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Zivile Nutzung von Militärflugplätzen angepasst

Von militärisch zu zivil: Der Flugplatz in Dübendorf befindet sich in der Umnutzungsphase. An seiner Sitzung vom 26.04.2023 passte der Bundesrat die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) in diesem Sinn an. Damit sind zivilaviatische Nutzungen auf Militärflugplätzen auch während der Umnutzungsphase möglich.

Ein Flugplatz, mehrere Nutzungsarten: Um die Piste und die weitere aviatische Infrastruktur in Dübendorf zu erhalten, erarbeitete der Kanton Zürich 2021 einen Synthesebericht zur zivilen Umnutzung. Der Flugplatz soll künftig neben der Luftwaffe und zivilen Einsatzorganisationen wie REGA und Kantonspolizei Zürich auch dem Innovationspark vor Ort dienen. Dieses Planungsziel wird erst nach einer mehrjährigen Übergangsphase erreicht. Damit bereits kurzfristig weitere zivilaviatische Nutzungen am Standort Dübendorf möglich sind, braucht es rechtliche Anpassungen. Der Bundesrat hat deshalb Änderungen in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) beschlossen.

Die angepasste VIL ermöglicht es nun, einen Militärflugplatz in der Übergangsphase vermehrt zu nutzen. Konkret: Am Standort Dübendorf können sich dank der Neuregelung einzelne aviatische Betriebe schon während der Übergangsphase ansiedeln und den Flugplatz nutzen.

In der angepassten VIL werden die Such-, Rettungs- und Polizeiflüge nicht mehr dem Kontingent von Bewegungen von zivilen Flügen angerechnet. So verbleibt in Dübendorf ein Kontingent, das zivile Bewegungen für andere Zwecke zulässt – etwa für Testflüge bei Forschungsprojekten. Mit der Verordnungsänderung löst der Bundesrat eine aktuelle Herausforderung in Dübendorf. Die Neuregelung gilt jedoch für alle Militärflugplätze. Die geänderte Bestimmung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.

Fliegermuseum Dübendorf kann bleiben

Das Fliegermuseum Dübendorf hat sich mit der Armee einigen können. Es wird auch im neuen Jahr erhalten bleiben. Wegen neuer Vorgaben war der Betrieb akut gefährdet. So sollte der Bund und nicht der Verein und die Stiftung, die das Museum auf dem Flugplatz betreiben, für Veranstaltungen verantwortlich sein, wie die «NZZ» im November berichtete. Neue Verträge geben dem Verein die Möglichkeit wieder, in den Hallen Veranstaltungen durchzuführen, wie er am Dienstag mitteilte. Die potenziellen Einnahmen und die ausgehandelten Mietverträge sicherten die Zukunft des Museums und des Air Force Centers, heisst es in der Mitteilung. In den letzten Wochen hätten sich «zahlreiche Persönlichkeiten aus Militär, Politik und Gesellschaft» für das Museum eingesetzt. Der Verein «Freunde der Luftwaffe» gibt auch bekannt, dass Kurt Waldmeier, Leiter von Stiftung und Verein und ehemaliger Chef der Ju-Air, abtritt. Er wird durch zwei Geschäftsführer ersetzt, bleibt aber Vizepräsident des Vereins. Die Flüge der «Tante Ju» waren eine weitere Einnahmequelle des Vereins. Sie wurden nach dem Absturz einer Maschine 2018, bei dem alle 20 Insassen ums Leben kamen, eingestellt. Quelle: ‚TopOnline.ch‚.

Elektroflugzeug «e-Sling» hebt ab

Das von ETH-​Studierenden entwickelte vierplätzige Elektroflugzeug «e-​Sling» ist zum ersten Mal abgehoben. In das Studierendenprojekt sind zwei Jahre Entwicklungsarbeit und viel Herzblut geflossen. Während zwei Jahren hat ein rund 20-köpfiges Team von ETH-Studierenden in einem Hangar im Innovationspark in Dübendorf unermüdlich gearbeitet. Das ambitionierte Ziel: ein Kleinflugzeug zu bauen, das vollständig batteriebetrieben funktioniert. «Fliegen schadet dem Klima. Jedoch gibt es zu den mit Kerosin betriebenen Flugzeugen noch keine guten Alternativen», sagt Maschinenbaus-Studentin Anna Thumann, die von Anfang an am Projekt beteiligt war. «Etwas zu einer nachhaltigeren Flugindustrie beitragen zu können, ist, was uns als Team motiviert.»

Eine unvergessliche Erfahrung
Neben einem effizienten Elektroantrieb entwickelten die Studierenden ein modulares Batteriesystem mit einem speziellen Kühlsystem. Die grösste Herausforderung: Die nötige Energiedichte der Batterie zu erreichen und diese gleichzeitig möglichst leicht zu halten; kommt es doch beim Fliegen auf jedes Gramm an. Damit sie neben dem komplexen Antriebssystem nicht auch noch ein Flugzeug konzipieren mussten, griffen sie auf ein bestehendes System zurück: Eine Art Bausatz für Kleinflugzeuge des südafrikanischen Flugzeugherstellers Sling Aircraft diente den Studierenden als Hülle. Diesen bauten sie nach einigen Anpassungen selbst zusammen und statteten das Flugzeug mit ihrer Technik aus.

Heute präsentierte das Team die Flugkünste ihres «Babys» zum ersten Mal Medienschaffenden auf dem Flugplatz Dübendorf. «Im Studium ein Flugzeug bauen zu können und dieses dann tatsächlich fliegen zu sehen, ist ein unbeschreibliches Gefühl», sagt Maschinenbaustudent Maurice Kaulich. Auch das Zusammenarbeiten im Team und das stete Improvisieren, sei eine unvergessliche Erfahrung gewesen, so Kaulich.

Nächstes Ziel: Wasserstoffantrieb
e-Sling ist das erste elektrische Flugzeug, das mit einem modularen Batteriesystem ausgestattet ist. Dies bedeutet, dass die Batterien bei einem Zwischenstopp ausgetauscht werden können – was in der Praxis derzeit allerdings noch länger dauert. Zukünftig könnte das leise Flugzeug zum Beispiel zur Überwachung in Nationalparks eingesetzt werden, ohne die Tiere zu stören. Heute hat e-Sling eine Reichweite von rund 180 km. Die Studierenden geben sich damit aber noch nicht zufrieden: In einem nächsten Schritt möchten sie einen Wasserstoffantrieb für das Kleinflugzeug entwickeln. Da Wasserstoffbrennzellen eine deutlich höhere Energiedichte haben als die Batterien, die derzeit in e-Sling verbaut sind, könnte es damit potentiell auch weiter fliegen.

E-Sling ist ein sogenanntes Fokusprojekt. Im Rahmen solcher Projekte wenden Bachelorstudierende der Fachrichtung Maschineningenieurwissenschaften der ETH Zürich ihr theoretisches Wissen in der Praxis an und entwickeln selbstständig ein Produkt. Im Fall von e-Sling übergeben die letztjährigen Studierenden das Projekt jeweils einer neuen Gruppe von Studierenden wie bei einer Stafette. Soeben hat die dritte Gruppe von Studierenden übernommen. Quelle: ‚ETH Zürich‚.

ETH-Studenten entwickeln Elektroflugzeug-Viersitzer

Der Innovationspark Zürich ist kein Bauprojekt, noch nicht. Studierende der ETH forschen dort aber schon seit Jahren. Ein Augenschein in den Hangars. Die Hülle ist ein Bausatz, ein sogenanntes Kit-Flugzeug aus Südafrika zum Selbernieten und -zusammenschrauben. Der Antrieb entsteht ebenfalls im Eigenbau, aber auf höchstem technischem Niveau. Ein Dutzend Studierende der ETH Zürich konstruiert das wahrscheinlich erste Elektroflugzeug weltweit mit vier Plätzen. E-Sling ist ein sogenanntes Fokusprojekt der ETH Zürich. Während acht Monaten entwickeln die angehenden Elektro- und Maschineningenieure einen rein elektrischen Sportflieger. Welches ist dabei die grösste Schwierigkeit? Die nötige Energiedichte der Batterie zu erreichen, antwortet der junge Software-Ingenieur Timo Kleger, der dem Besucher bereitwillig Auskunft gibt. Die Akkus werden vorne in die Tragflächen eingebaut. Für ein Flugzeug müssen sie im Verhältnis zu ihrem Gewicht und Volumen maximal viel Elektrizität speichern können. Um mehr Reichweite zu erhalten, war es unumgänglich, die Flügelspannweite um einen Meter zu verlängern.

Für einige in der Gruppe ist das Elektroflugzeug ihre Bachelorarbeit. 12 zusätzliche Kreditpunkte zu den 14 für das Fokusprojekt gebe es dafür, sagt Timo Kleger. Allein deshalb lohne sich der Arbeitsaufwand nicht. Er mache das ohnehin nicht nur wegen der Punkte. Die Chance, im ETH-Grundstudium ein Flugzeug zu bauen, ist Ansporn genug. Das Testgelände, um E-Sling zum Fliegen zu bringen, ist das kleinste Problem. Denn die mit allerlei Geräten und elektrischen Apparaturen überstellte Werkstatt befindet sich im Hangar 3 des Flugplatzes Dübendorf. Anfang Oktober ist der Roll-out. Danach wird das Flugzeug auf dem Rollfeld davor ausführlich geprüft.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), das neben zahlreichen Sponsoren sehr am Projekt interessiert ist, wird voraussichtlich bis Ende Jahr das Flugzeug zertifizieren. Die Studierenden haben keinen aviatischen Hintergrund. Den ersten Flug wird voraussichtlich im nächsten Frühling ein Testpilot übernehmen, den das Bazl auswählt.

Weltweit einzigartiges Labor
«Das Flugzeug wird abheben», sagt René Kalt überzeugt, der Geschäftsführer der Stiftung Innovationspark Zürich. Der E-Flieger steht geradezu beispielhaft für die Synthese von Innovation und Aviatik. Diese Zielsetzung wird neu auf dem ganzen Flugplatzareal verfolgt; das ergab die vor knapp zwei Wochen veröffentlichte Gesamtschau. Im Fokus stehen Forschungsgebiete, die auf eine Flugpiste oder sonst auf grosse Testflächen angewiesen sind. Konkret: Mobilität, Robotik, Aviatik und Raumfahrt. Quellen: ‚NZZ, Neue Zürcher Zeitung‚ (kostenlose Registrierung) und ‚Youtube‘ (Video).

Flugplatz Dübendorf: Rahmenvereinbarung aufgelöst

Die Vertreter des Bundes und der Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) haben beschlossen, die 2015 abgeschlossene Rahmenvereinbarung einvernehmlich aufzulösen. Der Bund wird die FDAG für bisher entstandene Aufwendungen und bereits ausgeführte Planungsarbeiten zur Umnutzung des Militärflugplatzes in einen zivil genutzten Flugplatz mit 7,3 Millionen Franken entschädigen. Aufgrund neu aufgetauchter Fragen war der Bundesrat im Herbst 2020 zum Schluss gekommen, das zur Umnutzung nötige Sachplanverfahren einzustellen und die bisherige Zusammenarbeit mit der FDAG zu beenden. Die einvernehmliche Lösung ist im Interesse beider Seiten: So kann ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden.

Im August 2014 beschloss der Bundesrat für das Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf eine Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld. Den Zuschlag zum Betrieb dieses zivilen Flugfelds erhielt gestützt auf eine öffentliche Ausschreibung die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG). Der Bund schloss mit der FDAG sodann 2015 eine Rahmenvereinbarung ab, mit der sie ermächtigt wurde, die nötigen Planung- und Bewilligungsverfahren zur Umnutzung des Militärflugplatzes in einen zivil genutzten Flugplatz zu durchlaufen.

Im Rahmen der weiteren Arbeiten tauchten neue Fragen auf, die bei der ursprünglichen Planung des Projekts nicht vorhersehbar und daher nicht berücksichtigt worden waren. Der Bundesrat beschloss in der Folge im Herbst 2020, das Verfahren zur Anpassung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für die Umnutzung in ein ziviles Flugfeld einzustellen und die bisherige Zusammenarbeit mit der FDAG zu beenden. In diesem Zusammenhang haben die Vertreter des Bundes und der FDAG nun beschlossen, die 2015 abgeschlossene Rahmenvereinbarung einvernehmlich aufzulösen. Der Bund wird die FDAG für bisher entstandene Aufwendungen und bereits ausgeführte Planungsarbeiten mit 7,3 Millionen Franken entschädigen. Die einvernehmliche Lösung ist im Interesse beider Seiten. So kann ein langjähriges Gerichtsverfahren vermieden werden. Der Bundesrat hat heute den Nachtragskredit gutgeheissen, der für die Entschädigungszahlungen nötig ist. Der abschliessende Entscheid darüber obliegt wie gewohnt dem Parlament. Quelle: ‚UVEK‚.

Neuer Thinktank für Flugplatz Dübendorf

Ein neuer Verein nimmt sich der Causa Flugplatz Dübendorf an: Der «Think Tank Airfield City Dübendorf, Zürich» hat sich vorgenommen, bis im Frühling Vorschläge für die künftige Nutzung auszuarbeiten. Im Vorstand und Präsidium sind Persönlichkeiten der Zivil- und Militärluftfahrt vertreten. Präsidiert wird der Verein vom ehemaligen Betriebschef des Flughafens Zürich, Stefan Conrad. Im Vorstand sitzen der ehemaliger Kommandant der Schweizer Luftwaffe, Markus Gygax sowie der ehemalige Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt, Peter Müller, wie der Verein am Mittwoch mitteilte. Der Thinktank wolle einen unabhängigen Diskussionsbeitrag für die künftige Nutzung des Flugplatzes leisten, heisst es in der Mitteilung. Dabei solle vor allem eine möglichst gute Verknüpfung zwischen der aviatischen Nutzung und den Bedürfnissen des Innovationsparks Zürich (IPZ) im Vordergrund stehen. Bis im Frühling 2021 soll ein erster Entwurf vorliegen. Es werde sich dabei aber nicht um ein «fixfertiges Betriebskonzept» handeln. Der Bundesrat hatte Mitte Oktober entschieden, den alten Militärflugplatz in Dübendorf doch nicht für Businessjets umnutzen zu lassen. Die Federführung für die Umnutzung liegt seither beim Kanton Zürich. Dieser will ebenfalls bis im Frühling in einem Synthesebericht Stellung nehmen zur Zukunft des Flugplatzes. Quelle: ‚Tages Anzeiger‚.

Dübendorf: Vorerst keine Geschäftsflieger

Er ist der älteste Flugplatz der Schweiz: der Militärflugplatz Zürich. Vor sechs Jahren beschloss der Bund, das riesige Gelände künftig unter anderem für die Geschäftsfliegerei zu nutzen. Zudem sollte auf dem Gelände ein Innovationspark für Unternehmen entstehen und auch das Militär war weiterhin vorgesehen. Doch wie der Bund am Mittwoch bekannt gab, will er die Pläne für die Geschäftsfliegerei nicht mehr weiterverfolgen. Dies aus folgenden Gründen:

  • Einerseits haben die anliegenden Gemeinden Dübendorf, Wangen-Brüttisellen und Volketswil immer grosse Vorbehalte gegen die geplanten Privatjets auf dem Areal geäussert.
  • Das Zürcher Verwaltungsgericht hat den ursprünglich vorgesehenen Innovationspark auf dem Areal diesen Sommer gebremst: Es hat die Planung für das Grossprojekt aufgehoben.
  • Bei der Planung der zivilen Fliegerei sind laut Bundesrat «Fragen aufgetaucht, die zu Beginn nicht absehbar waren». Ungelöst ist etwa, wie neben dem Flughafen Zürich nochmals ein Flughafen sicher betrieben werden soll.

Wie der Bund schreibt, arbeitet er nicht mehr länger mit der Flugplatz Dübendorf AG zusammen. Geschäftsleiter Urs Brütsch erwartet nun eine Entschädigung vom Bund. «Es ist in der Rahmenvereinbarung vorgesehen, dass der Bund eine Entschädigung zahlen muss, wenn er das Verfahren einstellt oder die Umnutzung in einen zivilen Flugplatz aussetzt.» Die Höhe dieses Betrages sei derzeit noch offen, weil noch unklar sei, wie lange sich die Rechtsverfahren nun hinziehen werden. «Ich wage einen Betrag von zehn Millionen Franken in den Raum zu stellen», so Brütsch.

Gemeinden sind glücklich
Während bei der Flugplatz Dübendorf AG Konsternation herrscht, sind die Anwohnergemeinden zufrieden. Von einer «freudigen Nachricht» spricht etwa der Dübendorfer Stadtpräsident André Ingold. «Wir haben immer damit gerechnet, dass wir Recht bekommen in dieser Frage. Dass es nun aber so schnell kommt und so klar kommuniziert wird, hätten wir nicht erwartet», so Ingold. Der Gemeinde sei es darum gegangen, die Bevölkerung von zusätzlichem Fluglärm in den Nachtzeiten und am Wochenende zu schützen: «Wir wollten die Erweiterung der Flugzeiten verhindern». Nun hat der Kanton Zürich die Federführung, wie es auf dem Militärflugplatz weitergehen soll. Eine Arbeitsgruppe, die der Kanton eingesetzt hat, dürfte bereits nächsten Frühling einen Bericht dazu vorlegen. Quelle: ‚SRF‚.

Dübendorf im luftleeren Raum

Seit dem Absturz der Ju-52 am Piz Segnas taumelt der Geschäftsführer der Ju-Air, des Flieger-Flab-Museums und der Abteilung historisches Material im Airport-Center. Vor einem Jahr erklärte Waldmeier seinen Rücktritt als Geschäftsführer der Ju-Air unter dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich nicht um eine Konsequenz aus dem tragischen Unglück handle. Bei der Wartung historischer Flugzeuge aber wollte er am Ball bleiben, insbesondere auch als Co-Chef der Junkers Flugzeugwerke AG, die er mit dem deutschen Ex-Rimowa-Eigner Dieter Morszeck leitete. Gemeinsam wollte man die übrig gebliebenen drei historischen Ju-52 bald wieder in den lukrativen Flugbetrieb zurückführen.

Damit ist offenbar nun Schluss, denn Morszeck verkündet die alleinige Führung der Junkers Flugzeugwerke AG sowie den Kauf einer der drei Maschinen, die bisher der Ju-Air gehörten. Damit steht der Verein nun ohne Wartungsaufträge und vorerst auch ohne flugfähige «Tante Ju» da, denn Morszeck disloziert mit seiner Firma zum St. Galler Flughafen Altenrhein und nimmt das historische Flugzeug erst einmal zur Fertigstellung der Wartung mit. Ob sie später wieder der Ju-Air zur Verfügung steht, ist derzeit offen. Und die beiden letzten Ju-52 landen im Museum, eine in Dübendorf und eine in Mönchengladbach.

Nicht nur der Veteranenpilot Waldmeier, auch die Gemeinde Dübendorf droht nun mit abgesägten Fliegerhosen dazustehen. Gemeinsam mit den Nachbargemeinden Wangen-Brüttisellen und Volketswil hatte man gehofft, den Flugplatz Dübendorf für Flüge mit historischen Flugzeugen freihalten zu können. Diese fehlen nun weitgehend, denn die Ju-Air setzt keine Flugzeuge mehr für Rundflüge ein, und Morszeck verfolgt den Neubau historischer Junkers F13 von der Ostschweiz aus weiter. So steigt das Risiko, dass Dübendorf doch noch in den sauren Apfel beissen muss, die Piste für den Start und die Landung von Business-Flugzeugen herzugeben. Zunächst aber müssen die zahlreichen Linienflugzeuge von Swiss und Edelweiss wieder abfliegen, aber auch das ist nicht trivial. Quelle: ‚NZZ, Neue Zürcher Zeitung‚.

Organisatorische Anpassungen bei Ju-Air

Der Verein der Freunde der Schweizerischen Luftwaffe (VFL), zu dem die JU-AIR gehört, hat eine ihrer JU-52 an die Junkers Flugzeugwerke AG abgegeben. Diese wird das Flugzeug grundüberholen und danach wieder der JU-AIR zur Verfügung stellen. Die JU-AIR hat im Hinblick auf die Wiederinbetriebnahme der JU-52 ihre Organisation verändert und die Wartungsabteilung 2019 an die Junkers Flugzeugwerke AG ausgelagert. Diese hat mit der Grundüberholung der JU-52 „HB-HOS“ begonnen und übernimmt das Flugzeug nun auch in ihr Eigentum. Die für Sommer 2021 vorgesehene Wiederinbetriebnahme des Flugzeuges wird nun nicht vor 2022 erwartet. Sollte die „HB-HOS“ irgendwann nicht mehr fliegen dürfen oder können, dann wird sie im Flieger Flab Museum in Dübendorf ausgestellt werden. Die zweite JU-52 mit der Immatrikulation „HB-HOP“ bleibt im Eigentum der Eidgenossenschaft. Der VFL bereitet das Flugzeug derzeit für die Ausstellung im Flieger Flab Museum Dübendorf auf, wo es ab Frühjahr 2021 zu sehen sein wird. Das dritte Flugzeug in der Flotte der JU-AIR, die Casa 352 „HB-HOY“, gehört dem Verein der Freunde historischer Luftfahrzeuge e.V. im deutschen Mönchengladbach und ist dort ausgestellt. Im Verlauf der vergangenen Monate hat sich gezeigt, dass im AIR FORCE CENTER Dübendorf zu wenig Platz für den umfangreichen Veranstaltungsbetrieb und die gleichzeitige Grundüberholung der historischen Flugzeuge ist. Die Junkers Flugzeugwerke werden das AIR FORCE CENTER und den Flugplatz Dübendorf deshalb per Ende Juli 2020 verlassen und die Grundüberholung der „HB-HOS“ an einem neuen Standort zu Ende führen. JU-AIR CEO Kurt Waldmeier hat seine Aufgaben bei den Junkers Flugzeugwerken nach der Aufbauphase beendet. Er konzentriert sich auf die Neuausrichtung der JU-AIR und den Betrieb des AIR FORCE CENTER Dübendorf. Quelle: ‚FlugRevue‚.

Dübendorf: «unheimliche Stille»

Die Corona-Krise hat den Flugverkehr massiv ausgebremst. Geniessen die Menschen in den Gemeinden rund um den Flughafen Zürich nun eine himmlische Ruhe? So einfach ist es nicht, wie ein Besuch in Rümlang zeigt. Ob Restaurantbesuch oder Shopping: Die Lockerungsschritte vom 11. Mai haben vieles wieder möglich gemacht, aber eben: Ganz zurück im Alltag ist die Schweiz noch lange nicht. Das sieht man auch am Minimalbetrieb auf dem Flughafen Zürich. Oder besser, man hört es: Wenn die Flieger am Boden bleiben, wird es in den Gemeinden rund um den Flughafen plötzlich ungewohnt still. Zum Beispiel in Rümlang. In den ersten beiden Aprilwochen brach die Zahl der Flugbewegungen in Zürich um ganze 95 Prozent gegenüber dem Vorjahr ein, wie die Flughafenbetreiber festhalten. «Das fehlt tatsächlich», sagt Thomas Hardegger. Er war bis 2018 Rümlanger Gemeindepräsident und präsidiert den Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ), der gegen «unzumutbaren Fluglärm» kämpft. In Jubel bricht er wegen der ungewohnten Stille aber nicht aus. Denn: «Bei der Fluglärmproblematik gibt es zwei Seiten.» Einerseits geniesse man die Ruhe, nun Gespräche auch im Freien ungestört führen zu können – bei Hochbetrieb dröhne immerhin alle zwei bis drei Minuten eine Maschine am Himmel, was in der Gemeinde zu Lärm von bis zu 100 Dezibel führe. Andererseits ist da die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens: Bei Hardegger, der bis 2019 für die SP im Nationalrat sass, kommen durchaus Erinnerungen an das Swissair-Grounding von 2002 hoch. «Auch da war es eher eine unheimliche Stille, weil man weiss, dass Tausende von Arbeitsplätzen am Flughafen und an angegliederten Branchen hängen.» Jeder im Dorf kenne jemanden, dessen Arbeitsplatz mit dem Airport verbunden sei, ob im Catering, bei der Flugzeugreinigung oder im Verkauf in den vielen Flugzeuggeschäften. «Man hat ja mit dem Flughafen leben gelernt.» Hardegger sagt, er sei kein Gegner des Fluglärms an sich. Er störe sich aber daran, wenn «die Regeln nicht eingehalten werden». Sprich: Wenn die Nachtflugsperre verletzt wird. Diese gilt eigentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, wobei verspätete Flieger noch bis 23:30 Uhr Zeit haben. Doch weil die Verstösse gegen diese Sperre sukzessive zugenommen hatten, beschloss das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) 2018, die Anzahl spätabendlicher Slots – also Zeitfenster für Starts und Landungen – zu begrenzen. Auch zog der SBFZ für höhere Lärmgebühren, die Airlines für laute Maschinen in den Randstunden bezahlen müssen, vor das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erfolg – seit letztem Herbst gelten nun höhere Lärmzuschläge. Je nach Maschinentyp können dafür bis zu 3’000 Franken fällig werden, wie die Flughafen Zürich AG vorgerechnet hat. Hardegger zufolge habe das schon dazu geführt, dass seit September weniger Maschinen ab 23 Uhr gestartet seien. «Da hat eine gute Entwicklung eingesetzt», findet er – und er hofft, dass die Nachtruhe auch nach der Krise und der Normalisierung des Flugverkehrs stärker berücksichtigt werde. Quelle: ‚bluewin.ch‚. Bild: ‚2coinsTravel‘.

Business-Jets in Dübendorf verbieten?

Entsteht in Dübendorf ein zweiter Zürcher Airport? Dieses Bild vermitteln die Gegner der Geschäftsfliegerei auf dem ehemaligen Militärflugplatz. Würde aus dem ehemaligen Militär- nun aber ein Business-Flugplatz, so die Logik, sei die Intensität ungleich höher und der Schritt vom Flugplatz zum Flughafen gemacht. Dieses Argument greift nun ein Parteiloser in einem Volksbegehren auf, der «Nur-ein-Flughafen»-Initiative. Als Einwohner von Wollishofen wäre Peter-Wolfgang von Matt, von Beruf Dolmetscher, nicht direkt von zusätzlichem Flugverkehr durch die Business-Jets betroffen. Er sagt, er beschäftige sich allgemein mit Fragen des öffentlichen Verkehrs. Das Dübendorfer Projekt sei ein «struktureller Irrläufer» und im «blinden Wachstums- und Technikglauben» der sechziger und siebziger Jahre verhaftet. Obendrein sei es unnötig, weil der Verkehr vollständig durch die bestehende Infrastruktur in Kloten absorbiert werden könne. Der Initiant plant, auf Parteien vor allem des linken Spektrums zuzugehen. Marionna Schlatter, Präsidentin der Grünen, sagt, sie begrüsse das Anliegen grundsätzlich, zumal sich ihre Partei seit Jahren gegen die Privatfliegerei in Dübendorf gewehrt habe. Quelle: ‚NZZ, Neue Zürcher Zeitung‚.

Peinlicher Fehler des Bundes in Dübendorf

Ein gravierender Fehler des Bundes beschädigt in Sachen Flugplatz Dübendorf das Vertrauen der Bevölkerung in den Prozess. Fünf Jahre, nachdem er den Betrieb nach einer Ausschreibung an eine Firma übergeben hat, stellt sich heraus, dass er dies in einem entscheidenden Punkt unter falschen Annahmen getan hat. Die Überflugrechte, die für die Luftwaffe galten, gelten für ein privates Unternehmen nicht. Ein fundamentaler Punkt wurde vor der Ausschreibung nicht geklärt oder falsch beurteilt. Der Fehler ist folgenschwer. Er wirft das Vorhaben, die Business-Jets nach Dübendorf auszulagern, um Jahre zurück. Zwar lässt sich das Problem der Überflugrechte technisch lösen, indem der Bund der Betreiberfirma eine Konzession erteilt. Rechtliche Einspruchsmöglichkeiten dagegen gibt es nicht, soweit dies heute abschätzbar ist. Es ist aber absehbar, dass dies bei der betroffenen Bevölkerung als Bevormundung aufgefasst werden wird. Damit ist das eigentliche Problem benannt, das sich aus der rechtlichen Fehleinschätzung ergibt: Es führt zu einem Vertrauensverlust. Die Bevölkerung in den Anrainergemeinden wehren sich seit Jahren gegen den Business-Flugplatz. 2017 stimmte sie an der Urne dagegen und für ein Alternativkonzept, das die Gemeindeexekutiven ausgearbeitet hatten. Die Abstimmung wurde von manchen als Farce kritisiert, weil damals wie heute klar war, dass einzig der Bund am Flugplatz Dübendorf das Sagen hat. Das Gefühl der Bevormundung dürfte sich jedoch verstärken, sollte dieser sich dazu entscheiden, den Weg der Konzession zu beschreiten. Einen Vertrauensverlust hinterlässt der jetzige Marschhalt nicht nur bei den Feinden, sondern auch bei den Freunden des Dübendorfer Flugplatzprojekts. Uvek-Vorsteherin Simonetta Sommaruga gilt nicht als Fan der Aviatik. In den Augen jener, die sie kritisch sehen, hat sich dieses Bild verstärkt. Das Uvek hinterlässt tatsächlich nicht den Eindruck, das Dübendorfer Flugplatzprojekt mit unbedingtem Willen voranzutreiben. Davon zeugt beispielsweise, dass beim weiteren Vorgehen auf die Zusammenarbeit mit dem Kanton verwiesen wird und vieles im Ungefähren bleibt – obwohl der Bund in der Fliegerei fast alle Gestaltungsmittel in der Hand hat und vorwärtsmachen könnte. Quelle: ‚NZZ, Neue Zürcher Zeitung‘.

Neue Ausgangslage beim Flugplatz Dübendorf

Im Zusammenhang mit der Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld sind wichtige Fragen aufgetaucht, die bei der Planung des Projekts 2013 nicht berücksichtigt worden sind. Zum einen haben Abklärungen ergeben, dass der vorgesehene Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen grösseren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich auslöst als ursprünglich angenommen worden ist. Zum anderen hat sich gezeigt, dass Grundstücke derart tief überflogen würden, dass die Eigentumsrechte der Grundeigentümer entgegen den bisherigen Planungen allenfalls beschränkt werden müssten. Die Flugplatz Dübendorf AG, die vom Bund 2014 den Zuschlag für den Betrieb erhalten hatte, verfügt jedoch nicht über die dazu nötige Befugnis zur Enteignung. Dafür wäre eine Konzession erforderlich. Das UVEK hat den Kanton Zürich über diese Entwicklungen und die neue Ausgangslage informiert. Zu den sicherheitstechnischen Aspekten wird das UVEK zudem eine Studie in Auftrag geben. Der Bund wird das weitere Vorgehen in Rücksprache mit dem Kanton Zürich klären, um tragfähige Lösungen für die Zukunft der zivilen Luftfahrt in Dübendorf zu entwickeln. Der Aufbau des Innovationsparks ist von den neuen Entwicklungen nicht betroffen.

Erhöhter Trainingsbetrieb in Dübendorf

Die Ausbildungs- und Trainingswoche der Lufttransportstaffel 3 findet während der Kalenderwoche 35 auf dem Flugplatz Dübendorf ZH statt. Im Rahmen einer Trainingswoche ist mit erhöhtem militärischem Flugbetrieb auf dem Flugplatz Dübendorf zu rechnen. Die Einsätze finden von Montag, 26. August, bis Freitag, 30. August 2019, während der ordentlichen Flugbetriebszeiten statt. Trainingsort ist, unter anderen, der Luftraum über dem Flugplatz Dübendorf. Ergänzend findet am Sonntag, 01.09.2019, tagsüber der Ausflug ziviler Kleinflugzeuge statt. Quelle: ‚nau.ch

Dübendorf für WEF gewappnet?

Die Störaktionen mit Drohnen an Flughäfen in England haben auch Auswirkungen auf die Risiko-Beurteilung des Flugplatzes Dübendorf. Eventuell kommen während des WEF-Flugbetriebs moderne Drohnenabwehr-Systeme zum Einsatz. Ein Fluggerät, das unerlaubt in einen gesperrten Luftraum eindringt, kann von einer Drohnenabwehr-Anlage abgefangen werden. Neuste Systeme, wie etwa des deutschen Herstellers Aaronia, sind in der Lage, Drohnen über deren Signale, die sie an den Piloten sendet, präzis zu Orten. Je nach Beurteilung der Bedrohung kann der Störsender des Systems eingesetzt werden. Dieser bewirkt, dass die Steuersignale des Piloten nicht mehr bei der Drohne ankommen, was zum Absturz oder zu einer automatischen Landung führt. Mehr im Bericht der Aargauer Zeitung.