letztes Jahr statt, wobei Lärmschutz-Grenzwerte eingehalten wurden. Kambis Ebrahimi, Geschäftsführer des „Airfield Rottweil“, präsentierte sein Konzept zur Lärmreduktion und schlug Änderungen der Flugrouten vor. Ulli Wagner kritisierte Tandemsprünge wegen des CO2-Ausstoßes und Lärms. Zepfenhans Ortsvorsteher und Rottweiler Gemeinderätin äußerten sich besorgt über den ständigen Lärm. Die Veranstaltung endete ohne klare Lösungen.

Flugplatz Schwarzheide-Schipkau soll Betrieb einstellen

Die Stadtverordneten von Schwarzheide (Oberspreewald-Lausitz) haben am Dienstagabend entschieden, dass die Hobbyflieger auf dem Flugplatz Schwarzheide-Schipkau zum Jahresende den Betrieb einstellen müssen – damit sich Industrie ansiedeln kann. Das hat der Bürgermeister von Schipkau Klaus Prietzel dem rbb am Dienstagabend gesagt. Prietzel bestätigte, dass derzeit geprüft werde, ob sich auf dem Standort des Flughafens ein deutsches Automobilunternehmen ansiedeln kann, um eine Batteriefabrik zu bauen. Die Hobbyflieger des Aero-Club mit ihren rund 75 Mitgliedern sollen dann zunächst an einem Standort in Kamenz in Sachsen ihren Flugbetrieb fortsetzen können. Quelle: ‚rbb‚.

Jesenwang: Bürgerverein gegen Fluglärm aufgelöst

Nach 33 Jahren ist die Bürgervereinigung (BV) Fluglärm Geschichte. Der Verein, 1990 von Nachbarn des Jesenwanger Flugplatzes gegründet, ist aufgelöst. Grund ist das Alter des Vorstandsteams. Zudem glaubt man, das Mögliche erreicht zu haben. Daher endet der Kampf – nach Jahren voller Gerichtsprozesse, Repressalien, Frust. Rund 100 Aktenordner zur Causa Flugplatz lagern daheim bei Peter Schöberl in Adelshofen. Bei Michael Acker in Landsberied sind es sogar an die 150. Beide sollten sich von einem Großteil der Dokumente trennen – zumindest wenn es nach ihren Frauen und Familien geht. Und sie dürften jetzt auch vieles zum Altpapiercontainer bringen: Denn der Verein Bürgervereinigung gegen Fluglärm ist aufgelöst. Schöberl, 18 Jahre lang Vorsitzender und auch zuletzt an der Spitze des Vereins, wartet nur noch auf ein abschließendes Schreiben des Finanzamts. Das Konto der BV ist leer, die letzten etwa 3’000 Euro hat man an den Bund Naturschutz gespendet.

Verkehrslandeplatz erfolgreich verhindert
Von den Akten trennen können sich Schöberl und Acker aber noch nicht so recht. „Ich schaffe es nicht“, sagt Acker. Zu lange dauerte der Kampf gegen Fluglärm, zu anstrengend war das, was sie die Jahre über erlebten: Gerichtsprozesse bis in oberste Instanzen (Schöberl: „mindestens 20“), Repressalien durch Behörden, anonyme Bedrohungen. Deswegen wollen beide noch einmal einige Ordner durchblättern, in Urteile, Behördenbriefe und alte Zeitungsartikel reinlesen – bevor das Meiste im Altpapier landet. „Ich werde manchmal schmunzeln und mich sehr oft wieder ärgern“ – das wird laut Schöberl passieren, wenn er beim Lesen wieder mittendrin ist im Kampf.

Der ging bereits 1979/1980 los. Der Flugplatz Jesenwang, dessen Geschichte 1963 mit einer Graspiste und einer Halle startete, sollte 1980 auf Antrag des Betreibers zu einem Verkehrslandeplatz werden. Es regte sich Widerstand in der Bevölkerung. Ein Jesenwanger, ein Schöngeisinger und ein Adelshofener nahmen sich der Sache an. Der Adelshofener, das ist Schöberl. Er berichtet von einer Protestkundgebung in Landsberied und über 1000 gesammelten Unterschriften. Die Umwidmung wurde verhindert.

Sperrgrundstück macht Ausbau unmöglich
Doch zehn Jahre später stand erneut im Raum, dass der Sonder- zu einem Verkehrs-Landeplatz werden könnte. Und es gab immer mehr Flugbewegungen: 1988 wurden fast 43’000 Starts und Landungen registriert. Also gründete sich aus der Bürgerinitiative heraus der Verein „Bürgervereinigung Fluglärm – Verein zur Steigerung der Lebensqualität im Landkreis Fürstenfeldbruck und im Fünfseenland“. Erster Vorsitzender wird Michael Acker.

„Wir haben uns für die Bevölkerung starkgemacht“, blickt er zurück. Aus anfangs 50 bis 60 Mitgliedern wurden in Hochzeiten des Kampfes gegen den Fluglärm (in den 1990er-Jahren) an die 500. Zum Schluss waren es 150. Acker tun die vielen verlorenen Prozesse immer noch weh: „Wir haben erlebt, was die Kraft einer Regierung bewirken kann.“ Aber einen Prozess hat die BV gewonnen, erzählt der 82-Jährige: Sie darf ihr Grundstück am Flugplatz betreten. Dieser Grund ist enorm wichtig. Die BV besitzt rund 3300 Quadratmeter Ackerland direkt vor der Start- und Landebahn. „23 Leute gaben dafür je 1000 D-Mark“, berichtet Acker. Mit dem Kauf der Fläche verhinderte man eine Erweiterung des Sonderlandeplatzes.

Viele Prozesse drehten sich um dieses Faustpfand, das Grundstück in der Einflugschneise. So wurde die BV vom Luftamt Südbayern etwa 2002 zum Grasmähen verpflichtet – aus Sicherheitsgründen, falls Flugzeuge früher runtergehen (müssen) und zum Teil auf dem Areal der BV laden. Gras war also ein Flughindernis. Zudem ging es um Kartoffelanbau: Furchen auf dem BV-Grund wurden untersagt – wegen Beeinträchtigung der Flugsicherheit. Irgendwann sollten sogar Wurzeln von Büschen ausgegraben werden.

Das Faustpfand ist in guten Händen
Schikane war das. Doch die BV kämpfte weiter. Allen Hindernissen zum Trotz. „Wir wurden nahezu überall als Feinde betrachtet“, berichtet Acker. Privat habe man ebenso Anfeindungen hinnehmen müssen. Alle im Vorstand hätten gelitten, sagt der 82-Jährige. Auch die Familien der Vorstandsmitglieder, die hineingezogen wurden. Acker: „Ich hätte meiner Familie das gerne erspart.“ Niederlagen und Frust versuchen Schöberl und Acker zu vergessen. Sie sind zufrieden mit dem Erreichten: Umwidmung in Verkehrslandeplatz und Erweiterung des Flugplatzes verhindert, weniger Lärm für Anwohner durch Verlegung der An- und Abflugrouten, Verringerung der Flugbewegungen auf rund 33 000 pro Jahr, Reduzierung des Lärms an Sonn- und Feiertagen. Zudem sind heutige Flugzeuge viel leiser. Die vom Tower aus gesteuerte Ampel an der Straße am Flugplatz – sie zeigt Rot für Autofahrer bei Flugzeuglandungen – hält Acker zwar immer noch für gefährlich. „Aber insgesamt haben wir viel erreicht. Das macht einen am Ende schon stolz.“

Geschafft hat es der Vorstand außerdem, dass seit mehreren Jahren eine sehr gute Beziehung zu den jetzigen Flugplatzbetreibern besteht. Die Gespräche mit der Familie Walch seien gut abgelaufen, sagen Schöberl und Acker. Auch deshalb könne man die Arbeit ruhigen Gewissens beenden. „Ich schließe gut ab“, sagt Acker. „Wir haben einen guten Status quo erreicht“, fügt Schöberl hinzu. Ihm, mit 78 Jahren der Jüngste im Vorstand, oblag die Auflösung des Vereins. Die ganze BV ist gealtert, Junge kamen nicht nach. Niemand mehr wollte Aufgaben im Vorstand übernehmen. Und was man erreichen konnte, wurde erreicht. Daher die Auflösung. Quelle: ‚Merkur‚.

Grundsätze des Feuerlösch- und Rettungswesens auf Flugplätzen

Das Regierungspräsidium Darmstadt erlässt als örtlich zuständige Luftfahrtbehörde für den Regierungsbezirk Darmstadt des Landes Hessen aufgrund des § 31 Absatz 2
Nummer 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit § 42 Absatz 1 Luftverkehrszulassungs-Ordnung (LuftVZO) vom 19. Juni 1964 (BGBl. I S. 370), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 7. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5190) geändert worden ist und in Verbindung mit § 41 Abs. 4 HVwVfG, folgende Allgemeinverfügung:

I. Inhalt:

  1. Die Vorgaben der gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen vom 20. April 2023 finden auf bestandskräftige Flugplatzgenehmigungen nach § 6 LuftVG Anwendung und gelten für Verkehrs- und Sonderlandeplätze (§ 49 LuftVZO) sowie Segelfluggelände (§ 54 Abs. 2
    LuftVZO), die nicht in den Anwendungsbereich der VO (EU) 139/2014 fallen.

    Voraussetzung ist ein Auflagenvorbehalt gemäß § 36 Absatz 2 Nr. 5 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) oder ein Verweis auf die jeweils geltenden Vorgaben für das Feuerlösch- und Rettungswesen in der Flugplatzgenehmigung.
  2. Sollte aus den Vorgaben der gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen Handlungsbedarf für einen Flugplatz entstehen, so wird auf die Umsetzungsfrist von zwölf Monaten in Nummer 7 der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen verwiesen.
  3. Die Allgemeinverfügung wird in den Nachrichten für Luftfahrer und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt öffentlich bekanntgegeben.

I. Begründung:
Die gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen sind am 21.04.2023 in Kraft getreten. Zur Wahrung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus sind die bestehenden Flugplatzgenehmigungen an die gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und
Rettungswesen auf Flugplätzen und somit an die aktuellen Vorgaben der ICAO anzupassen.

Bei bestandskräftigen Flugplatzgenehmigungen ist dies durch Allgemeinverfügung möglich, wenn ein Auflagenvorbehalt gemäß § 36 Absatz 2 Nr. 5 HVwVfG oder ein Verweis auf die jeweils geltenden Vorgaben für das Feuerlösch- und Rettungswesen in der Flugplatzgenehmigung enthalten ist. Quelle: ‚Regierungspräsidium Darmstadt‚.

„Heimfall“ des Flugplatzes Kägiswil

Der Regierungsrat kann den Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) über die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil nicht verlängern. Dies, weil bis Ende 2023 die geforderten Bewilligungen nicht vorliegen werden. Der Flugplatz Kägiswil fällt somit Ende 2023 an den Bund zurück. Der mit dem Bund 2015 abgeschlossene Baurechtsvertrag zum Militärflugplatz Kägiswil sieht vor, dass der vorzeitige Heimfall eintritt, wenn nicht termingerecht eine rechtskräftige Betriebsbewilligung und ein vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigtes Betriebsreglement vorliegen.

Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden
Am 22. März 2016 stimmte der Regierungsrat dem Abschluss eines Mietvertrags mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) zu, der die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil zum Gegenstand hatte. Er war befristet und galt bis zum Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als ziviler Flugplatz im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). An seiner Sitzung vom 2. September 2020 beschloss der Bundesrat den Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als zivilen Flugplatz im SIL. Am 2. Februar 2021 stimmte der Regierungsrat einem Nachtrag zum Mietvertrag zu und verlängerte den Mietvertrag mit der FGOW bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Betriebsbewilligung und des genehmigten Betriebsreglements durch den Bund, „längstens aber bis zum 31. Dezember 2023“.

Pendentes Umnutzungsverfahren bewirkt Heimfall an den Bund
Die öffentliche Auflage des Umnutzungsgesuchs fand vom 25. Oktober bis 26. November 2021 statt. Rund 40 Einsprachen gingen ein. Ein zeitnaher Rückzug der Einsprachen gelang nicht, womit die Voraussetzung für eine Umnutzung in einen zivilen Flugplatz nicht gegeben ist. Das BAZL hat bis heute die notwendigen Bewilligungen nicht verfügt. Da eine fristgerechte Erteilung bis Ende Jahr ausgeschlossen werden muss, tritt nun gemäss Baurechtsvertrag zwischen Bund und Kanton der vorzeitige Heimfall an den Bund per Ende 2023 ein. Der Kanton ist folglich ab 1. Januar 2024 nicht mehr Eigentümer und Baurechtsnehmer des Flugplatzareals und kann daher den Mietvertrag mit der FGOW nicht verlängern.

Der Landammann und Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements Josef Hess bestätigt: „Es ist weder bis Ende 2023 noch in absehbarer Zukunft mit der Erteilung der nötigen Bewilligungen durch den Bund zu rechnen. Auch haben sich die Rahmenbedingungen und das öffentliche Interesse – denken wir an den Kulturlandschutz, die Fruchtfolgeflächen und Rekultivierung, die Klimadebatte oder die Lebensmittelsicherheit – seit der Volksabstimmung über den Kauf des Flugplatzareals im Jahr 2013 massgeblich verändert.“

Ökologische Aufwertung mit Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal
Mit dem Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal wird die Sarneraa im Gebiet Flugplatz Kägiswil ökologisch aufgewertet. Es wird ein attraktiver Lebens- und Naherholungsraum geschaffen. Die Sarneraa wird verbreitert und das Gerinne möglichst naturnah gestaltet (z. B. Lebensraum für Fische). Es sind Flachufer und Terrassen mit Weichholzauen vorgesehen. Dazu werden zwei Aufweitungen der Sarneraa (Matte, Driangel) längs des Flugplatzes, gemäss genehmigtem Hochwasserschutzprojekt, ab Herbst 2025 realisiert. Bei diesen Massnahmen fällt hochwertiger Humus sowie Ober- und Unterboden an, der wiederverwertbar ist. Mit einem Teilpistenrückbau von rund 1,5 Hektaren könnten Synergien genutzt werden und das wertvolle Material aus dem Hochwasserschutzprojekt kann gleich vor Ort schonend und kostengünstig eingesetzt werden. Das Hochwasserschutzprojekt bietet zudem die einmalige Chance, einen Teilpistenrückbau gleichzeitig und daher kostensparend vorzunehmen. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird zurzeit mit armasuisse Immobilien als Grundeigentümerin geprüft. Fragen zu den militärischen Bedürfnissen auf dem Flugplatz Kägiswil, zum Umgang mit dem Flugbetrieb der FGOW sowie einer möglichen zivilen Mitbenutzung werden zurzeit durch armasuisse Immobilien geprüft. Quelle: ‚Kanton Obwalden‚.

Kühe auf der Piste

Ein Herde Kühe hat in Langenlonsheim offenbar das große Abenteuer gesucht. Die Tiere büxten von ihrer Weide aus und machten sich auf den Weg an der Nahe entlang zum Flugplatz. Ob sie nur mal startende und landende Flugzeuge beobachten oder sogar selbst abheben wollten? Was genau die Kühe in Langenlonsheim (Kreis Bad Kreuznach) zu ihrem Kurztrip bewogen hat, wird vermutlich ihr Geheimnis bleiben. Jedenfalls haben sie die Freiwillige Feuerwehr am Sonntagnachmittag ganz schön auf Trab gehalten.

Kühe ungewöhnlich nah am Wasser unterwegs

Gegen 13:30 Uhr war die Feuerwehr mit dem Stichwort „Tierhilfe“ alarmiert worden. Es stellte sich heraus, dass sich die komplette Kuhherde von ihrer Weide befreit und sich an der Nahe entlang zum Flugplatz aufgemacht hatte. Als die rund 40 Tiere sich näherten, wurde der Flugbetrieb dort direkt eingestellt. Marc Hoffmann von der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg sagte auf SWR-Anfrage, die Kühe seien wohl sehr nah am Fluss unter einer Brücke entlang gelaufen, um auf die andere Seite der Straße zu gelangen. Das sei schon ungewöhnlich, weil Kühe gewöhnlich eher wasserscheu seien. Quelle: ‚SWR, Südwestdeutscher Rundfunk‚.