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Drohnenregelung gut gestartet

In der Schweiz haben 2023 mehr als 46 000 Fernpilotinnen und -piloten einen Kompetenznachweis erworben. Die Umsetzung der europäischen Drohnenregelung in der Schweiz, die seit einem Jahr neue Bestimmungen vorschreibt, ist optimal verlaufen. Seit einem Jahr wendet die Schweiz die Drohnenregelung der Europäischen Union (EU) an. Für den Betrieb von Drohnen gelten seither neue Bestimmungen: Die meisten Fernpilotinnen und -piloten, die eine Drohne fliegen möchten, müssen sich registrieren und eine obligatorische Schulung absolvieren. Auch die Bewilligungsverfahren für bestimmte Betriebsformen wurden geändert.

Ungeachtet der herausfordernden Komplexität der neuen Regeln haben die Drohnenbetreiberinnen und -betreiber sich den Anforderungen angepasst. Am 31. Dezember 2023 hatten 46’300 Fernpilotinnen und -piloten den Kompetenznachweis erworben; nahezu 70’000 Personen oder Unternehmen waren auf der Plattform www.uas.gate.bazl.admin.ch registriert. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zeigt sich zufrieden mit diesen Zahlen, die sich weiter positiv entwickeln.

Um die Wirkung auf die Sicherheit im Luftverkehr messen zu können, ist es noch zu früh. Aber das Ziel ist, das Sicherheitsniveau des Schweizer Luftraums ständig zu erhöhen. Deshalb empfiehlt das BAZL auch jenen Betreiberinnen und Betreibern, die kein Zertifikat benötigen, mindestens die kostenlose Online-Schulung zu absolvieren. So machen sie sich mit den für die Nutzung von Drohnen geltenden Regeln vertraut. Quelle: ‚BAZL‚.

Drohnen-Verkehrsmanagement für Österreich ist startklar

Drohnenfliegen in Österreich wird noch sicherer und einfacher. Austro Control hat gemeinsam mit Frequentis ein Verkehrsmanagement-System zur sicheren Integration von Drohnen in den österreichischen Luftraum entwickelt.

Drohnen erleben seit Jahren einen regelrechten Boom. Um das Drohnenfliegen in Österreich noch sicherer und einfacher zu machen, hat Austro Control gemeinsam mit Frequentis ein Verkehrsmanagement-System für Drohnen entwickelt, das jetzt an den Start geht. Mit Austro Control Dronespace werden Drohnen in den österreichischen Luftraum integriert.

  • Das Fliegen mit Drohnen wird einfacher, weil direkt in der APP Flugpläne abgegeben und Flugfreigaben eingeholt bzw. erteilt werden können.
  • Das Fliegen wird sicherer, weil für die Flugsicherung aber auch für Drohnenpilotinnen und -piloten sichtbar wird, wo gerade andere Drohnen unterwegs sind.
  • Drohnenfliegen wird einfacher, weil Austro Control Dronespace zur Anlaufstelle für alle behördlichen und operativen Prozesse wird: von der Registrierung als Drohnen-Betreiberin oder -Betreiber bis hin zur Verwaltung der eigenen Drohnen in der APP.
  • Drohnenfliegen wird sicherer, weil mit der Funktion „Quick-Check“ für Drohnenpilotinnen und -piloten immer sofort ersichtlich ist, wo geflogen werden darf und wo nicht.

Austro Control Dronespace ermöglicht künftig digitale Drohnen-Flugplanung und Flug-Freigaben in Echtzeit. Drohnenpilotinnen und -piloten erhalten ein umfassendes Lagebild über andere Flüge in der Umgebung sowie alle luftfahrtrechtlich relevanten Informationen über Geozonen und Luftraumbeschränkungen. Durch mehr Transparenz bei geplanten Drohnenflügen und den automatisierten Freigabeprozess, der bisher telefonisch durch den Tower erfolgte, bringt das neue System auch wesentliche Erleichterungen für die Fluglotsinnen und Fluglotsen von Austro Control. Das neue System wurde im Vorfeld intensiv mit Drohnen-Betreiberinnen und -Betreibern getestet und das konstruktive Feedback im Entwicklungsprozess mit einbezogen. Nach einer erfolgreichen Testphase ist die Austro Control Dronespace APP startklar.

Wichtig ist, dass Drohnenpilotinnen und -piloten die Austro Control Dronespace-APP künftig für all ihre Drohnenflüge nützen und immer einen Flugplan aufgeben. Damit sind ihre Drohnenflüge auch für andere Drohnenpilotinnen und -piloten und auch für die Flugsicherung immer sichtbar und sie sind somit sicherer unterwegs. Quelle: ‚AustroControl‚.

EASA proposes rules for VTOL operations, including air taxis

The European Union Aviation Safety Agency has proposed rules for the safe operations of Vertical Take-Off and Landing aircraft (VTOL), which includes air taxis, paving the way for these innovative aircraft to take to the skies in Europe’s cities. “I am happy to release this Opinion to the European Commission, which is once again the first proposal on this topic to be issued worldwide. With this, we will achieve a harmonised regulatory framework to ensure the safe, sustainable, and secure introduction of VTOL operations,” said EASA Executive Director Patrick Ky. “This is the last piece of regulation required to enable the launch of VTOL and air taxi services for Innovative Air Mobility,” Ky added. “Once this has passed into law, individual manufacturers and operators will of course need to obtain all the required approvals from various authorities, but the framework rules for these operations will be complete.”

The Opinion introduces a comprehensive set of operational requirements for piloted electric air taxis, spanning the domains of operations, flight crew licensing, rules of the air and air traffic management. The proposed rules also establish criteria and processes for the certification and maintenance of drones. Once adopted, this Opinion will complement already existing EU regulations and guidance material for operations of unmanned aircraft, specifications for vertiport design, unmanned traffic management known in Europe as U-space, and the certification of VTOL-capable aircraft. Source: ‚EASA‚. More Information.

Neue Entwicklung eines Drohnen-Kollisions-Warnsystems

Kollisionswarnsysteme gehören zu den wichtigsten Elementen unbemannter Fluggeräte. Erst sie ermöglichen die vollumfängliche Integration unbemannter Drohnen in den Luftraum. Beim Sensor-Lösungsanbieter Hensoldt geht die Entwicklung in eine neue Stufe. Das Unternehmen wurde nach eigenen Angaben vom BAAINBw beauftragt, mit der Demonstrator-Studie für ein „Detect-and-Avoid-Radar“ einen weiteren Schritt hin zur sicheren Integration von Drohnen in den kontrollierten Luftraum zu ermöglichen.

Der deutsche Bedarfsträger hat Forderungen zur Untersuchung hinsichtlich der Umsetzung einer schrittweisen und vollumfänglichen Luftraumintegration der Eurodrohne aufgestellt, wie Hensoldt schreibt. Hierzu sei absehbar ein Detect-and-Avoid-System (DAA-System) nötig, welches in einer stufenweisen Serienentwicklung vorangetrieben werden soll.

Das DAA-Radar ist Hensoldt zufolge einer der maßgeblichen Sensoren in einem komplexen DAA-System an Bord von unbemannten Fluggeräten. Es unterstütze mit der Detektion, Klassifizierung und dem Bilden kompletter Flugspuren („tracks“) von sich im Luftraum annähernden Objekten die Berechnung von Ausweichmanövern zur Kollisionsvermeidung. Aufgrund der multifunktionalen Auslegung dieses Radars werde im Weiteren den Anforderungen zur Integration einer Wetterradar-Funktion Rechnung getragen sowie eine mögliche Perspektive hinsichtlich der Unterstützung einer separaten Landehilfe eröffnet.

Im Vorfeld dieser zukünftigen Entwicklung eines DAA-Systems hat Hensoldt – als langjähriger Partner der Bundeswehr im Bereich der Radartechnologie – nach eigenen Angaben risikominimierende nationale und europäische Studien hinsichtlich Konzeption und Design einer speziellen Radar Sensorik für ein solches DAA-System durchgeführt. Die im Rahmen dieser entwicklungsvorbereitenden Studien durchgeführten Flugtest-Kampagnen bzw. erflogenen Ergebnisse hätten bereits die funktionale Leistungsfähigkeit belegt.

In der aktuell beauftragten Studie für das DAA-Radar soll die technische Machbarkeit eines solchen Radars für das Projekt Eurodrohne untersucht und mit einem seriennahen Demonstrator der Funktionsnachweis geführt werden. Ein weiteres Thema ist die Risikominimierung für eine zukünftige Serienentwicklung. Da es sich bei dem neuartigen „Detect-and-Avoid Radar“ um eine flug- und missionskritische Komponente handelt, werden in der Studie insbesondere die Umsetzung der Sicherheits-Anforderungen sowie die Zulassungsstrategie bei nationalen und internationalen Flugsicherheitsbehörden wie dem Luftfahrtbundesamt (LBA) und der European Union Aviation Safety Agency (EASA) sowie den militärischen Organisationen (Luftfahrtamt der Bundeswehr, LufABw), behandelt. Quelle: ‚Europäische Sicherzeit & Technik‚.

Drohnen: Was darf man?

Der Traum vom Fliegen wird zumindest ein bisschen wahr, wenn man einen unbemannten Flugkörper aus der Ferne steuert. Allerdings können Hobbypiloten dabei vieles falsch machen. Kaum ist es draußen warm und schön, beginnt das Surren. Ein hohes Flirren, aggressiv an- und abschwellend, wie von wütenden Insekten. Immer öfter aber sind es weder Wespen noch Hornissen auf Nahrungssuche, die den Frieden stören, es ist vielmehr einer der Nachbarn, der quasi einen Rundflug durch die Gegend unternimmt. Und so eine Drohne kann einem den Nachmittag ebenso vermiesen wie ein Schwarm zudringlicher Insekten.

Nur, was tun? Der Himmel gehört schließlich allen, oder? Mag vielleicht sein. Trotzdem darf nicht jeder einfach so seine Drohne steigen lassen. Seit Anfang 2021 gilt in der EU für viele Modelle eine Führerscheinpflicht: Ab einem maximalen Startgewicht von 250 Gramm dürfen Drohnen demnach nur mit einem sogenannten Kompetenznachweis gesteuert werden. Nur wenn die Drohne leichter ist oder sie ausschließlich drinnen oder auf speziellen Modellflugplätzen abhebt, gelten Ausnahmen. Außerdem muss der Pilot mindestens 16 Jahre alt sein, wenn sein Fluggerät nicht offiziell als Spielzeug zertifiziert ist, sagt Rechtsanwalt Hajo Rauschhofer aus Wiesbaden. Derzeit aber fehle es noch an konkreten Standards für das sogenannte C0-Label – „somit gibt es keine Drohnen, die dieses Zertifikat erfüllen“.

Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert ein Bußgeld – und ist im Ernstfall womöglich nicht versichert. Jeder Pilot brauche unbedingt eine Haftpflichtversicherung, egal wie groß oder klein die Drohne ist, erklärt Rauschhofer. Der Spezialist für IT-Recht ist selbst auch Drohnenpilot – mit allen Genehmigungen. Bei vielen Haftpflichtversicherern gehöre das Fliegenlassen von Drohnen aber nicht zum Standardprogramm, „oft ist das eine Zusatzleistung, die extra kostet“. Vor dem ersten Start sollten Piloten das unbedingt prüfen und sich den Schutz von der Versicherung bestätigen lassen, rät der Jurist.

Ohne Erlaubnis Nachbarn filmen? Geht gar nicht
Aber auch ohne Absturz kann eine kleine Drohne großen Ärger verursachen. Schon für Preise zwischen 100 und 200 Euro gibt es inzwischen oft Flugzeiten von 15 Minuten und mehr, dazu eine Fernsteuerung, die Hunderte Meter weit reicht, sowie eine extrem hochauflösende Kamera unter den Propellern. Das Recht am eigenen Bild aber gehört jedem Gefilmten selbst – und das überwiegt im Zweifelsfall das Recht aufs eigene Hobby, wie etwa das Amtsgericht Potsdam bereits 2015 entschieden hat (Az. 37 C 454/13).

In der Regel wird so eine Drohne schließlich nicht auf Sicht geflogen, allein schon der großen Entfernung wegen. Also sendet eine Kamera ihre Bilder direkt auf die Fernsteuerung. Geraten dabei aber Bereiche in den Blick, die ansonsten von der Straße oder den Nachbargrundstücken aus nicht einsehbar sind, genüge das schon, um das Recht auf Privatsphäre zu verletzen. Es reicht sogar, wenn die Bilder nur live gesendet und nicht aufgezeichnet werden. Wer gefilmt wird, habe Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz und Schmerzensgeld, sagt Rechtsanwalt Rauschhofer. „Und wer unerlaubt Personen filmt und die Aufnahmen dann zum Beispiel im Netz veröffentlicht, der begeht womöglich zudem sogar eine Straftat.“

Das zieht juristischen Ärger nach sich. Manchmal wehren sich Nachbarn sogar auf ungewöhnlich Art und Weise. 2019 urteilte beispielsweise das Amtsgericht im sächsischen Riesa, dass sogar der Abschuss einer Drohne in Ordnung gehen kann (Az. 9 Cs 926 Js 3044/19): In dem Fall hatte ein Mann mit seinem Luftgewehr eine Drohne vom Himmel geholt, die über seinem Grundstück schwebte und seine Frau verfolgte. Gesteuert wurde das Gerät vom Nachbarn, der aber, abgeschirmt hinter einer hohen Hecke, in seinem eigenen Garten stand. Der Eigentümer der Drohne stellte Strafantrag, es folgte eine Anklage wegen Sachbeschädigung. Der Schütze habe sich aber im „Defensivnotstand“ befunden, als er schoss, urteilten die Riesaer Richter. Der Schuss aus dem Luftgewehr sei demnach zur „Abwendung der Gefahr erforderlich“ gewesen und der anschließende Absturz samt 1500-Euro-Totalschaden der Drohne habe „nicht außer Verhältnis zu der Gefahr“ gestanden. Der Schütze wurde freigesprochen.

„Das Urteil aus Riesa ist eine Einzelfallentscheidung, kein Freifahrtschein“, warnt allerdings Rauschhofer. „Einfach losballern, das geht nicht. Man muss immer das mildeste Mittel wählen.“ Konkret heißt das, wer sich belästigt fühlt, sollte zumindest versuchen, den Piloten zu finden und mit ihm zu reden. Außerdem sollte er oder sie vielleicht auch bei der Polizei anrufen.

Allem Ärger am sichersten aus dem Weg geht, wer erst gar nicht innerorts fliegt – weder über privaten Wohngrundstücken, wo sich die Anwohner gestört fühlen könnten, noch über öffentlichen Straßen und Plätzen, wo die Drohne ein Risiko für Passanten und Verkehr sein kann. „Sinnvoll und sicher können Privatleute eigentlich nur über freiem Feld fliegen – wenn es kein Naturschutzgebiet ist“, rät Hajo Rauschhofer. Wo genau geflogen werden darf, zeigen beispielsweise kostenlose Apps wie Droniq an. Quelle: ‚Stephan Radomsky in der Süddeutschen Zeitung‚.

Drohnen-Flugverbot: NATO sperrt Luftraum

Vom 12. bis zum 23. Juni findet in Mitteleuropa die größte Luftoperationsübung seit Bestehen der NATO statt. Darüber informierte die Bundeswehr Anfang Februar. Aufgrund des Militärmanövers werden weite Teile des deutschen Luftraums für die zivile Luftfahrt gesperrt. Betroffen sind der Nordwesten und -osten sowie der Südwesten Deutschlands.

Sperrung für den zivilen Luftverkehr
Das Zentrum Luftoperationen der deutschen Luftwaffe informiert in einem Schreiben über die Details der Luftraumsperrungen. „In den beschriebenen Übungsgebieten sind mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.“ Das heißt: Auch Drohnenflüge sind in dieser Zeit verboten.

Kitzrettung per Drohne teilweise untersagt
Für viele Jäger und Landwirte ist das besonders ärgerlich. Auch im Juni werden noch viele Wiesen vor der Mahd mit Drohnen auf gesetzte Kitze abgesucht. Jedes Jahr werden so tausende Kitze vor dem Mähtod gerettet. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Luftraumsperrung nicht ganztägig in Kraft treten. Details der Sperrung können dem Informationsschreiben der Luftwaffe entnommen werden. Quelle: ‚Agrarheute.com‚. Bild: ‚Jägerschaft Duderstadt‚.

Drohnen: Luftwaffe will jeden Vorfall anzeigen

Am Mittwoch, 15. März 2023 konnte eine Kollision zwischen Drohne und Flugzeug nur knapp verhindert werden. Die Luftwaffe zieht Konsequenzen. Erst kürzlich kam eine Drohne Flugzeugen während des Landeanflugs auf den Fliegerhorst Nörvenich gefährlich nahe. Das Luftwaffengeschwader 31 Boelcke weist nun Drohnenbesitzer darauf hin, welche rechtlichen Konsequenzen Drohnenflüge in Flugbeschränkungszonen haben.

Drohnen in Beschränkungszonen: „Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“
Am vergangenen Mittwoch habe die Kollision eines Flugzeugs mit einer Drohne nur knapp verhindert werden können, teilte das Luftwaffengeschwader mit. Sie habe sich in unmittelbarer Nähe zum Flugweg befunden. Den Vorfall meldete der Tower umgehend der Polizeidienststelle Kerpen. „Es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“, betonte dazu ein Sprecher der Luftwaffe. Quelle: ‚Kölner Stadt-Anzeiger‚.

Wie Drohnen und Hubschrauber den Luftraum teilen

Gegen 2030 würden 126’000 kommerzielle und um die 721’000 private Drohnen über Deutschland unterwegs sein. Für viele von uns sind Drohnen in erster Linie Spielzeug. Aber sie können immer mehr. Zivile Drohnen übernehmen immer mehr echte Aufgaben, transportieren Blutkonserven oder Medikamente, untersuchen Bahndämme, Brücken oder Industrieanlagen auf Schäden oder sammeln Umweltdaten. Dieser Bereich wird in den nächsten Jahren trotz der prekären wirtschaftlichen Gesamtlage weiter wachsen. So rechnet der deutsche Verband der Unbemannten Luftfahrt in einer aktuellen Studie bis 2030 mit einem Wachstum des Drohnenmarkts um 525 Prozent. Dann würden 126 000 kommerzielle und um die 721’000 private Drohnen über Deutschland unterwegs sein.

DLR-Großversuch
Gerade über großen Städten müssten sich dann Drohnen, Flugtaxis, Hubschrauber und Flugzeuge kontrolliert im gleichen Luftraum bewegen. Die EU hat hierzu bereits eine Richtlinie erlassen, die genau das regelt. Sie tritt am 23. Januar 2023 in Kraft. Wie das Management des Luftverkehrs unter solchen Umständen funktionieren soll, haben Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) am Forschungsflughafen Cochstedt bei Magdeburg praktisch erprobt.

Unter dem Dach des Projekts „CORUS-XUAM“ testeten die Forscher mit einer „Volocopter“-Frachtdrohne und einem DLR-Hubschrauber verschiedene Einsatz-Szenarien, wie sich schon in naher Zukunft über unseren Städten abspielen könnten. „CORUM-XUAM“ steht für „Concept of Operations for European UTM systems – Extensions für urban air mobility“. Ziel war, zu lernen, wie sich Drohnen und Hubschrauber am besten aus dem Weg gehen und wie eine Luftverkehrskontrolle funktionieren für beide funktionieren kann. Neben dem DLR waren auch die Deutsche Flugsicherung DFS, deren Dienstleistungstochter Droniq und der Lufttaxi-Hersteller Volocopter beteiligt.

Ein besonderer Luftraum für Drohnen
Die Luftverkehrskontrolle oder Flugsicherung von heute steht auf zwei Säulen. Die eine Säule ist ein umfangreiches Regelwerk für den Luftverkehr, das Flugwege, Flughöhen, Start- und Landeverfahren, aber auch Ausweichregeln vorschreibt. Die zweite Säule ist der ständige Funkkontakt zwischen den Piloten und den Fluglotsen am Boden. Allerdings stößt dieses System an seine Grenzen. Viele Drohnen sind zu klein und fliegen zu tief, um von Überwachungsradars erfasst zu werden. Außerdem werden es immer mehr. Zudem werden viele Drohnen autonom unterwegs sein. Das erfordert ein stark automatisiertes Flugleitsystem, das die herkömmliche Flugsicherung ergänzt und in die extrem niedrigen Höhenbereiche ausdehnt.

Das DLR und europäische Partner arbeiten am so genannten „U-Space“. In dem sollen Drohnenflüge vom Start bis zur Landung am Zielpunkt automatisiert geführt werden. Ein U-Space ist ein abgegrenzter Bereich im unteren Luftraum von unter 120 Metern über einem städtischen Umfeld. In ihm werden sowohl Drohnenflüge als auch die von Lufttaxis, Hubschraubern oder Flugzeugen überwacht und koordiniert. Das soll, ähnlich wie heute schon, sicherstellen, dass ein Rettungshubschrauber jederzeit passieren kann.

Service-Provider
In den U-Spaces sollen primär kommerzielle und industriell genutzte Drohnen fliegen. Die Koordination eines U-Spaces übernimmt ein U-Space-Service-Provider. Über den können die Nutzer ihre Flüge anmelden und den den Flug selbst überwachen. Hier bekommen sie die Flugfreigabe und eine sichere Flugroute.

Der U-Space-Service-Provider bietet folgende Dienste:

  • Identifizierung der Drohne, die mit einem elektronischen Nummernschild ausgestattet wird und ihre Position sendet.
  • Genehmigung, Flugfreigabe und Routenplanung.
  • Informationen über den aktuellen Verkehr und etwaige Flugbeschränkungen im U-Space.

„Wir übernahmen bei den CORUS-XUAM-Flugversuchen in Cochstedt im Detail die Bereitstellung eines U-Space-Dienstes, der sowohl in der Planungsphase als auch während des aktiven Fluges Routenkonflikte eines Flugtaxis erkennen und auflösen kann“, sagte Karolin Schweiger vom DLR-Institut für Flugführung. „Dadurch wird sichergestellt, dass das Flugtaxi auch während es in der Luft ist, sicher mit spontan aufkommenden und unvorhersehbaren Verkehrsteilnehmern wie Rettungshubschraubern interagieren kann.“

Urbane Szenarien im Flugversuch
Die DLR-Wissenschaftler stellten in Cochstedt zwei Szenarios nach. Das eine simulierte eine Verbindung zwischen der Innenstadt von Frankfurt und dem Rhein-Main-Großflughafen. Das zweite Szenario bildete eine Drohnenflug-Verbindung zwischen dem London City Airport und London-Heathrow nach. Für beide Szenarien hatten die Experten Positionen festgelegt, die verschiedene Vertiports darstellen sollten. Anmeldung, Freigabe, aber auch Planung der einzelnen Flugrouten erfolgten über den digitalen Verbunds des U-Space-Dienstes. Teil der Flugversuche waren auch Ausweichszenarien, etwa für den Fall, dass ein Rettungshubschrauber den U-Space durchfliegen oder dort landen muss.
Kurskorrekturen

Den Part des Rettungshubschraubers übernahm dabei ein echter Hubschrauber des ADAC. In den einzelnen Szenarien testeten die Wissenschaftler dann unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten. Im „Frankfurt“-Szenario musste die Volocopter-Drohne dem Hubschrauber durch automatische Kurskorrektoren ausweichen. Über dem virtuellen London verfolgten die Forschungsteams einen anderen Ansatz. Dieses Mal ließen sie die Drohne langsamer fliegen, um Abstand zum normalen Luftverkehr zu halten oder wiederum einem Hubschrauber auszuweichen. Eine geringere Fluggeschwindigkeit hilft auch, wenn es darum geht, Verzögerungen am Ziel aufzufangen.
Europäische U-Spaces

Die Versuche am Forschungsflughafen Cochstedt sind Teil einer ganzen Reihe von ähnlichen Versuchen in ganz Europa. In Deutschland gab es bereits andere Großversuche mit einem U-Space. Ein Beispiel ist ein Großversuch über dem Hamburger Hafen. Zwischen Mai 2021 und November 2021 führten die DFS und Droniq zusammen mit Partnern aus Hamburg ein U-Space-Reallabor durch. Beteiligt waren etwa die Hamburg Port Authority, Hamburg Aviation und die städtische Wirtschaftsbehörde. Ähnlich wie in Cochstedt sollten die für einen U-Space wichtigen Dienste unter realen Bedingungen erprobt werden. Über einem 30 Quadratkilometer großen Abschnitt des Hamburger Hafen verkehrten also erstmals Drohnen entsprechend den Anforderungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA. Die Ergebnisse fließen dann in die Ausgestaltung realer U-Spaces über unseren Städten ein. Quelle: ‚innovationorigins.com‚.

Neue, ringförmige Propeller

Luftfahrt ist laut. Das ist seit 120 Jahren und dem ersten Mo­tor­flug der Brüder Wright eine Tatsache. Denn Propeller und später Düsen sind eine laute und teils sogar ohrenbetäubende Angelegenheit. Doch zumindest für Propeller bahnt sich eine kleine Revolution an. Drohnen sind in den vergangenen Jahren immer populärer geworden und liefern uns spektakuläre Aufnahmen von Städten und auch der Natur. Doch gerade im zweiten Fall hat das einen Haken. Denn wer eine Drohne in der Stille der Natur aufsteigen lässt, der merkt das sofort. Grund dafür ist natürlich der hochfrequente Lärm der Propeller, der in der Lage ist, jede Idylle nachhaltig zu stören.

Lautloses Fliegen rückt näher
Doch nun hat ein Team des Lincoln Laboratory des Massachusetts Institute of Technology (MIT) einen Propeller entwickelt, der nahezu lautlos arbeitet (via New Atlas). In einem Video erläutert Thomas Sebastian, Forscher bei der Structural and Thermal-Fluids Engineering Group des MIT, dass er eigentlich an einem anderen Projekt beschäftigt war, nämlich einem Ionen-betriebenen Flugzeug. Dieses hat praktisch keine beweglichen Teile und ist damit nahezu lautlos. Hierfür benötigte Sebastian einen Weg, um diese neue Technologie mit einem Propeller vergleichen zu können. Doch das Problem war eben, dass diese sehr laut sind. Also haben Sebastian und sein Team nach Wegen gesucht, ob und wie man den Propeller diesbezüglich verbessern könnte. Hierzu warf man einen Blick in die ferne Vergangenheit der Luftfahrt, als man mit ringförmigen Flügeln experimentierte.

3D-gedruckte Ringe als Lösung
Tatsächlich war das ein vielversprechender Ansatz und man baute toroidale bzw. ringförmige Propeller. Damit gelang es, die Verwirbelungen signifikant zu minimieren. „Wir hatten die Idee, eine ringförmige Flügelform zu verwenden, um hoffentlich einen leiseren Propeller zu erhalten“, so Sebastian. „Ein Praktikant von mir, der einfach phänomenal war, hat diese Idee weiterverfolgt. Er nahm das Konzept und erstellte eine Reihe von Iterationen mit 3D-Druckern.“ Entscheidend dabei war es, die vom Propeller erzeugten Wirbel über die gesamte Form des Propellers zu verteilen und nicht nur an der Spitze. Sebastian: „Das führt dazu, dass er sich in der Atmosphäre schneller auflöst. Der Wirbel breitet sich nicht mehr so weit aus, sodass man ihn seltener hört.“ Das Erstaunliche daran: Die neuartige Propellerform hatte auch keinen Nachteil beim erzeugten Schub. Im Gegenteil: Das bisher beste Design mit der Nummer B160 war nicht nur wesentlich leiser als ein herkömmlicher Propeller, sondern auch leistungsstärker – und das, obwohl die Entwicklung und Optimierung der toroidalen Propeller noch nicht abgeschlossen ist.

Ganz ohne Nachteile kommen die neuen Propeller aber auch nicht aus, denn deren komplexere Form ist schwerer herzustellen. Hier kann und wird aber 3D-Druck helfen, so die Forscher. Das gilt übrigens nicht nur in der Luft, sondern auch im Wasser (wo damit bereits länger gearbeitet wird), auch dort kann die Geräuschentwicklung signifikant reduziert werden. Quelle: ‚Winfuture.de‚.

Schweiz übernimmt EU-Drohnen-Regelung

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung sowie weiterer EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile. Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen genehmigt.

Im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens regeln die Schweiz und die Europäische Union (EU) den international ausgerichteten Luftfahrtsektor einheitlich und über einen gemischten Ausschuss. Der Gemischte Luftverkehrsausschuss hat beschlossen, den in der EU bereits geltenden Rechtsrahmen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen, Modellflugzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge anderer Kategorien) ab dem 1. Januar 2023 auch in der Schweiz in Kraft zu setzen.

Die europäische Reglementierung setzt Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest. Neu wird abhängig vom Betriebsrisiko zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden. Alle Fernpilotinnen oder -piloten, die eine Drohne in der offenen Kategorie betreiben möchten, müssen ein nach einer Ausbildung mit abschliessender Prüfung erlangtes Zertifikat vorweisen können. Die übernommene Regelung sieht die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifikate in der EU und der Schweiz vor.

Verbesserter Schutz
Es gelten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten sowie Gebietseinschränkungen. Um auf die Anliegen der Bevölkerung einzugehen, wurden Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit eingeführt.

Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum «U-Space» anwenden. Dabei handelt es sich um eine Gesamtheit digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. Mit U-Space soll die steigende Zahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen sicher in den Luftraum integriert werden, damit das konfliktfreie Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsysteme gewährleistet ist. Die Pilotinnen und Piloten haben fortan eine bessere Übersicht über die Verkehrssituation.

Der Gemischte Ausschuss hat zudem verschiedene bestehende Bestimmungen aufdatiert. Anpassungen der Regelung von Zeitnischen (Slots) an Flughäfen klären im Kontext der COVID-19 Pandemie das Anrecht von Fluggesellschaften auf Zeitnischen in der kommenden Flugplanperiode. Für die Kraftstoffplanung werden die bestehenden Anforderungen angepasst, um auch neuen Kraftstoff- oder Energiequellen Rechnung zu tragen. Ausserdem ermöglichen administrative Erleichterungen, dass mehrere Luftfahrtunternehmen derselben Unternehmensgruppe gemeinsam eine Genehmigung zur Durchführung von Unterhaltsarbeiten an Luftfahrzeugen (CAMO) beantragen können.

Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des BAZL, Christian Hegner, den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses. Der Bundesrat hat die Übernahme dieser Bestimmungen an seiner Sitzung vom 9. November 2022 genehmigt. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚. Bild: ‚Logxon‚.

Drohnenflug für Gas-Pipeline-Inspektion

In Kooperation mit dem Technologieunternehmen BLADESCAPE testet Fernleitungs-Netzbetreiber Gas Connect Austria die Inspektion seines Gasnetzes mittels automatisiert fliegender Drohnen. Austro Control erteilte die Genehmigung für den Demo-Drohnenflug. Interessierte Beobachter, Unternehmens- und Pressevertreter konnten Ende September den Drohnenstart in der Gasstation Baumgarten, einer der größten Erdgasdrehscheiben Europas, live erleben. Die mit Sicherheitskomponenten wie Fallschirm und automatischer Hinderniserkennung und -vermeidung ausgestattete Drohne flog entlang der West-Austria Gasleitung zwischen Baumgarten und Eibesbrunn (NÖ).

Austro Control unterstützt zukunftweisendes Drohnen-Projekt
Die innovative Inspektionstechnologie zur Inspektion des Gasnetzes wurde von Stefan Wagenhofer, Geschäftsführer Gas Connect Austria, Gerhard Peller, Geschäftsführer BLADESCAPE und Austro Control-Geschäftsführerin Valerie Hackl, präsentiert. „Für Austro Control sind Drohnen eines der zentralen Zukunftsthemen, von der Entwicklung eigener Verkehrsmanagementsysteme bis hin zur Integration von Drohnen in den kontrollierten Luftraum“, sagt Valerie Hackl und ergänzt: „Das Innovationspotenzial von Drohnen und die Einsatzmöglichkeiten sind enorm. Die Überprüfung von schwer zugänglichen Infrastruktur-Einrichtungen ist da nur der Anfang. Als Luftfahrtbehörde und Flugsicherung sehen wir uns als Enabler für die österreichische Luftfahrtindustrie, wenn es darum geht, innovative Anwendungen möglich zu machen und zu fördern.“

Winrich Joy Ancheta, Austro Control-Mitarbeiter aus dem Drone Competence Center, erteilte die Genehmigung für den Demo-Drohnenflug. Auf die Herausforderungen im Genehmigungsprozess angesprochen, antwortet er: „Durch die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten war es möglich, für diesen Drohnen-Langstreckenflug außerhalb der Sichtverbindung eine Bewilligung zu erteilen. Dem vorausgegangen sind intensive Vorbereitungen. Im Rahmen der Risikobewertung wurden umfangreiche technische und betriebliche Auflagen definiert.“ Da geht es beispielsweise um die mehrfach redundante Auslegung des Gesamtsystems und Koordination mit Luftraum-Beobachtern. Und um definierte Notlandezonen, die immer in Reichweite sind, sollte es Probleme mit der Datenverbindung geben. Sowie um eine detaillierte Analyse des Betriebsgebietes und der Luftraumstruktur.

Hocheffiziente Datenanalyse durch künstliche Intelligenz
Die eingesetzten Drohnen veranschaulichen eindrucksvoll die Möglichkeiten von Digitalisierung und Automatisierung für den Energie- und Industriebereich. Ausgestattet mit hochauflösenden Kameras und umfangreichen Sicherheitskomponenten, ermöglichen die unbemannten Luftfahrzeugsysteme eine präzise und zuverlässige Überprüfung der Pipeline-Trassen. Neben der bewährten Inspektion der Leitungen durch Begehung und Befahrung könnten dabei künftig auch automatisiert fliegende Drohnen anstatt der bisher üblichen Befliegung per Helikopter zum Einsatz kommen.

Neue Webinar-Reihe und Live-Q&As zum Thema „Drohnen“ ab 10. Oktober
Um für angehende Drohnen-Pilotinnen und Piloten den Start ins Hobby „Drohnen-Fliegen“ jetzt noch einfacher zu gestalten – aber auch für alle, für die das längst nichts Neues mehr ist oder für die, die sich einfach generell für das Thema „Drohnen“ interessieren – bietet Austro Control eine neue Webinar-Reihe mit Live-Q&As an.

Abrufbar sind die Videos zu vier unterschiedlichen – für das sichere Drohnenfliegen relevanten – Themen ab dem 10. Oktober auf dem YouTube-Channel von Austro Control – weitere Infos finden Sie hier. Quelle: ‚AustroControl‘.

Liefer-Drohne sorgt für Stromausfälle

Eine Lieferdienst-Drohne von Alphabet-Tochter Wing ist im australischen Brisbane auf einer Stromleitung gelandet und hat Feuer gefangen. Das sorgte für einen Stromausfall in Hunderten Haushalten. Über 2.000 Menschen waren betroffen. Unser Alltag befindet sich in einem kontinuierlichen Wandel. Die Art und Weise, wie wir heute leben, unterscheidet sich erheblich von der von vor zehn Jahren. Ein Grund ist, dass Unternehmen ihre Prozesse kontinuierlich an neue Gegebenheiten anpassen.

Wing, ein Tochterunternehmen von Google-Mutterkonzern Alphabet, erforscht etwa die Auslieferung von Paketen per Drohnen. Doch das geht nicht immer gut, wie nun ein Fall aus Brisbane in Australien zeigt. Denn dort ist eine Drohne einer Stromleitung des lokalen Energieversorgers Energex etwas zu nah gekommen. Was folgte, war eine „vorsorgliche, kontrollierte Landung“ – wie es Wing nennt. Das sorgte jedoch für einen massiven Stromausfall. Quelle: ‚basicthinking.de‚.

Hamburger Airport wegen Drohne gesperrt

Der Luftraum am Hamburger Flughafen ist am Montagabend, 5. September, gesperrt worden – der Grund: Eine Drohne wurde am Himmel gesichtet. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Um 17.32 Uhr meldete sich ein Kapitän einer Privatmaschine bei den Beamten: Er habe in 1300 Fuß eine Drohne im Bereich des Airports gesichtet – dieser gilt für Drohnen als Flugverbotszone. Der Grenzradius: 1,5 Kilometer. Quelle: ‚Hamburger Morgenpost / MoPo‚.

Aufklärungsdrohnen-Erstflug

Am 15. Juni um 07:00 Uhr absolvierte die neue Aufklärungsdrohne für die Schweizer Armee in Emmen ihren Erstflug. Mit dem erfolgreichen Testflug nimmt das Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15) einen weiteren wichtigen Meilenstein. Nach erfolgreichen Rollversuchen im Mai 2022 absolvierte die erste der beiden Ende April 2022 in der Schweiz eingetroffenen Drohnen des Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) ihren erfolgreichen Erstflug. Nach 70minütigem Flug kehrte die Drohne sicher nach Emmen zurück. Die Drohne erreichte eine maximale Geschwindigkeit von 180 km/h und eine Flughöhe von 2’000 m ü.M. Spezialisten des israelischen Herstellers Elbit unterstützten das Projektteam vor und während des Fluges. Alle geplanten Testpunkte des Erstflugs konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Quelle: ‚Armasuisse‚. Link zu Luftraum Emmen.

Die Rega-Drohne

Die Rega-Drohne fliegt selbständig grossflächige Suchgebiete ab und ist mit verschiedenen Sensoren ausgestattet. Sie kommt bei Sucheinsätzen für vermisste, verletzte oder erkrankte Personen ergänzend zum Einsatz, beispielsweise wenn schlechte Sichtverhältnisse den Einsatz eines Helikopters verunmöglichen. Damit steht der Rega ein weiteres Einsatzmittel für die Suche nach Menschen in Not zur Verfügung. Quelle: ‚Schweizerische Rettungsflugwacht‘.

Schneealpe bekommt Drohnen-Testgebiet

Das Innovationslabor „AIRlabs Austria“ forscht an der friedlichen Nutzung von Drohnen. Um auch im Freien Testflüge durchführen zu können, soll auf der steirischen Seite der Schneealpe bald ein geschütztes Testgebiet entstehen. Konkret geht es um unbemannte Flugdrohnen, die etwa bei Katastropheneinsätzen helfen sollen oder auch Medikamente in entlegene Gebiete bringen können. Im letzten Jahr erforschte „AIRlabs Austria“, das seinen Sitz an der FH Joanneum in Graz hat, wie man Drohnen allwettertauglich machen kann: Die Testflüge dafür fanden vor allem in Innenräumen statt, denn bis jetzt gibt es noch kein Testfluggebiet.

Geschützte Testumgebung kurz vor Genehmigung
Nun soll es jedoch auf der steirischen Seite der Schneealpe bald soweit sein, denn das Genehmigungsverfahren ist fast abgeschlossen – es fehle nur noch eine wichtige Unterschrift, so die Geschäftsführerin der AIRlabs GmbH, Roswitha Wiedenhofer: „Wir wissen, dass es im Kabinett der Ministerin zur Genehmigung liegt – unser erstes Testgebiet auf der Schneealpe. AiRlabs ist jetzt mit der Aufbauphase quasi fertig.“

Der Flugraum über dem Testgebiet wird nur noch für Rettungshubschrauberflüge und andere Einsatzflüge genehmigt sein – und eben für die Drohnen der AIRlabs, so der wissenschaftliche Leiter Holger Friemelt: „Wir bekommen also eine geschützte Testumgebung, sodass, wenn irgendetwas Unerwartetes mit der Drohne beim Testflug passiert, wir zumindest sicherstellen können, dass sie nicht mit einem Segel- oder Drachenflieger zusammenstößt.“

Kälte als Herausforderung für Drohnen
Um Drohnen in Zukunft etwa bei der Lawinensuche oder bei der Suche nach Vermissten im Schneesturm verwenden zu können, müssen sie vereisungssicher sein – ein konkreter Forschungsauftrag, an dem AIRlabs mit Partnern gerade arbeitet, „und das ist gar nicht so einfach. Dazu müssen wir verstehen, wo lagert sich Eis am schnellsten an? Und was kann ich für konstruktive Maßnahmen ergreifen, damit sich Eis dort weniger gut anlagert. Und das ist eben das, wo wir langsam erwachsen werden – oder reifen – als AIRlabs. Dass wir mit unseren Innovationsprojekten und mit unseren Partnern zeigen, was geht und was noch nicht geht.“ Quelle: ‚ORF‚.

Bund will reguläre Drohnen-Lufträume einführen

Drohnenalarme haben immer wieder den Flugbetrieb behindert, bis hin zur Einstellung. Doch Drohnen könnten als Verkehrsträger bald wieder zum Alltag gehören können. Der Bund will im kommenden Jahr erste reguläre Drohnen-Lufträume in Deutschland einführen. Die Blaupause dafür hat im vorigen Jahr ein Pilotprojekt mit Testflügen im Hamburger Hafen geliefert. Dabei wurde von der Droniq GmbH, einer Beteiligung der staatliche Deutschen Flugsicherung (DFS), und der DFS durchgespielt, wie Drohnenflüge schnell, sicher und ohne langen Genehmigungsaufwand auch außerhalb der Sichtweite des Drohnenpiloten möglich sein können. Das Bundesverkehrsministerium hatte das Projekt gefördert und will sich nun an die praktische Umsetzung der Empfehlungen aus dem Projekt machen, wie es bei Droniq und DSF heißt.

Das Hamburger Reallabor habe wichtige Fragen zur Einrichtung so genannter „U-Spaces“ geliefert, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) laut einer Mitteilung von Droniq. Mit „U-Space“ ist ein räumlich abgegrenzter Luftraum gemeint, in dem der Idee nach spezielle Regeln und Verfahren den Drohnenverkehr koordinieren. „Diese erfolgreiche Praxiserfahrung nutzen wir jetzt, um Fortschritt zu ermöglichen“, sagte Wissing. „Schon nächstes Jahr sollen die ersten U-Space-Gebiete in Deutschland eingerichtet werden. Damit schaffen wir Sicherheit im deutschen Luftraum und ermöglichen mehr Innovationen in der unbemannten Luftfahrt.“

Schon für die vorige Bundesregierung hatten die im Juristendeutsch sperrig „unbemannte Luftfahrtsysteme“ genannten Fluggeräte ein enormes Potenzial für verschiedene Anwendungen, die weit über das Ausliefern zum Beispiel von Paketen oder Medikamenten hinausgehen. Auch Wissing betonte: „Deutschland ist mit rund 400 Unternehmen Leitmarkt für Drohnentechnologien. Diesen technologischen Vorsprung Deutschlands wollen wir stärken und weiter ausbauen.“

Mit U-Space-Gebieten können Drohnen nach Angaben der Firma Droniq sicher in den Luftraum integriert werden – auch im Zusammenspiel mit der bemannten Luftfahrt. „Das ermöglicht einen regulären Einsatz von Drohnen, etwa in der Logistik, der Landwirtschaft, für die Versorgung schwer erreichbarer Gebiete oder den Transport von lebenswichtigem medizinischem Equipment.“

Zu den Droniq-Vorschlägen zählt die Empfehlung, zunächst U-Space-Gebiete in Modellregionen einzurichten, um weitere Erfahrungen bei deren Umsetzung und Betrieb zu sammeln. „Hierfür empfehlen Droniq und die DFS komplexe Lufträume mit regem unbemanntem und bemanntem Flugverkehr, etwa Großstädte mit Flughafenanbindung“, heißt es in der Mitteilung. Mit zunehmender Erfahrung könnten dann weitere Drohnen-Lufträume eingeführt, ausgedehnt oder miteinander verknüpft werden. Quelle: ‚Wirtschaftswoche‚.

Patrouille Suisse und Drohne kommen sich nahe

Im Rahmen des Trainings für die Flugshow in Mollis hat die Patrouille Suisse auf der Höhe Fronalpstock auf ca. 9000 ft von Nord nach Süd eine Drohne (Typ Quadrokopter) unterflogen. Die Meldung über eine Sichtung kam zuerst von #6 und wurde von #4 bestätigt. Dem Leader ist die Drohne nicht aufgefallen, da er sich bereits auf die Flugwegeinteilung zur Achse beschäftigte.

Gemäss Aussagen der beiden Patrouille-Suisse-Piloten unterflog der Verband die Drohne mit einem Abstand von rund 10 m. Mit der Onboard-Kamera von #5 konnte die Sichtung im Debriefing bestätigt werden (siehe Bild). Das Training wurde anschliessend in einer anderen Flugregion normal durchgeführt.

Weitere Informationen sowie Empfehlungen des BAZL können unter diesem „SAND“ (Safety Awareness Notification) nachgelesen werden.

Wem gehört der Luftraum?

Mag nach §903 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches auch dem Eigentümer die tatsächliche oder rechtliche Verfügungs- und Nutzungsgewalt an einer Sache zustehen, muss er sich zugleich innerhalb gesetzlicher Grenzen bewegen. Diese allerdings sind nicht immer explizit geregelt, sondern unterliegen aktuellen politischen und gesellschaftlichen Abwägungen und gerichtlichen Präzedenzfällen. Ähnlich verhält es sich mit Gütern zur allgemeinen Nutzung. Dem zunehmenden Verkehr im Luftraum soll durch präzise Regelungen, Aktualisierungen und Neuverordnungen Rechnung getragen und von Flugschneisen über Villengegenden bis zur Verletzung internationaler Hoheitsrechte einheitliche Regularien geschaffen werden.

Was zählt zum Luftraum?
Bei der Definition des Luftraums werden zwei Gesichtspunkte berücksichtigt. Danach ist er zunächst schlicht ein freier, mit Luft gefüllter Raum über der Erdoberfläche. Weitere Einteilungen werden anhand seiner unterschiedlichen Gaszusammensetzungen vorgenommen: Bis zu einhundert Kilometer sind seine Atmosphärengase noch gut durchmischt. Dieser Bereich wird als Homosphäre bezeichnet und durch die sogenannte Kármán-Linie von der darüber liegenden Homo- bzw. Turbopause begrenzt. Auf rechtlicher Ebene zählt er zum jeweils unter ihm liegenden Hoheitsgebiet, das wiederum durch nationale Regelungen Einfluss auf seine Nutzung nehmen kann. Bestimmte Bereiche werden der Luftfahrt zur Verfügung gestellt.

Gesetze und Verordnungen
Die Erfüllung des Menschheitstraums Fliegen begann mit einem Gleitflug Otto Lilienthals 1891, wurde durch Motorenflüge der Gebrüder Wright fortgesetzt und findet heute stetige Weiterentwicklungen auf den Gebieten unbemannter Flugobjekte oder in der Raumfahrt. Prognosen deuten auf einen weltweiten Anstieg von vier Milliarden Passagieren innerhalb der kommenden zwei Jahrzehnte und damit einer Fluganzahl von über 50 Millionen im Jahr 2040. Zudem geraten Natur- und Umweltschutz, Lärmpegel und CO²-Emissionen rund um Flughäfen zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Die zahlreichen bereits bestehenden Gesetze und Verordnungen auf regionalen, nationalen und internationalen Ebenen sind insofern unerlässlich, allerdings gerade hinsichtlich des Umgangs mit unbemannten Flugobjekten unter Abwägung ihrer Verhältnismäßigkeit stetigen Neuerungen unterworfen.

Internationaler, nationaler und regionaler Flugverkehr
Der Luftraum über sämtliche einem Staat zugerechneten See- und Landgebiete fällt unter dessen Hoheitsrechte und darf entsprechend von diesem geregelt werden. Unbefugtes Eindringen in einen Luftraum wird im Normalfall als Verletzung landeseigener Hoheitsrechte angesehen. Quelle / gesamter Artikel bei: ‚Wissenschaft.de‚.

Austro Control: Verkehrs-Management für Drohnen

Die Zahl der Drohnen im österreichischen Luftraum steigt kontinuierlich. Damit Drohnen künftig noch sicherer in Österreich unterwegs sind, schreibt Austro Control jetzt die Beschaffung eines Traffic Management Systems für Unmanned Aircraft Systems, wie Drohnen in der Fachsprache genannt werden, aus. Mit dem neuen EU-Regulativ, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die ein geordnetes und sicheres Wachstum für den Drohnenbereich ermöglichen. Kernstück des neuen Regulativs ist die Registrierungspflicht für Drohnen-Betreiber und für Drohnen-Pilotinnen und Piloten – der Drohnenführerschein. Über die Austro Control Drohnenplattform „dronespace.at“ haben sich bisher 24.000 Drohnenbetreiber registriert und wurden bereits 36.000 Führerscheine ausgestellt.

Für den sicheren Betrieb von Drohnen in der Zukunft braucht es eine Neu-Definition des Luftraums und ein eigenes Verkehrsmanagementsystem (UTM – unmanned traffic management). Damit sollen in einer ersten Stufe Drohnen-Flugpläne übermittelt werden, Drohnen identifiziert, vor gesperrten Lufträumen gewarnt werden und der Einflug von Drohnen in spezielle Lufträume durch die Flugsicherung freigegeben werden. In weiterer Folge soll auf europäischer Ebene unter dem Überbegriff „U-Space“ ein integrierter Luftraum entwickelt werden, in dem alle Flugverkehrsteilnehmer – bemannt oder unbemannt – koordiniert und sicher unterwegs sind.

„Drohnen sind für Austro Control eines der zentralen Zukunftsthemen. Als Behörde aber auch als Flugsicherung sind wir mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, um das sichere Fliegen mit Drohnen in immer mehr Einsatzgebieten zu ermöglichen. Wir setzen darauf, dass sich im Rahmen unserer Ausschreibung viele Technologiepartner melden und mit uns ein Drohnen-Verkehrsmanagement-System für Österreich aufbauen“, sagt Austro Control Geschäftsführerin Valerie Hackl.

Schon heute sind Drohnen auch in den verschiedensten professionellen Bereichen in Verwendung: In der Film- und Fotobranche, der Land- und Forstwirtschaft oder bei Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Rettung, die zunehmend auf diese neue Technologie setzen. Laufend werden neue Anwendungsgebiete erschlossen, die von Vermessungsaufgaben und Rettungseinsätzen über die Überwachung von Infrastrukturanlagen bis hin zum Transport von Blutkonserven reichen. In den meisten Fällen sind Drohnen dabei in Sichtverbindung mit ihren Pilotinnen und Piloten unterwegs, es gibt aber auch immer mehr Anträge bei Austro Control auf Drohnen-Flüge außerhalb der Sichtverbindung. Quelle: ‚AustroControl‚.

SeaGuardian-Drohne im zivilen Luftraum

Am 12. September hat eine ferngesteuerte Drohne des Typs MQ-9B SeaGuardian von General Atomics Aeronautical Systems (GA-ASI) einen Inlandsflug im zivilen britischen Luftraum absolviert. Die britische Zivilluftfahrtbehörde CAA habe dafür erstmals einen Punkt-zu-Punkt-Inlandsflug für ein unbemanntes einmotoriges Luftfahrzeug in der nationalen Luftraumstruktur genehmigt, teilte Hersteller GA-ASI dazu mit. Dabei flog die Maschine den Angaben zufolge von der Luftwaffen-Basis Waddington in Lincolnshire zur RAF Base Lossiemouth in Schottland.

Der komplette SeaGuardian-Flug wurde vom zivilen britischen Flugsicherungsdienst NATS überwacht, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht. Nach Angaben von NATS wurde der Flug durch einen komplexeren Luftraum als bei allen bisherigen unbemannten Flüge in Großbritannien gesteuert. NATS zufolge entsprachen die Verfahren für den Flug weitgehend denen für bemannte konventionelle Flugzeuge. Deshalb geht der Flugsicherungsdienst davon aus, dass die bestehenden Methoden auch für die Kontrolle von anderen fernpilotierten Flugzeugen anwendbar sind, die die gleiche Leistung wie der SeaGuardian erbringen. Nach Aussage von Robert Schoeffling, GA-ASI Vice President of International Strategic Development, ebnet der Flug auch den Weg für andere zivile und kommerzielle unbemannte Einsätze. Wie GA-ASI in der Mitteilung weiter schreibt, wurde bei dem Flug auch das neue Kollisions-Vvermeidungssystem (Detect and Avoid, DAA) des Unternehmens eingesetzt. Dieses versetzte die Drohnen in die Lage, im normalen Flugverkehr des nationalen britischen Luftraums zu operieren. Großbritannien beschafft die MQ-9B SeaGuardian unter dem Namen Protector für seine Streitkräfte. Die unbemannten Flugzeuge sollen auf dem RAF-Stützpunkt Waddington stationiert werden. Quelle: ‚Europäische Sicherheit & Technik‘.

Neue Plattform für Drohnenpiloten

Mit UAS.gate hat das BAZL eine neue Plattform für Drohnenpilot/innen aufgeschaltet. Sie können sich hier auf noch freiwilliger Basis registrieren sowie einen Onlinelehrgang mit Test absolvieren. Vorläufig ist diese Dienstleistung noch kostenlos. Das Zertifikat wird im europäischen Ausland noch nicht anerkannt. Die Schweiz kann bekanntlich die neue europäische Drohnenregulierung noch nicht übernehmen. Diese sieht für Drohnen ab 250g Fluggewicht eine Registrierung des Piloten sowie ein Onlinetraining und eine Onlineprüfung vor. Seit dem 16. August ist es nun trotzdem möglich, sich auf freiwilliger Basis über die Plattform UAS.gate auch in der Schweiz zu registrieren und den Onlinekurs sowie den Onlinetest zu absolvieren.

Das momentan noch freiwillige Zertifikat ist allerdings in der EU nicht gültig, da die Schweiz die dazugehörende EU-Verordnung noch nicht übernehmen konnte. Wer im Ausland eine Drohne oder ein Modellflugzeug betreiben will, muss sich grundsätzlich in dem EU-Staat registrieren, in welchem die erste Operation stattfinden soll. Das Training und die Prüfung kann aber je nach Muttersprache auf einer anderen europäischen Plattform absolviert werden, für Deutschsprachige beispielsweise in Deutschland oder Österreich.

Eine Registrierung auf freiwilliger Basis lohnt sich nicht nur aus Kostengründen. Wer nach der Registrierung das momentan ebenfalls kostenlose Onlinetraining und den Test absolviert, kann sich intensiver sowohl mit allgemein gültigen Sicherheitsthemen wie den spezifischen Vorschriften der neuen EU-Regulierung auseinandersetzen. Zudem bietet das Register auch Vorteile für alle, die am Swiss U-space Programm teilnehmen. Wenn die Schweiz die europäische Drohnenregulierung übernehmen kann, wird die freiwillige Registration selbstverständlich in der Schweiz wie in der EU akzeptiert. Registrierung und Onlinetest werden ab diesem Zeitpunkt aber kostenpflichtig. Quelle: ‚BAZL‚.

Die Plattform UAS.gate bietet zwei Services an:

  • Registration als Drohnenbetreiber/in
  • Zertifizierung als Drohnenpilot/in

Online-Tool für Genehmigung von ‚unmanned aircraft‘-Flügen im kontrollierten Luftraum

Skyguide hat den digitalen Flugplanungs- und Luftraumgenehmigungsdienst für Drohnen und andere Sonderflüge schweizweit eingeführt. Nach einer Einführungsphase in Genf, Lugano, Dübendorf und Zürich ist der Online-Dienst in der ganzen Schweiz verfügbar und ist Teil der Schweizer U-Space-Einführung. Die Online-Abwicklung erleichtert Skyguide die Bearbeitung von Anträgen für Flüge im kontrollierten Luftraum.

Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (Englisch: UAS – Unmanned Aircraft Systems) in der ganzen Schweiz können mit einer einfach zu bedienenden Webanwendung Online-Anträge für die Genehmigung von Flügen im kontrollierten Luftraum stellen. Skyguide kann sowohl Ein-Klick- wie auch mehrstufige Genehmigungen verarbeiten und digitale Ausnahmegenehmigungen ausstellen.

Die digitale Lösung zur Koordinierung und Genehmigung von Sonderflügen reduziert die Bearbeitungszeit für Genehmigungen, verringert den Verwaltungsaufwand des Büros für Sonderflüge von Skyguide und ermöglicht den Betreibern von UAS und anderen Sonderflügen einen sicheren und effizienten Zugang zum kontrollierten Luftraum. Quelle: ‚Skyguide‚.

Hamburger Hafen erstes Testfeld für Drohnen-Luftraum

Ein neues Konzept prüft, wie Drohnenflüge schnell, aber sicher im Luftraum durchgeführt werden können. Auch das Verkehrsministerium beteiligt sich. Der Hamburger Hafen ist in den kommenden Monaten das bundesweit erste Testfeld für einen Drohnen-Luftraum in Deutschland. Die staatliche Deutsche Flugsicherung (DFS) und die Droniq GmbH, eine Beteiligung von DFS und Deutscher Telekom, wollen herausfinden, wie Drohnenflüge „einfach, sicher und in Koordination mit dem bemannten Luftverkehr“ möglich sind, teilten die beteiligten Unternehmen mit. Das Bundesverkehrsministerium, das mit einem Aktionsplan Drohnen schon in wenigen Jahren als alltäglichen Verkehrsträger etablieren will, fördert das Projekt mit einer knappen halben Million Euro.

„Baustelleninspektion, Trassenbefliegung, Gewebetransport: Drohnen werden verstärkt gewerblich genutzt“, heißt es in der Mitteilung. „Dafür müssen Drohnenflüge einfach und kurzfristig durchführbar sein. Eine Anforderung, die aufgrund teils langwieriger Fluggenehmigungsprozesse gerade in Gegenden mit hohem Drohnenaufkommen nicht immer umsetzbar ist.“

Abhilfe soll das Konzept eines „U-Space“ schaffen. In diesem räumlich abgegrenzten Luftraum koordinieren der Idee nach „spezielle Regeln und Verfahren den Drohnenverkehr und ermöglichen es, Drohnenflüge schnell, sicher und ohne langen Genehmigungsaufwand durchzuführen – auch außerhalb der Sichtweite des Piloten“. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verspricht sich einen Schub für seinen Plan, Deutschland zum internationalen Vorreiter der Drohnen-Technologie zu machen: „Mit dem U-Space-Reallabor holen wir die Drohnen-Innovationen Made in Germany aus der Nische und in die Luft.“ Quelle: ‚WirtschaftsWoche‚.

FG Heilbronn offeriert Sportdrohnenfliegen

Flugspaß mit sehr viel Technik: Die Heilbronner Fliegergruppe will erste Anlaufstelle für das sogenannte FPV-Fliegen werden. Dabei sieht der Pilot dank einer Brille, was die Drohne sieht. Über ein Hobby, für das man einen Führerschein braucht. Es sieht schon ein bisschen merkwürdig aus. Und gleichzeitig faszinierend. Da steht ein junger Mann auf der Wiese, hat etwas vor den Augen, was wie eine Virtual-Reality-Brille aussieht, und steuert eine kleine blaue Drohne durch aufgestellte Tore. FPV-Drone-Racing nennt sich das, das FPV steht für „First Person View“. Das heißt, der Pilot sieht dank der Brille, was die Drohne sieht. Die Wiese ist nicht irgendeine Wiese, sondern Teil des Fluggeländes der Vereins Fliegergruppe Heilbronn in Böckingen. Die Drohnensparte befindet sich aktuell im Aufbau und wäre dann die vierte des über 70 Jahre alten Vereins.

Wie viele andere Vereine auch, kämpft die Fliegergruppe etwas mit Mitgliederrückgang. „Wir wollen deswegen verstärkt versuchen, die Attraktivität auf unserem Gelände zu erhöhen, man erkennt es ja kaum als Flugplatz“, gibt der Vorsitzende Norbert Darilek zu. Das Gelände soll also wahrnehmbarer werden, und gleichzeitig sollen die fliegerischen Möglichkeiten erweitert werden. Nicht, dass es da nicht schon einiges gibt. Während die Motorflieger auf dem Hubschrauberlandeplatz in Oedheim beheimatet sind, haben die Segelflieger hier ihre Start- und Landebahn. Ausgebildet werden darf auch während Corona.

Parcours mit Toren und Flaggen für Sportdrohnen
Seit einiger Zeit lassen auch die Modellflieger hier ihre Geräte in die Luft gehen, da sie ihr ehemaliges Gelände am Wolfszipfel für eine Erweiterung der Deponie hergeben mussten. „Wir sind da in gutem Kontakt mit der Stadt, bisher hat sich aber noch keine geeignete Fläche gefunden“, stellt Frank Schüle, Spartenleiter Segelflug, fest. „Segelflug und Modellflug geht halt nicht parallel, deswegen brauchen wir was Neues.“ Nun also noch zusätzlich die Drohnen, aber keine Panik, hier wird niemand heimlich überwacht. „Wir fliegen Sportdrohnen durch einen Parcours mit Toren und Flaggen, so schnell wie möglich“, erläutert Daniel Gruner, kommissarischer Spartenleiter, der die neuen Flugobjekte zur Fliegergruppe gebracht hat. Im Raum Heilbronn gibt es eine Interessengemeinschaft mit über 40 Leuten, und die Idee ist nun, diese unter das Dach des Vereins zu bringen. „Das Ziel ist, dass wir die erste Anlaufstelle für das FPV-Fliegen sind.“

Voraussetzung ist eine Art Drohnenführerschein
Für das Drohnenfliegen gibt es viele Auflagen. So dürfen die Piloten zum Beispiel nie allein aufs Feld, damit einer immer das Fluggerät im Blick hat. Flüge über Bundesstraßen sind ebenso wenig erlaubt wie Flüge zu nah an Bahngleisen, über Menschengruppen oder Wohngebieten. „Man muss eine Art Drohnenführerschein machen, damit man genau weiß, was erlaubt ist und was nicht“, erläutert Daniel Gruner. „Wir wollen im Spätjahr auch eine Aufklärungsveranstaltung abhalten, um es allen zu erklären, die so ein Ding zuhause rumliegen haben“, ergänzt Norbert Darilek.

Die kleinen Sportflitzer bauen sich die meisten Piloten selbst, in dem Hobby steckt also jede Menge Technik wie löten, 3D-Druck und programmieren. „Die Lernkurve ist sehr steil, aber man braucht als Einsteiger etwas Hilfe von jemandem, der sich auskennt“, sagt Gruner. In der neuen Sparte sollen die Menschen dafür das Wissen erlangen und beim Bau unterstützt werden. Dank des Vereins sind die Leute dann nicht nur versichert, sondern Gruner schätzt auch den Austausch mit den anderen Sparten. „Man lernt da so viel dazu, das macht sehr viel Freude.“ Quelle: ‚Heilbronner Stimme‚.

Was Drohnenpiloten jetzt beachten müssen

  • Drohnen werden immer beliebter, doch einfach eine zu kaufen und sie fliegen zu lassen wäre womöglich ein teurer Fehler.
  • Denn seit 1. Mai gibt es eine neue Drohnenverordnung, die eine Registrierung und einen Drohnenführerschein verlangt.
  • Auch eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden Hobbyflieger Pflicht.

Das Wetter wird wieder beständiger, entsprechend starten viele Hobbyflieger wieder auf Feldern, Wiesen und Parkanlagen mit ihren Modellflugzeugen durch und lassen sie fliegen. Immer beliebter werden hierzulande Drohnen, denn die Preise in den vergangenen Jahren sind für viele Verbraucher erschwinglicher geworden. Doch einfach eine Dohne zu kaufen und diese dann losfliegen zu lassen könnte sich am Ende als teures Hobby erweisen. Ein paar wichtige Punkte sollte jeder Hobbypilot dringend beachten:

An die Versicherung denken
Auch wenn es spießig klingt, beim Hobby als Erstes auf die Versicherungsfrage zu kommen – es ergibt durchaus Sinn. Denn in Deutschland ist für Drohnenbesitzer eine private Haftpflichtversicherung Pflicht. Da die technischen Innovationen bei Drohnen nicht aufzuhalten sind und die Möglichkeiten immer vielfältiger werden, steigt auch das Risiko der Zwischenfälle und Unfälle – hervorgerufen durch die Fluggeräte.

Drohnen können abstürzen und parkende Autos beschädigen, in Stromleitungen hängen bleiben oder gar Menschen verletzen. Wer als Drohnenbesitzer dann nicht versichert ist, steht mit seinem privaten Vermögen gerade. Peter Schnitzler, Versicherungsexperte bei der Ergo, rät daher: „Wer bereits eine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte vor dem ersten Flug unbedingt in den Versicherungsbedingungen prüfen, ob Drohnen miteingeschlossen sind.“ Manche Versicherer bieten demnach auch einen erweiterten Schutz für die bestehende Privathaftpflichtpolice oder sogar eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung an.

Registrierung der Drohne ist Pflicht
Wer seine Haftpflichtversicherung überprüft hat, sollte dennoch nicht gleich die Drohne fliegen lassen. Das Motto lautet „erst registrieren, dann starten“. Denn innerhalb der EU gilt seit Anfang des Jahres eine neue Drohnenverordnung, die besagt, dass ab dem 1. Mai 2021 für einen Flug mit nahezu allen gängigen Drohnen (die schwerer als 250 Gramm oder mit einer Kamera ausgestattet sind) eine Registrierung des Drohnenpiloten/-betreibers im jeweiligen EU-Land erforderlich ist. Das Ganze ist aber gar nicht so kompliziert. Quelle: ‚RND, Redaktionsnetzwerk Deutschland‚.

Wingcopter-Logistikdrohnen

Mit neuen Regeln will die japanische Regierung innovative Fluggeräte fördern. Wingcopter aus Darmstadt profitiert davon. Die Japaner gelten als gesetzestreue Menschen. Umso wichtiger ist es, neue Märkte frühzeitig zu regulieren, damit diese erblühen können. Das deutsche Drohnen-Start-up Wingcopter profitiert nun von Japans Liebe zu Regeln. Die größte Fluggesellschaft des Landes, ANA, gab nun bekannt, im kommenden Jahr mit Wingcopters Hilfe in das Auslieferungsgeschäft mit unbemannten Flugobjekten einzusteigen. Ermöglicht wird der kommerzielle Vorstoß in den erdnahen Luftraum durch passende Gesetze.

Krypto auch schon reguliert
Hinter Wingcopters von langer Hand vorbereitetem möglichen Durchbruch steht der Glaube der japanischen Regierung, dass die Umsetzung von Innovationen in reale Geschäftsanwendungen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen benötigt. So hat das Land schon früh Bereiche wie virtuelle Kryptowährungen, Drohnen und nun auch autonom fahrende Roboter reguliert, die global als Wachstumsmärkte angesehen werden. Denn die Wirtschaftsplaner sehen die Gefahr, dass die Pioniere der Drohnen- und Robotertechnologie auf einmal von amerikanischen oder chinesischen Newcomern abgehängt werden. Bei Drohnen hat der chinesische Weltmarktführer DJI japanische Pioniere wie Yamaha oder Sony schon lange überflügelt. Doch mit der wachsenden globalen Angst vor chinesischer Dominanz im Hightechsektor versucht die Regierung, nun auch heimische Hersteller und vor allem Dienstleister zu fördern.

Denn die Japan AG wittert einen großen Markt, von dem die Unternehmen des Landes ein Stück abhaben sollen. Das japanische Impress Research Institute schätzt, dass der Markt für Drohnendienste in der Logistik von 2019 bis 2025 von 1,5 Milliarden Yen (11,5 Millionen Euro) auf 79,7 Milliarden Yen (611 Millionen Euro) steigen wird. Schon früh wurden daher konkrete Flugregeln und Drohnenführerscheine entwickelt. Regeln sind dabei ein zweischneidiges Schwert. Zu enge Regeln können Innovationen durchaus abwürgen. Aber in den Wachstumsbereichen setzt die Regierung darauf, flexibel und schnell auf die neuen Technologien zu reagieren, um sie rascher wirtschaftlich nutzen zu können. Und bisher scheint sich die Strategie auszuzahlen.

Der Technikkonzern NEC, der Schwerindustrieriese Mitsubishi Heavy sowie japanische Start-ups entwickeln große Drohnen und Flugtaxis. Selbst Sony hat sein Drohnengeschäft neu gestartet. Gleichzeitig testen der Amazon-Rivale Rakuten sowie mehrere Logistikunternehmen die aeropostale Zustellung von Kleinpaketen. Auch ANA und Wingcopter mischten mit Testflügen mit. Wingcopters Senkrechtstarter, der nach dem Abheben mit seinen kurzen Stummelflügeln in energiesparenden Gleitflug übergehen kann, lieferte in Südjapan schon Medikamente zu entlegenen Inseln. Und ANA testete diverse Drohnen, von Wingcopters Flieger für längere Strecken bis hin zu Quadrocoptern mit kleineren Reichweiten.

Auch außerhalb der Sichtweite unterwegs
Dieses Jahr hat die Regierung nach den bisherigen Erfahrungen mit den neuen Miniflugzeugen nun beschlossen, Drohnendiensten die wirkliche Starterlaubnis zu geben. So wird die Regel abgeschafft, dass die Fluggeräte nicht außerhalb der Sichtweite des Piloten fliegen dürfen. Außerdem wird mehr des Luftraums für die kleinen Flieger freigegeben. Die Fluggesellschaft ANA will mit neuen Wingcopter-Tests nun herausfinden, welche Drohnenarten sich in welchen Regionen am besten für den Einsatz eignen.

Ein weiterer Bereich, der jetzt mit neuen Regeln unternehmerisch erschlossen werden soll, sind kleine Auslieferungsroboter. Mitte April hat ein Expertenrat der Nationalen Polizeibehörde neue Regeln für Elektromotorräder, elektrische Kickboards, elektrische Kleinfahrzeuge und Auslieferungsroboter vorgeschlagen. Elektrische Kleinfahrzeuge werden dabei als geeignetes Fortbewegungsmittel für ältere Menschen angesehen, die ihren Autoführerschein abgegeben haben. Gleichzeitig drängen japanische Unternehmen die Regierung, Auslieferungsrobotern endlich landesweit freie Fahrt zu gewähren. Bisher dürfen sie nur in ausgewählten Testzonen eingerichtet werden. Quelle: ‚heise.de‚.

Drohne über Tower

Das Krisenmanagement der Schweizer Flugsicherung probt mehrmals im Jahr eine Katastrophenlage. Damit im Ernstfall alles glimpflich abläuft.

Es ist fünf vor sechs. Eine Boeing 747 der Air Sharif aus Teheran befindet sich im Sinkflug nach Zürich. Bis dahin verlief der Flug problemlos, der Landung steht nichts mehr im Wege. Bei einer Höhe von 5200 Fuß kontaktiert der Pilot der Boeing den Tower per Funk, um die Landeerlaubnis einzuholen. „Sharif 747, Zurich Tower, position one-five nautical miles Northeast of AMIKI, requesting direct approach to runway 34“. Stille. Der Pilot versucht es noch einige Male, erfolglos. Was ist geschehen? Der Kontrollturm am Zürcher Flughafen wurde von einer mit einer Bombe bestückten Drohne angegriffen. Der ganze Funkkontakt des Kontrollturms und die gesamte Flughafenkoordination wurden auf einen Schlag lahmgelegt. Es herrscht das völlige Chaos. Zum Glück handelt es sich bei dieser Schilderung nur um eine Übung des Krisenstabs von skyguide und nicht um einen Ernstfall. Geschildert wird das Szenario von Christian Weiss, dem Leiter des Betriebskontinuitäts- und Krisenmanagements von skyguide, dem Hauptflugsicherungsunternehmen der Schweiz mit 1368 Vollzeitstellen. Weiss’ Hauptaufgabe ist es, Verfahren und Strategien zu entwickeln, um Vorfälle, die sich zu Notfällen oder Krisen entwickeln könnten, zu vermeiden. Dazu gehören die Organisation und das Training der Mitglieder des Krisenstabs. Dieser Krisenstab muss jederzeit einsatzbereit sein.

Herausfinden, wo der Fehler liegt
„Die Gründe für ein Aufgebot des Krisenstabs können vielfältig sein: Schwere Vorfälle im Flugbetrieb, ein Versagen der Technik oder eben ein Angriff auf den Kontrollturm. Ich und mein Team sind einerseits zuständig, Verfahren und Strategien zu entwickeln, um Vorfälle, welche sich zu Notfällen entwickeln könnten, zu vermeiden, und anderseits für das Image des Unternehmens, welches in einem solchen Fall keinen nachhaltigen Schaden nehmen soll“, sagt Weiss. Deshalb ist der Leitsatz „Sicherheit ist unsere Raison d’Être“. Dennoch kann mal etwas schiefgehen. Bekanntlich sind menschliche Fehler nicht zu verhindern. „Ich suche dabei nicht den Schuldigen, sondern will den Fehler eruieren und durch einen Lernprozess eine Wiederholung verhindern“, erklärt der 48-jährige Familienvater und passionierte Segler. Zurück zum Szenario: Da der Pilot der fiktiven Airline aus Iran den Kontrollturm nicht erreichen kann, funkt er manuell die Anflugleitstelle an, die ihn kurz zuvor an den Tower verwiesen hatte. Diese befindet sich nicht am Flughafen und ist deshalb nicht direkt von dem Angriff betroffen. Im Beispiel ist das das Kontrollzentrum auf dem Gelände des ehemaligen Militärflughafens in Dübendorf, rund zehn Kilometer vom Kontrollturm entfernt. Die Bezirksleitstellen in Dübendorf und in Genf regeln den ganzen Flugverkehr, der durch den Schweizer Luftraum verkehrt. Der Luftraum ist in Sektoren unterteilt. Jedem Sektor sind eine bestimmte Höhe und ein bestimmter Radius zugeschrieben.

Rund um die Uhr kann ein Team mobilisiert werden
Jeder Sektor wird von mindestens zwei Fluglosten überwacht und gesteuert. Die für uns relevanten Sektoren sind der Area Control, Approach Control und der Tower. Bildlich gesprochen steuern vom Boden aus die Lotsen des Towers ein Gebiet vergleichbar mit einem Zylinder mit 15 bis 20 Kilometer Radius und einer Höhe von 1500 Metern über Meer. Alles, was über 1500 Metern herumschwirrt, steuert der Approach- und Area Control. Der Pilot kontaktiert den Approach Control. Jetzt kommt das Krisenmanagement ins Spiel, bei dem Weiss seit 2015 dafür sorgt, dass rund um die Uhr ein Team von Spezialisten und Entscheidungsträgern mobilisiert werden kann. Zwei Mitglieder müssen immer anwesend sein, eines in Dübendorf und eines in Genf: Diese Duty Officers entscheiden, was die nächsten Handlungen sind. Ein geregelter Ablauf ist entlang einer Checkliste durchzugehen. „In einer solchen Situation lastet eine riesige Verantwortung auf den Flugverkehrsleitern und Duty Officers. Eine unüberlegte Handlung und der Vorfall könnte noch gravierendere Auswirkungen haben.“

Erst dann werden die nächsten Entscheidungen getroffen
Weiss verwendet oft die in der Aviatik gebräuchlichen Abkürzungen, die alles andere als selbsterklärend sind: „Der ADC im TWR koordiniert üblicherweise über TRACE mit dem APP East ATCO im CIR DUB, welches in diesem Fall U/S war – genauso wie das EMTEL.“ Das bedeutet: „Der Aerodrome Controller im Kontrollturm spricht sich üblicherweise über ein Koordinations-System mit dem Flugverkehrsleiter am Approach East im Kontrollraum Dübendorf ab. Dieses System war zu diesem Zeitpunkt außer Betrieb, genauso wie alle Telefonleitungen.“ Quelle: ‚FAZ, Frankfurter Allgemeine Zeitung‚.

Spezieller Flugplatz für Passagier- und Lieferdrohnen

Urban-Air Port bei Coventry
Flugtaxis sollen künftig eine wichtige Rolle im städtischen Verkehr spielen und zum Beispiel dabei helfen, Staus zu vermindern. Dabei fehlt es aktuell allerdings noch an Start- und Landeplätzen, die speziell für Passagier- oder auch Lieferdrohnen ausgelegt sind. Das soll sich jetzt ändern: Nahe dem britischen Coventry entsteht der laut den Machern weltweit erste Flugplatz nur für Lieferdrohnen und elektrisch betriebene Flugtaxis. Dahinter steckt das Unternehmen Urban-Air Port. Dessen Chef Ricky Sandhu erklärt: „Wir haben Flughäfen für Flugzeuge, wir haben Bahnhöfe für Züge, Straßen für Autos. Und nun brauchen wir auch für diese neue Art urbaner Luft-Mobilität eine ganz eigene Infrastruktur. Passagiere müssen in der Lage sein, mit der Infrastruktur zu interagieren: Ankunft, Flugbuchung, Nutzung der Lounge für Luft-Taxi-Passagiere. Wir brauchen also eine eigene Infrastruktur nur für diese Form der Mobilität.“

Flugtaxis aus Deutschland
Einmal in Betrieb, soll der Urban-Air Port Fluggeräte wie die des deutschen Herstellers Volocopter empfangen und den Verkehr abwickeln können. Und auch andere Drohnen-Hersteller stehen laut Sandhu bereits in den Startlöchern. Die britische Regierung fördert das Projekt mit umgerechnet rund 1,3 Millionen Euro, das entspricht etwa der Hälfte der Gesamtkosten. Im November sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein. Quelle: ‚Euronews‚.

Schweiz: verzögerte Übernahme europäischer Drohnenregulierung

Die Übernahme der neuen europäischen Drohnenregulierung in das Schweizer Recht verzögert sich. Nachdem sowohl der Nationalrat wie der Ständerat eine Motion angenommen haben, die eine Herauslösung des traditionellen Modellfluges aus der Drohnenregulierung verlangt, muss die Schweiz entsprechende Verhandlungen mit der Europäischen Union aufnehmen. Somit gilt für Drohnen und Modellflugzeuge weiterhin das bestehende schweizerische Recht. In der gesamten Europäischen Union gilt ab 1. Januar 2021 ein einheitliches Drohnenrecht. Da die Schweiz im Rahmen der Bilateralen Abkommen das europäische Luftfahrtrecht seit 2002 vollständig übernimmt, wäre die neue Drohnenregulierung zu diesem Zeitpunkt auch in der Schweiz in Kraft getreten. Im September 2020 hat nun der Nationalrat als Erstrat einer Motion zugestimmt, die den Bundesrat beauftragt, den traditionellen Modellflug bei der Übernahme der Drohnenregulierung auszunehmen und weiterhin unter nationalem Recht zu belassen. In der Wintersession stimmte der Ständerat dem Ansinnen des Nationalrates zu.

Unter diesen Umständen kann die europäische Drohnenregulierung vorläufig nicht übernommen werden. Zudem hat die EU-Kommission klargestellt, dass die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/945, die für die Schweizer Drohnenindustrie von vitalem Interesse ist, nur möglich ist, wenn auch die Verordnung (EU) 2019/947 übernommen wird. Diese enthält unter anderem auch die Regelung über den Betrieb von Modellflugzeugen. Die Schweiz wird nun entsprechende Verhandlungen mit der EU-Kommission aufnehmen. Über die Ergebnisse dieser Verhandlungen wird zur gegebenen Zeit wieder informiert. Bis auf weiteres gilt damit in der Schweiz für Drohnen und Modellflugzeuge das bestehende nationale Recht. Quelle: ‚BAZL‚.